nebelscheinwerfer verboten ? - Seite 2

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  • | 30.10.2007 07:53

Zitat:
Zitat von .:Querulant:.
also bei regen, nebel und schnee darfst du sie einschalten! und jetzt kommt das entscheidene, was jeder 2 polizist nicht weiss und immer verwechselt:

DIE INTENSITÄT DES NIEDERSCHLAGS IST UNERHEBLICH!!

die unterschreitung der 50m sichtweite bezieht sich lediglich auf die nebelschlussluchte!

Ich hab mich da erkundigt, weil ich es satt hatte immer zu bezahlen und wenn man die polizei auf diese tatsache hinweist hat man auch kein problem! also sobald es nieselt mach ich die dinger an! Es gibt sogar polizisten, die das wissen! (ausserdem fahren die immer mit neblern, egal bei welchem wetter...)
Die Intensität spielt sehr wohl eine Rolle, denn im Gesetzestext steht eindeutig, dass die NSW nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen. Das setzt eine gewisse Intensität vorraus. Ein Nieselregen dürfte wohl kaum zu erheblicher Sichtbehinderung führen.

Richtig ist, dass die 50 m nur für die Schlussleuchte präzise angegeben sind. Aber das ändert nichts daran, dass für die NSW auch eine Sichtbehinderung vorhanden sein müssen.

Die meisten Polizisten wissen das, weil sie den Gesetzestext genau gelesen haben - im Gegensatz zu manch anderem...


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  • | 30.10.2007 09:02

ja, wobei ich ja behaupten kann, dass es, wenns grade noch bei der kontrolle nieselt, der regen grade stärker war und ich die noch anhatte, weil ich befürchten musste, dass es wieder stärker wird.
wobei das halt alles ermessensachen sind.
wurde auch mal bei ner normalen verkehrskontrolle angehalten, in die ich mit neblern reingefahren bin und freundlich darauf hingewiesen worden, dass das auch was kosten könnte. schönen tag und abfulg.
wobei ich echt diese nullen hasse, die standlicht und nebler nachts um 3 uhr fahren, weil damit ihr corsa oder was für ne krücke auch immer "besser" aussieht. was nullen^^ sehn dann selbst nix von der straße, blenden den gegenverkehr und wenn sie hinter ner 50cm hohen mauer fahren, sieht man sie nicht bei abbiegen...hirnriss^^
mit normalen scheinwerfern in kombination gehts ja noch halbwegs...auf der bahn hab ich bi-xenon und NSW auch immer an. weil ich lieber 10€ zahle, als dass einer meine geschwindigkeit unterschätzt oder mich übersieht und ich dann voll in die eisen muss.
gruß


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  • | 30.10.2007 10:12

gut das die leute die sich sowas ausdenken total die vorurteile und von nix nen plan haben, klar das man das als intelligentester mensch der welt besser weiß. :rolleyes:

^--- achtung ironie

mal ernsthaft.. nsw machen dich nicht schneller.. auch nicht als optische täuschung.

es kann natürlich sein dass man besser gesehen wird, da die teile direkt 3 spuren ausleuchten... aber nur wenn dein nebenmann das eigene licht (oder lassen wir es mal die nsw sein) aus hat... spätestens wenn das alle so machen bringt dir das auch nichts mehr.

ich kann mich davon leider auch nicht ganz frei sprechen.. bis ich das erste mal damit angehalten wurde bin ich auch ab und zu mit nsw rumgefahren... kam kostenlos davon und seitdem bleiben die auch aus...

also auf fotos sieht das vielleicht mal besser aus, aber wer damit rumfährt weiß doch imho eigentlich dass er dafür von 99% der verkehrsteilnehmer und fussgänger mit führerschein nur belächelt und für einen idioten gehalten wird.

passt halt wieder ins kurvenopfer-klischee


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  • | 30.10.2007 10:28

Zitat:
Zitat von iral


also auf fotos sieht das vielleicht mal besser aus, aber wer damit rumfährt weiß doch imho eigentlich dass er dafür von 99% der verkehrsteilnehmer und fussgänger mit führerschein nur belächelt und für einen idioten gehalten wird.

passt halt wieder ins kurvenopfer-klischee
wohl dem der sowas nicht nötig hat :cool:

Mit eingeschalteten neblern rumfahren ist eine sache, wenn einer aber nachts nur mit standlicht und nsw rumeiert hört für mich der spass auf.


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  • | 30.10.2007 11:25

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

p.s.

Zitat:
Zitat von Nightwish
Die meisten Polizisten wissen das, weil sie den Gesetzestext genau gelesen haben - im Gegensatz zu manch anderem...
das mit dem standlicht (begrenzungsleuchten) vergessen die meisten aber wohl sehr schnell wieder ;)

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