bitte um Hilfe Käufer beschwert sich - Seite 1

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  • | 11.12.2007 13:36

hallo erst mal,
ich habe gestern mein auto verkauft. der käufer rief 1 1/2 stunden später an und meinte das das auto kaputt wäre.
er nannte mir beim ersten anruf die zylinderkopfdichtung und beim 2. anruf war es dann die wasserpumpe. ich habe leider null ahnung was was ist und wie ich vor gehen soll.
im kaufvertrag der von beiden unterschrieben worden ist steht unter anderem dies:
"... auto wird als bastlerfahrzeug mit optischen und technischen mängeln für einen preis von 1000 € verkauft..."
"der verkäufer verkauft hiermit das obenstehende bezeichnete gebrauchte kraftfahrzeug an den käufer. der verkäufer übernimmt für die beschaffenheit des verkauften kfz keine gewährleistung."

das einzigste was mir aufgefallen ist das jedes mal ein kleiner fleck unter dem auto war nach der fahrt dann habe ich einen bekannten bestellt der kfz mechatroniker gelernt hat und er hat die offene stelle sofort erkannt- es war die ventildeckeldichtung.
dies habe ich auch dem käufer gesagt das jetzt die wasserpumpe oder die zylinderkopfdichtung kaputt sein soll davon hatte ich keine ahnung...

kann er mir jetzt was anhaben? weil ich habe mal davon gehört das es so etwas wie haftungspflicht oder sowas gibt und das man sich nicht vollständig befreien kann oder irgend sowas.

wäre super wenn ihr mir bei meinem problem helfen könntet!...


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  • | 11.12.2007 13:49

auto wird als bastlerfahrzeug mit optischen und technischen mängeln für einen preis von 1000 € verkauft..


das reicht doch wohl oder ruf dein anwalt an leg die sachen vor der sagt dir das gleiche !


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  • | 11.12.2007 14:00

ok das hilft mir schon mal weiter ich hatte nur angst das er sich auf diese 6 monate haftungspflicht oder wie das heisst beruft...
danke noch mal für die schnelle antwort :)


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  • | 11.12.2007 14:06

Der soll mal keinen Aufstand machen, wer nen Bastlerauto für 1000€ euro kauft, sollte sich darüber im klaren sein, dass es kein Neuwagen ist. Würde dem nichtmal mehr antworten.


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  • | 11.12.2007 14:11

Zitat:
Zitat von MagixxxVI
auto wird als bastlerfahrzeug mit optischen und technischen mängeln für einen preis von 1000 € verkauft..

-Mit dem Satz schließt Du die private Haftung für die angegeben Mängel aus.
Da kann er sich jetzt auf den Kopf stellen, denn er hat´s ja unterschrieben ;)


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  • | 11.12.2007 14:14

Also formell rechtlich gesehen hast du Gewährleistung zu geben auf die Ware, du kannst stehende Gesetze nämlich nicht durch irgendwelche vertraglichen Regelungen aushebeln. Rein rechtlich gesehen ist diese Klausel unwirksam, egal ob unterschrieben, notariell bestätigt oder sonst was.

Praktisch gesehen wurde vor einigen Zeiten mal gerichtlich entschieden, dass man - sinngemäß - "einem Privatmenschen nicht auferlegen kann für Gebrauchtwaren im Rahmen eines Privatverkaufs volle Gewährleistung* zu übernehmen"; irgendwo habe ich dazu vllt. auch noch ein Aktenzeichen.
Berufen kann sich der Käufer, wenn er es denn will, dennoch auf §§ 433ff. BGB, also die gesetzliche Sachmängelhaftung. Nur ob er Die dann auch durchgesetzt bekommt, wenn er das Auto angesehen, die Möglichkeit auf fachliche Einsicht und im Rahmen eines "Bastlerfahrzeugs" mit Fehlern zu rechnen hatte, steht auf einem anderen Blatt Papier. Hast Du dann noch einen (Protokoll-)Zeugen - übrigens immer eine sehr sinnige Sache, am besten ein Dritter, zu dem Du kein besonderes Verhältnis hast - der bezeugen kann, dass Du keine Fehler verheimlicht hast bzw. alles, was Dir bekannt ist, erwähnt hast, dann wird der Anspruch auf Gewährleistung noch schwerer durchzusetzen sein.

edit:
*: Aus meiner Erinnerung heraus bedeutete Dies, dass der Verkäufer im Rahmen seiner Möglichkeiten für aufkommende Defekte nach §§ 433ff. BGB haften muss, wenn sie für den Verkäufer vertretbar sind, oder er mit diesen Defekten rechnen konnte, es aber nicht explizit erwähnt hat.


Zuletzt geändert 11.12.2007 14:32 von KingofBohmte. Insgesamt 3 mal.


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  • | 11.12.2007 14:18

das sehe ich genau so auto wird als bastlerfahrzeug mit optischen und technischen mängeln verkauft . das reicht, brauchst du nicht zurück nehmen , sonst frag deinen anwalt der wird dir das auch so sagen . gruss stefan


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  • | 11.12.2007 14:29

rein rechtlich gesehen hast du mit dem wort "Bastlerfahrzeug" dich von jeglicher Garantie ausgeschlossen.

Weise den Käufer freundlich darauf hin und dann müsste eigentlich gut sein


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  • | 11.12.2007 14:37

Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe mit einem Unterschied von Tag und Nacht.

Garantie kann und darf man immer und überall ausschließen bzw. gibt es Garantie nur bei expliziter vertraglicher Zustimmung.

Gewährleistung hingegen ist ein in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenes Gut, zu finden in §§433ff. BGB, dass man nicht mal eben mit irgendwelchen Worten oder selbstgedichteten Phrasen / Klauseln aushebeln kann. Es ist IMMER und ÜBERALL bei JEDEM VERKAUF Gewährleistung auf die verkaufte Ware zu geben, egal, was da für (dann unwirksame) Klauseln drin stehen und wer an wen verkauft.
Einzige Ausnahme hier: Der aufgetretene Fehler wurde im Kaufvertrag bereits als möglicher Fehler benannt und unter beidseitigem Einverständnis von der Gewährleistung ausgenommen, so würde ich jedenfalls § 433 (1) Satz 2 verstehen.


Zuletzt geändert 11.12.2007 14:43 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.12.2007 14:41

Das ist doch auch eine bekannte Masche um den Preis nachträglich noch zu drücken... :rolleyes:


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  • | 11.12.2007 14:58

Zitat:
Zitat von KingofBohmte
Einzige Ausnahme hier: Der aufgetretene Fehler wurde im Kaufvertrag bereits als möglicher Fehler benannt und unter beidseitigem Einverständnis von der Gewährleistung ausgenommen, so würde ich jedenfalls § 433 (1) Satz 2 verstehen.

So ist auch meine Interpretation des Paragraphen! Und auf diesen Fall bezogen, hat er sich mit der Unterschrift der Gewährleistung der aufgeführten Mängel entsagt.


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  • | 11.12.2007 16:07

wisst ihr was total cool ist..
ich lach mich jetzt schon tot ich geh eben mal so auf autoscout geb ma die bezeichnung von dem verkauftem auto ein...
wass passiert wohl dann?
mein auto mit seiner tel. nummer in einem "sehr gut erhaltenen zustand mit komplett ausstatung" für 1900€ das sind 900€ mehr wie er mir gegeben hat ich find das einfach nur uzm totlachen ich bedanke mich trotz alledem bei allen die mir helfen wollten und dies auch getan haben :)


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  • | 11.12.2007 16:55

@KingofBohmte:

Woraus leitest du denn deine Aussagen ab ?

Meines Wissens kann bei einem Verkauf von privat an privat nach wie vor eine Sachmängelhaftung vollständig ausgeschlossen werden. Arglistige Täuschung und die Problematik, dass gewerbliche Händler mit Sätzen wie "im Kundenauftrag" gerne davor drücken wollen natürlich mal außer Acht gelassen.


Zuletzt geändert 11.12.2007 16:57 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.12.2007 17:02

Zitat:
Zitat von core___
wisst ihr was total cool ist..
ich lach mich jetzt schon tot ich geh eben mal so auf autoscout geb ma die bezeichnung von dem verkauftem auto ein...
wass passiert wohl dann?
mein auto mit seiner tel. nummer in einem "sehr gut erhaltenen zustand mit komplett ausstatung" für 1900€ das sind 900€ mehr wie er mir gegeben hat ich find das einfach nur uzm totlachen ich bedanke mich trotz alledem bei allen die mir helfen wollten und dies auch getan haben :)

Dann zeig den Vogel doch wegen versuchten Betrugs an!
Entweder will er den "neuen" Käufer täuschen und nen Mangel verschweigen oder er wollte dich betrügen, indem er dir nen Mängel vorgaukelt den es garnicht gibt, damit du mit dem Preis noch runtergehst.


Zuletzt geändert 11.12.2007 17:03 von Krie6hofv. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.12.2007 17:37

ja ich habe ihn jetzt mit meiner 2. email adresse von dem autoanbieter aus kontaktiert und habe da so einige fragen hinterlassen in der hoffnung das er noch sagt inspektionen sind durchgeführt worden usw (obwohl dies zu 100% nicht der fall ist) und dann werde ich ihn mit vergnügen anzeigen. zumahl er sich um 16:00 uhr melden wollte und mir mein angeblich "kaputtes" auto wieder bringen wollte.
habe zudem die seite als bild datei gespeichert als zusätzliches druckmittel ;)
ich bin mal gespannt wie es weiter gehen wird aber sobald ich eine antowrt per email bekomme werde ich euch mit vergnügen mitteilen wie es ausgegangen ist.
danke nochmal für die tollen reply's

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