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Vollschalensitze eintragen? - Seite 3

29.10.2007 20:25 Tuning Beitrag 31
cornhulio


Zufahrtdichtparker


1230 Beiträge
17.01.2005 registriert
Kennzeichen: HD
Meine Vollschalensitze sind eingetragen, obwohl die Lehne natürlich nicht verstellbar ist und die Konsole auch fest verschweißt ist am Sitz :kiss:

Connection ;)
steht aber auch bei den eintragungen: Gen. für Rennsportzwecke
29.10.2007 20:31 Tuning Beitrag 32
dj--assay

Radler


6 Beiträge
29.10.2007 registriert
Kennzeichen: d
@ cornhulio

in einem ´´normalen´´ auto mit straßenzulassung? wie haste denn das gemacht
29.10.2007 20:39 Tuning Beitrag 33
WuschelBMW


Pagen-Fan


271 Beiträge
11.03.2007 registriert
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Naja mit nem Rally 318er dürfte sich das einfacher eintragen lassen denke ich mal. ;-)


MfG
29.10.2007 20:46 Tuning Beitrag 34
Björn

Zufahrtdichtparker


1197 Beiträge
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Zitat:
Zitat von dj--assay
@ cornhulio

in einem ´´normalen´´ auto mit straßenzulassung? wie haste denn das gemacht
ABE ist das Zauberwort und nicht EWG Genehmigung des Fahrzeugs
wobei eine Verstellung der Sitzneigung nicht durch Werkzeug erfolgen darf sondern so mit der Hand gemacht werden sollte , z.B. Knebelschrauben etc .

Vorraussetzung dazu noch ist eine FIA Homoligation
29.10.2007 21:10 Tuning Beitrag 35
dj--assay

Radler


6 Beiträge
29.10.2007 registriert
Kennzeichen: d
bahnhof?? FIA Homoligation.
aber wie bekommt man sitze ohne abe teilgutachten oder ece eingetragen???
29.10.2007 21:19 Tuning Beitrag 36
polo_fahrer


Zufahrtdichtparker


1240 Beiträge
13.11.2006 registriert
Kennzeichen: SI
Vitamin B, Frage ist nur was manche Eintragung dann bei einer Kontrolle dann für einen Wert haben
29.10.2007 22:01 Tuning Beitrag 37
garett

Radkappenfetischist


776 Beiträge
12.03.2007 registriert
Kennzeichen: Wak
Zitat:
Zitat von Björn
Zitat:
Zitat von dj--assay
@ cornhulio

in einem ´´normalen´´ auto mit straßenzulassung? wie haste denn das gemacht
ABE ist das Zauberwort und nicht EWG Genehmigung des Fahrzeugs
wobei eine Verstellung der Sitzneigung nicht durch Werkzeug erfolgen darf sondern so mit der Hand gemacht werden sollte , z.B. Knebelschrauben etc .

Vorraussetzung dazu noch ist eine FIA Homoligation
Richtig! Genau DAS! Alles andere bezüglich geht nicht,Eintragung hat keinen Bestand usw.stimmt leider nicht bzw. ist plapperei von Leuten die es eben nicht kennen.
Wenn man mal logisch überlegt und bedenkt das starre Vollschalensitze im Handel sind von einem der besten Hersteller (Recaro) mit ABE! müsste es spätestens dann Klick machen....;)
29.10.2007 22:42 Tuning Beitrag 38
Asco
Gast
UND WEN ER SEINE KARRE ALS 2 -SITZER UMLAUFEN LÄSST ????:frage:
Spätestens dann müsste er doch alles umgehen !! oder nicht ??
29.10.2007 23:35 Tuning Beitrag 39
Seatquäler
Gast
So und nu kommt meine Frage da ich hier gerade am Dikutieren bin und mal ein paar mehr Fakten bräuchte.

Also PKW Seat Ibiza 3 Türer
umgeschlüsselt auf 2 Sitzplätze

verschiebbare Sitzkonsole nicht klappbar (Vor und zurück)
Sitz Vollschale (Nicht verstellbar) nach Rili aus walpurgis Post (polsterung etc) ....
:?
So nun meine Frage an euch Tüv sagt möglich über einzelabnahme (§21)

Ich bin daher etwas verwirrt was nu wirklich sache ist .... währe schön eine Fachliche antwort zu bekommen

(Ich bin zwar selber Lang genug dabei aber das ist ein Thema mit dem ich selten befasse ):frage:
30.10.2007 20:58 Tuning Beitrag 40
dj--assay

Radler


6 Beiträge
29.10.2007 registriert
Kennzeichen: d
also mit anderen worten kann ich es vergessen dei vollschalensitze eintragen zu lassen, oder?
30.10.2007 21:14 Tuning Beitrag 41
garett

Radkappenfetischist


776 Beiträge
12.03.2007 registriert
Kennzeichen: Wak
Warum denn nur....es geht schlicht und einfach darum den Sitz auf den jeweiligen Fahrer so einstellen zu können das ein sicheres führen des KfZ jederzeit möglich ist...und wenn die höhe des Sitzes auf der Konsole stimmt ,was man ja meistens einstellen kann,reicht den meisten Prüfern die Längsverstellung aus,die Konsole sollte natürlich keine selbstgeschweißte sein;) wenn das alles gegeben ist gibts da auch kein Problem.:hut:
30.10.2007 21:56 Tuning Beitrag 42
Dagobert_Berlin


Radkappenfetischist


661 Beiträge
12.05.2005 registriert
Kennzeichen: TF
Es geht doch dadrum, daß jemand der 1,55m klein ist genauso mit dem Wagen fahren können muß wie einer der 2,15m groß ist. Deshalb muß das verstellbar sein. Genauso wie bei den Innen- und Außenspiegeln.
30.10.2007 23:26 Tuning Beitrag 43
dj--assay

Radler


6 Beiträge
29.10.2007 registriert
Kennzeichen: d
alles klar, danke schon mal
28.01.2008 17:16 Tuning Beitrag 44
Turbo-Olli

Fahrschüler


25 Beiträge
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Zitat:
Zitat von walpurgis
... Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz.

Das ist so nicht richtig. Der Prüfer kann, muss sich aber nicht danach richten. Vielleicht bei der DEKRA so aber nicht beim TÜV.

Kenne diverse beim TÜV-Nord wovon welche auch ganz weit oben sitzen und die haben mir das nochmal bestätigt.
28.01.2008 17:52 Tuning Beitrag 45
rs-turbo-s1
Tuning Scout Gold 2008
GOLD Tuning Scout



7513 Beiträge
17.06.2006 registriert
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Zitat:
Zitat von mk5jas
Ich kenne das nur, das die Sitze um 30° verstellbar sein müssen, sonst keine eintragung. Aber wenn man dafür auch wieder nur zum richtigen TÜV muß um es eintragen zu lassen, dann OK, aber hat das dann Bestand wenn das Auto stillgelegt wird?

genau so kenne ich es auch . hatte auch mal welche drin und ich habe sie auch nur so eingetragen .