Vollschalensitze eintragen? - Seite 2

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  • mk5jas
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  • mk5jas
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  • | 30.01.2004 19:43

Zitat:
Zitat von walpurgis
In der StVZO wird man zur Verstellbarkeit von Fahrersitzen nichts finden. Es gibt jedoch eine Richtlinie dazu. Eine Richtlinie ist kein Gesetz und keine Verordnung, betrifft den Bürger also rein rechtlich nicht.

Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz.

Es geht in diesem Fall um die sogenannte Führerhausrichtlinie, die für LKW wie auch für PKW gilt. Darin heißt es:

Zitat:
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der
Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller
angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5°
stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen
verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und
senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.
Würde ein TÜVler einen starren Schalensitz eintragen, würde er gegen diese Richtlinie verstoßen, der Verwaltungsakt wäre fehlerhaft und somit ungültig.

Also: Auch wenn in keinem Gesetz und in keiner Verordnung geregelt gelten trotz allem die Vorschriften dieser Richtlinie. Und die sind eindeutig.
Mal wieder ein super Beitrag, ist doch sehr hilfreich, wenn jemand der sich mit sowas täglich auseinandersetzt auch für uns in diesen Forum da ist und gute und qualifizierte Antworten gibt. Sowas wünscht man sich öfter von TÜV und DEKRA.


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  • | 30.01.2004 20:15

Nur nochmal zur Klarstellung:

Zitat:
Würde ein TÜVler einen starren Schalensitz eintragen, würde er gegen diese Richtlinie verstoßen, der Verwaltungsakt wäre fehlerhaft und somit ungültig
Das heißt im Umkehrschluß, dass so eine Eintragung genau genommen ungültig ist. Sowas bekommt i.A. nach schweren Unfällen Bedeutung, wenn es um die Klärung der Schuldfrage und Haftungsansprüchen geht.


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  • | 30.01.2004 21:27

Interesant... :hut:

Wie ist es dann zu Bewerten, wenn Fahrzeughersteller PKW´s auf den Markt bringen, die nicht dieser Führerhausrichtlinie entspricht ?? Gibt nun mehere Beispiele, das in Serienfahrzeugen ( wenn auch Sondermodelle ) Sitze montiert werden, die Nicht in der Neigung zu verstellen sind oder falls doch, dann ( so wie in meinem Fall ) nur mit Werkzeug. Genaue Modelle müsste ich nachschauen, aber ich meine z.B Porsche GT2 , New Beetle RSI.
Gibt es für solche Fahrzeuge eine Außnahme? :rolleyes:


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  • | 01.02.2004 15:13

@spaceone haben diese autos denn nicht die möglichkeit die sitze über die konsole zu verstellen?

und warum verkauft verkauft recaro dann vollschalensitze mit ABE wenn die gegen richtiglinien verstoßen??


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  • | 21.05.2004 14:06

Also ich habe mir gerade eben welche bei Jörg bestellt und die sagen ich muss die sitze garnicht eintragen lassen.
Das glaube ich aber nicht.

Doch, das kann stimmen ... In vielen Fällen werden Sitze aus dem Zubehör mit klappbaren Konsolen verkauft ... Was bedeutet, das die Verstellmöglichkeit des eigentlichen Sitzes unbedeutend ist !


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  • | 21.05.2004 16:52

Müsste dann nicht trotzdem eine ABE oder ähnliches dabei sein dabei sein?


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  • | 21.05.2004 20:42

Seht doch einfach im Beispielkatalog nach. Unter 6. Fahrgestell und Aufbau


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  • | 22.05.2004 15:27

Cool Dankeschön.


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  • | 08.09.2007 12:22

Zitat:
Zitat von walpurgis
In der StVZO wird man zur Verstellbarkeit von Fahrersitzen nichts finden. Es gibt jedoch eine Richtlinie dazu. Eine Richtlinie ist kein Gesetz und keine Verordnung, betrifft den Bürger also rein rechtlich nicht.

Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz.

Es geht in diesem Fall um die sogenannte Führerhausrichtlinie, die für LKW wie auch für PKW gilt. Darin heißt es:

Zitat:
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der
Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller
angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5°
stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen
verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und
senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.
Also: Auch wenn in keinem Gesetz und in keiner Verordnung geregelt gelten trotz allem die Vorschriften dieser Richtlinie.
Jaja, ich weiß. Der Post ist von 2004...
Ich wollte diese Rili mal durchackern, jedoch ist mir gleich am Anfang folgender Satz aufgefallen:
Zitat:
Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
VkBl S 303:
Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.
Am Anfang dieser Rili steht, dass der Sachverständige nicht an diese Rili gebunden ist, sondern Sie als Unterstützung hernehmen kann, um seine Arbeit zu erleichtern.
Wenn er aber davon abweicht, muss er seine Abnahme mit dementsprechendem Aufwand betreiben.
Somit sind Eintragungen. die nicht nach der FHRili gemacht wurden, nicht illegal, solange sie nicht im Geltungsbereich der EG-Rili´s gemacht wurden.
Und diese gelten verbindlich ab 1.6.1998 für Typgenehmigungen , für Einzelbegutachtungen ist die EG-Rili spätestens ab 1.10.1999 Ezl. anzuwenden.
Bis dato gilt nationales Recht.

Es ist richtig, dass der aaS an Rili´s gebunden ist. Nur wenn ihm eben so eine Rili ihre Anwendung freistellt, kann er davon abweichen.


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  • | 29.10.2007 20:03

hi leute,
ich will mir schalensitze anschaffen, und da ich nicht der reichste bin können es ja keine von sparco oder cobra sein . also hab ich im katalog welche von JOB gefunden, da wäre ich mit der konsole bei ca 150€ pro sitz. das ist für mich ein annehmbarer preis, nur jetzt stellt sich mir die frage wie das mit dem eintragen funtioniert. die sitze haben weder eine abe, ece oder ein teilegutachten. im katalog steht man müsse eine einzelabnahme machen lassen, nur dafür müsse man eine verstellbare rückenlehne haben, welche meine sitze jedoch nicht haben.

hat jemand erfahrungen mit schalensitze im polo 86c???
welche sitze kann man besser eintragen lassen und welche kriterien muss ich dafür erfüllen??

danke im voraus


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  • | 29.10.2007 20:11

Zitat:
welche kriterien muss ich dafür erfüllen??
Du hasts dir doch schon selbst beantwortet: Eine verstellbare Rückenlehne.


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    Happymeal-Esser


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  • | 29.10.2007 20:11

Zitat:
Zitat von LüneburgerA3fahrer
naja was hast du für die eintragung bezahlt!

die wollen 125euro haben!

und kennt jemand vielleicht noch jemand eine firma die in deutschland die felgen von Enkei verkauft?


PS: die sitze haben keine lehnenverstellung
125€ für 2 sitze ?????
ist ja wucher.....
ich habe für....einarmwischer,tieferlegung,felgen,motorumbau,auspuff,2 sitzer umtragen lassen 250€ bezahlt.....wo warst du denn ???


  • Nickpage von dj--assay anzeigen dj--assay


    Radler


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  • | 29.10.2007 20:20

@walpurgis

reicht es nicht wenn die konsole stufenlos am hinteren ende höenverstellbar ist, das wäre ja ein verstellen der rückenlehne um mehr als 15 grad

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