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[UPDATE] Ein gutgemeinter Rat: Achtet auf eure LTE - Seite 4

09.04.2005 16:22 Tuning Beitrag 46
Andi1

Mofafahrer


87 Beiträge
09.04.2005 registriert
Kennzeichen: KA
Zitat:
Zitat von walpurgis
Seitenmarkierungsleuchten sind für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter lang sind. Die Vorschriften haben sich übrigens nicht geändert, sondern die Anweisung, wie damit umzugehen ist.
Ist schon richtig, mit den 6 Metern, aber Firmen wie Volvo (v40, v70) oder BMW (neue 5er und 7er) haben die Seitenmarkierungsleuchten auch bereits serienmäßig. Solange es den Sinn, Zweck und rechtliche Vorschriften erfüllt ist das schon o.k.
Gruß Andy
09.04.2005 16:29 Tuning Beitrag 47
CorsaLadyNrw


Fast+Furious Statist


1340 Beiträge
13.05.2004 registriert
Kennzeichen: ST
@andi1 Die darf man aber haben! Ich war beim Tüv und hab gefragt!
Viel schlimmer finde ich das ich jetzt den Bösen Blick eintragen muß weil der auf Klarglasscheinwerfer drauf ist!
09.04.2005 16:51 Tuning Beitrag 48
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Klar darf man die haben. Nur sind sie für Fahrzeuge über sechs Metern Länge vorgeschrieben und an den anderen zulässig (wenn bauartgenehmigt).
09.04.2005 17:03 Tuning Beitrag 49
DragonCivic

Radler


13 Beiträge
07.04.2005 registriert
Kennzeichen: NOH-
Danke jetzt weiß man wenigstens woran man bei solchen Sachen ist

Dann hab ich ja noch mal glück gehabt
bei mir war die Polizei einverstanden das ich meine unterbodenbeleuchtung
direkt vorort abgebaut habe, damit war ich sofort aus dem schneider haben mich zwar später noch mal angehalten um zu kontrilieren ob sie immer noch ab war das war sie.....
:D:D
09.04.2005 17:05 Tuning Beitrag 50
DragonCivic

Radler


13 Beiträge
07.04.2005 registriert
Kennzeichen: NOH-
Corsa Lady hast es ja bei mir gesehen in Osna ich musste ja sofort abbauen
die sagten ja zu mir auf privatgelände erlaubt aber bevor du wieder eine öffentliche Strasse befährst muss es wieder abgebaut sein...