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Zitat: Ist schon richtig, mit den 6 Metern, aber Firmen wie Volvo (v40, v70) oder BMW (neue 5er und 7er) haben die Seitenmarkierungsleuchten auch bereits serienmäßig. Solange es den Sinn, Zweck und rechtliche Vorschriften erfüllt ist das schon o.k.Zitat von walpurgis Seitenmarkierungsleuchten sind für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter lang sind. Die Vorschriften haben sich übrigens nicht geändert, sondern die Anweisung, wie damit umzugehen ist.Gruß Andy |
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@andi1 Die darf man aber haben! Ich war beim Tüv und hab gefragt! |
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Klar darf man die haben. Nur sind sie für Fahrzeuge über sechs Metern Länge vorgeschrieben und an den anderen zulässig (wenn bauartgenehmigt). |
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Danke jetzt weiß man wenigstens woran man bei solchen Sachen ist |
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Corsa Lady hast es ja bei mir gesehen in Osna ich musste ja sofort abbauen |
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