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[UPDATE] Ein gutgemeinter Rat: Achtet auf eure LTE - Seite 1

20.03.2004 00:38 Tuning Beitrag 1
walpurgis





1593 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Hallo allerseits.

Mitte letzten Jahres kam von den Regierungspräsidie der Länder eine Dienstanweisung an die Überwacherorganisationen und die Vollzugsbehörden (Polizei) die Dienstanweisung, verstärkt auf die LTE (lichttechnischen Einrichtungen) an Fahrzeugen zu achten. Die HU-Richtlinie wurde dahin geändert, unzulässige lichttechnische Einrichtungen als erheblichen Mangel einzustufen.

Dazu zählen neben den Weihnachtsbaumbeleuchtungen an LKW insbesondere farbige Zusatzscheinwerfer an PKW, beleuchtete Wischedüsen, Unterflurbeleuchtungen (auch wenn sie als Ausstiegsbeleuchtungen deklariert sind oder mit einem Schalter im Innenraum verbunden sind), gelbe Positionsleuchten an der Seite usw. Es hat eine Weile gedauert, bis diese Anweisung bis an die letzte Dienststelle vorgedrungen ist.

Nicht nur bei der nächsten Hauptuntersuchung, sondern auch in jeder Polizeikontrolle oder wenn ein Polizeiauto hinter euch herfährt: Auf die LTE hat sich momentan jeder eingeschossen und ist auch recht gut informiert, was zulässig ist und was nicht. Ihr könnt euch im Vorfeld eine Menge Ärger ersparen, wenn ihr euch an die Vorschriften haltet.

Zur Orientierung möchte ich euch (nochmal) die folgende Broschüre ans Herz legen:

LTE an Kraftfahrzeugen und Anhängern
20.03.2004 09:13 Tuning Beitrag 2
Sven
Gast
:ok:

Also sind sie jetzt erst so richtig hinter den Sachen her, weil sie neue Vorschriften haben ? Hätte ruhig schon früher kommen können, denn richtig erlaubt waren die genannten Sachen ja sowieso noch nie, soweit ich weiß.

Echt gut zusammen gefasst, Walpurgis ;)

Gruß,
Sven
20.03.2004 09:22 Tuning Beitrag 3
Polo checker

Zufahrtdichtparker


1137 Beiträge
07.01.2003 registriert
Kennzeichen: ST
Danke für die Info gut das wir dich haben...
wird für so manchen sicher übel wenn die da jetzt so spitz drauf sind!!!
20.03.2004 09:27 Tuning Beitrag 4
CorsaB_Freak18

Gulliausweicher


2719 Beiträge
18.08.2002 registriert
Kennzeichen: OS
Gute Info!

Nur was ist mit meinen Seitenmarkierungsleuchten von Hella??
Muß ich mir deswegen nun auch Sorgen machen?
Soweit ich weiss durften die doch nur einen bestimmten Abstand zur Strasse nicht unterschreiten?!
20.03.2004 09:38 Tuning Beitrag 5
~Matze
Gast
Danke für die Info, wobei ich wirklich einiges verstehen kann ;)

Wer mit beleuchteten blauen oder rosa geleuchteten Waschdüsen durch die Gegend fährt ist sowieso meiner Meinung nach etwas :034




Matze
20.03.2004 10:37 Tuning Beitrag 6
walpurgis





1593 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Seitenmarkierungsleuchten sind für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter lang sind. Die Vorschriften haben sich übrigens nicht geändert, sondern die Anweisung, wie damit umzugehen ist.
20.03.2004 10:46 Tuning Beitrag 7
Hasi


Ameisenkiller


832 Beiträge
12.10.2002 registriert
Kennzeichen: ST
Sehe das genau so wie Matze. Wer mit solchen Sachen wie beleuchtete Wischerdüsen und Unterflurbeleuchtungen usw. durch die Gegend fährt, der gehört auch bestraft.
20.03.2004 11:05 Tuning Beitrag 8
Low Speed


Ameisenkiller


791 Beiträge
16.02.2003 registriert
Kennzeichen: ST
Zitat:
Zitat von walpurgis
Seitenmarkierungsleuchten sind für Fahrzeuge, die länger als 6 Meter lang sind. Die Vorschriften haben sich übrigens nicht geändert, sondern die Anweisung, wie damit umzugehen ist.
Erstmal ein Dankeschön für die Info! :ok:

Aber die Seitenmakierungsleuchten (Hella) dürften dann aber nicht beanstandet werden; da sie mit E-Prüfzeichen sind.

Und diese Leuchten sind ja auch für "normale" PKW.

Also EIGENTLICH sollte da nix passieren dürfen; wenn sich die Vorschriften nicht geändert haben, wie du sagst. Aber wir kennen ja die OS-Cops! :(

Aber was ich an der Sache natürlich gut finde ist, das jetzt solche Spacken mit der Waschdüsen-Kacke hoffentlich mal was vor'n Bug kriegen......!!! :ok:

Seitenmarkierungsleuchten hin oder her (hab ich ja auch; am Polo..... :rolleyes:), aber sowas wie die Waschdüsen-Beleuchtung....... echt peinlich!! :004:034

€dit: Scheiß deutsche Rechtschreibung............ :D:D
20.03.2004 11:35 Tuning Beitrag 9
CorsaB_Freak18

Gulliausweicher


2719 Beiträge
18.08.2002 registriert
Kennzeichen: OS
Also womit muss man denn rechnen wenn die mich nun anhalten aufgrund der Leuchten?!
20.03.2004 12:54 Tuning Beitrag 10
Max


Happymeal-Esser


423 Beiträge
26.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Haben manche Volvos nicht Serienmäßig Seitenmakierungsleuchten obwohl die keine 6m lang sind?
20.03.2004 14:18 Tuning Beitrag 11
BMW328i

pagenGrillmeister


926 Beiträge
19.04.2003 registriert
Kennzeichen: OL
Erstmal ein fettes Dankeschön an Walpurgis für die Info`s! Ist immer wieder super!
Also beleuchtete Wischdüsen find ich auch super-lächerlich, die können ruhig bestraft werden die mit sowas rumfahren..
Aber warum zum Teufel darf man hier in Deutschland eigentlich so gut wie überhaupt gar nix?? Ich mein, Unterflurbeleuchtung sieht doch super aus, und wenn man die z.B. nur auf Treffen an hat oder aufm Parkplatz ist da doch nix gegen zu sagen.. Man sollte halt nur nich damit rumfahren dürfen auf öffentlichen Straßen ( wenn das Licht an ist )..
Aber das die fahrenden Tannenbäume jetzt auch bestraft werden find ich wiederrum richtig, obwohl mich das ehrlich gesagt nicht irritiert oder so wenn mir so einer entgegen kommt.. Genau wie mit der Unterflurbeleuchtung..
20.03.2004 14:54 Tuning Beitrag 12
Flash Freak


Radkappenfetischist


736 Beiträge
16.04.2003 registriert
Kennzeichen: HB
Mal wieder ein fettes Dankeschön. Ist mal wieder gut zu wissen. Wischerdüsen ok, sind echt albern. Aber unterflurbeleuchtung find ich schon ganz geil<--geoutet!!!
Dann mach ich mir halt nur die Halter drann und an die Leuchten Wasserdichte Stecker. Gibts die eben nur auf Treffen. Aber da darf ich sowas doch auch haben wenn die "Rennleitung" anwesend ist von wegen privates abgeschlossenes Gelände oder?
20.03.2004 18:32 Tuning Beitrag 13
Dokadriver
Gast
Warum sind die gelben Positionsleuchten denn verboten ???
Die haben manche fahrzeuge doch serienmäßig !!

Und was ist mit gelben Nebelscheinwerfern ??
Die sind doch erlaubt, oder nicht ??

Ich kann mir den Anhang leider nicht ansehen !!
20.03.2004 19:17 Tuning Beitrag 14
_bobby


Radkappenfetischist


715 Beiträge
27.04.2003 registriert
Kennzeichen: RE
Nebelscheinwerfer darfst du aber nur bei starkem nebel auf der autobahn anmachen!!!

nicht so wie viele in der stadt bei regen oder sonnenschein!!!
20.03.2004 21:13 Tuning Beitrag 15
~16v-Golfer
Gast
:ok:

echt feine sache das du auf sowas hinweist!


denke aber wie gesagt auch,begrenzungsleuchten sollten doch kein ding sein,müssen soweit ich weiss 30 cm über dem boden sein!;)
und wie golffreak schon sagte,bei einigen autos sind se ja serienmässig!

auch gelbe scheinwerfer sollten kein ding sein,wenn man sich mal holländische oder französische autos anschaut!

oder dürfen in deutschland zugelassenen autos die gelben scheinwerfer nicht haben???:frage: