Brauch mal rechtliche Hilfe ! - Seite 1

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  • | 11.05.2004 10:07

Hallo zusammen,

also ich hab folgendes Problem: Habe vor kurzem einen gebrauchten Motor von einem Freund gekauft...welcher allerdings nach Einbau (durch Ihn) nur 60km gehalten hat. Einen Kaufvertrag haben wir nur mündlich unter Zeugen.

Leider versucht mich jetzt dieser vermeindliche "Freund" total zu verarschen, er läßt sich verleugnen, macht mich per SMS blöde an und sieht auch nicht ein mir mein Geld zurückzugeben.

Kann man da rechtlich was machen ? Hab keine Lust ihm das Geld zu schenken und 300Euro für 60km is wirklich ne Menge Holz !

Ich muß dazusagen das er (auch unter Zeugen) versichert hat das der Motor in Ordnung sei !


Wer kann mir helfen oder kennt Adressen (Link) wo man solche Fragen klären kann ?


PS: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr !:boese:


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  • | 11.05.2004 10:09

Was war denn abgemachtß auch ein mündlicher Vertrag ist Rechtskräftig! Kommt drauf an was darinn vorkam!

Wenn du magst kann ich die Frage mal in nem anderen Forum posten, wir haben da ein paar Juristen!

  • Opel-Andi
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  • Opel-Andi
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  • | 11.05.2004 10:11

Eben...auch mündliche Verträge sind rechtskräftig. und wenn du noch zeugen hast, dann ist doch alles kein Problem.

Rechtschutz vorhanden? Dann schau doch einfach mal auf nen Kaffee bei dem Anwalt deines Vertrauens vorbei!


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  • | 11.05.2004 10:12

@Torti: ja, das wäre super ! Die Frage ist ja ob ich anspruch darauf habe mein Geld zurückzubekommen ???


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  • | 11.05.2004 10:12

Wenn er dir versichert hat, dass der Motor in Ordnung war, und ein Gutachter stellt fest, dass das nciht so war, dann kannst du dein Geld zurückbekommen!
Sollte festgestellt werden, dass der Motor vorher wirklich TOP war, dann hast du leider keine Chance. Garantie hat er dir ja wahrscheinlich nciht eingeräumt, und wenn er es nicht wußte ist es auch ncith arglistig verschwiegen!
Wenn du im Rechtsschutz bist hol dir Rat bei nem Anwalt!

Moin Bj !!
Also : Auch ein mündlicher Vertrag ist verbindlich !!!
Auch beim Verkauf von Privat besteht laut EU-Recht eine Gewährleistungspflicht für den Verkäufer !!!

Du kannst ja mal mit deinem Anwalt drohen ... hilft meistens ..


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  • | 11.05.2004 10:15

Habe es jetzt mal gepostet, hier ma der link dazu, damit du auch schauen kannst was geht!
link


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  • | 11.05.2004 10:17

...muß man jetzt nicht auch als Privatverkäufer ausdrücklich darauf hinweisen das man auf das verkaufte Produkt keine Garantie übernimmt ? Oder hab ich da was verwechselt ?

  • ~16v-Golfer
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  • | 11.05.2004 10:17

Tja an sich wurde ja schon alles gesagt,ist natürlich möglich das er wirklich völlig in ordnung war und dir dann aus heiterem Himmel um die Ohren geflogen ist!Wäre zwar derbe Zufall...aber man hat schon Pferde kotzen sehen...vor der Apotheke!;)

Wie der rest schon sagte,schau einfach mal bei deinem Anwalt vorbei wenn du ne Rechtsschutz hast!


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  • | 11.05.2004 10:22

ja, ich hab leider nur wenig zeit um mich jetzt von nem Anwalt beraten zu lassen..häng hier den ganzen Tag auf Arbeit fest. Deshalb poste ich ja hier rein...um mir online etwas gewissheit zu verschaffen um dann meinem "Freund" mal das ein oder andere erzählen zu können....


Is schon klar das mir n Anwalt am besten sagen kann was los ist....deshalb hoffe ich ja das Torti mit dem Juristenboard was erreicht ;)..wäre für mich die schnellste und einfachste Lösung fürs erste...


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  • | 11.05.2004 10:30

Also Fakt ist, dass auch mündliche Verträge rechtskräftig sind.

Du hast allerdings ein Problem. Der Motor lief .... jetzt läuft er nicht mehr.

Man muss jetzt erst mal klären was die Ursache ist bzw. was kaputt gegangen ist.

Denn es wird für dich auf jeden Fall schwer bzw. unmöglich zu beweisen, dass der Motor schon beim Verkauf kaputt war, denn er lief ja nun mal.

Das kann nur ein gutachter feststellen bzw. rechtskräftig vertreten.

Das würde aber irgendwie den Rahmen sprengen wegen 300 Euro.

Also ich würde einfach noch mal mit Deinem "Freund" reden und ihm Druck machen. Nach dem Motto, dass das nen rechtskräftiger Vertrag gewesen wäre und dass Zeuge X und Zeuge Y das bezeugen würden. Um jetzt weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen soll er Dir 150 € wieder geben oder so...


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  • | 11.05.2004 11:12

Ich geb dir nur einen Tip: VERGISS ES.

Einen mündlichen Vertrag kannst du vor Gericht in die Tonne klopfen,
ohne schriftliches geht da gar nichts, da kannst du soviel Zeugen haben wie du willst.
Außerdem ist er gelaufen, wie Six schon sagte, dadurch hast du noch weniger Chance.
Und das andere, wenn es keine Händler ist, dann brauch er auch keine Garantie geben.
Da hast du leider wirklich schlechte Karten:rolleyes:

  • angel-xs
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  • | 11.05.2004 11:34

Klar sind mündliche Verträge nicht die sichersten, aber so weit ich weiß, wenn er nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er keine Gewährleistung übernimmt, übernimmt er automatisch eine... Siehe ebay, du musst ausdrücklich darauf hinweisen, dass du keine Gewährleistung oder Sachmangelhaftung übernimmst!

Und wenn er den Motor nicht ordnungsgemäß eingebaut hat und er dadurch kaputt gegangen ist... Oder er hatte vorher schon ein Defekt, sehe es doch eingentlich ganz gut für dich aus... Auf Grund dieser Aussagen würde ich auch probieren wenigstens 150 € wieder zu bekommen...

Natürlich wäre es echt am besten, wenn du Zeit hättest beim Anwalt vorbei zu schauen!


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  • | 11.05.2004 12:32

Mündliche Verträge gelten ausschließlich zwischen Voll Kaufleuten nach dem sog. "Handschlag" Prinzip, welches Zeugen sogar überflüssig machen würde.

Hier liegt ganz klar ein Privatverkauf zwischen 2 Privatleuten. Hierauf sieht das Gesetz vor (nach neuer EU Richtlinie), das der Privat Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung zu geben hat und KEINE GARANTIE. Erheblicher Unterschied weil:

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (24 Monate s.o.) und bedeutet im Klartext, dass der Käufer das Recht hat, einen Mangel, der von Anfang an vorhanden war, binnen dieser Zeit zu rügen. Wichtig ist hierbei die Beweislast, die nach 6 Monaten auf den Käufer überghet.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Verkäufers, die durch die Garantiebestimmung (z.B. in der Anleitung) frei definierbar ist. Sie beinhaltet in der Regel das Recht, einen Fehler, normalen Gebrauch vorausgesetzt, kostenlos reparieren zu lassen.

Dies bedeutet für Dich: Gewährleistung wäre nur gegeben wenn schriftlicher Vertrag und auch dann nur auf einen Fehler, der von Anfang an vorhanden war. Trifft ja beides leider nicht zu. Ergo keine Gewährleistungspflicht für den Verkäufer.

Garantie fällt natürlich erst recht flach. Weil because of Privat Verkauf.

Mein Vorschlag, da der Verkäüfer ja mal ein "Freund" war: Spreche ihn an auf eine Kulanz Regelung, da nicht zu beweisen ist, ob der Mangel verdeckt vorhanden war oder sogar arglistig verschwiegen wurde. Bei letzterem wäre unter Nachweis eines solchen Mangels nämlich eine zivilrechtliche ANZEIGE möglich.

Hoffe Dir damit bisserl geholfen zu haben.

UIIIIIII MIKE .....RESPEKT !!!

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