Ärger ums Boxenboard! - Seite 1

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  • GreenPower
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  • | 18.06.2004 18:11

Hallo zusammen,

ich wurde eben von der netten POLIZEI angehalten, welche dann mein Auto kontrollierten. Alles war OK bis sie mich darum baten mein Kofferraum zu öffnen.

Dann der Schock, da ich kein Serienboxenboard eingebaut habe, sondern ein Boxenboard von ACR welches auch in den Serienvorrichtungen eingehakt wird bekam ich unverschämte 3 Punkte, 50 € Geldstrafe und eine Anzeige.

Die nette POLIZEI begründete dies damit, dass wenn mir einer hinten reinfährt das Boxenboard den Pasagieren den Kopf "abhacken" würde. Einerseits kann ich dies verstehen, ABER es handelte sich um ein proffesionell angefertigtes Board von der Fa. ACR, Münster welches sogar in den Originalvorrichtungen befestigt wurde. Und die 3 Pkt sind ja echt fett übertrieben.

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?!?

mfg
GreenPower

  • ~Matze
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  • | 18.06.2004 18:19

Da bin ich mal auf die Antwort von unseren Hifispezialisten hier gespannt, kann da leider nichts zu sagen.

Das würde mich aber auch mal interessieren ;)




Matze


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  • | 18.06.2004 18:20

Tja, wieder ein schlagendes Argument gegen den ach so beliebten (und genauso überflüssigen) Rearfill!

Und ganz unrecht haben die Polizisten damit ja nicht, beim Unfall wird das zu nem tödlichen Geschoss, ausser es ist ordentlich mit Stahlseilen und Karabinerhacken gesichert.
Naja, für dich ist es natürlich ärgerlich, aber da kann man nix machen...

Gruß Sicos


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  • | 18.06.2004 18:21

Also wenn ich ne Kiste Bier im Auto hab, können mir die Flachen auch bei ner Vollbremsung um den Kopf fliegen, aber dafür bekommt man keine 3 Punkte...

Also wenn du ne Rechtsschutz-Versicherung hast würd ich mal den Anwalt kosultieren, weil dann müßte es ja auch 3 Punkte geben, wenn man ein Handy, oder eine Handtasche lose im Auto rumliegen hat, und das ist ja nicht der Fall.

Wahrscheinlich waren die nur Sauer, dass sie nichts gefunden haben und wollen dir nun einen reinwürgen...

Wenn es drauf ankommen würde, würde das Serienteil auch den Kopf abhacken. Da sieht man doch wie weit die Herren Polizisten überlegen:rolleyes:


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  • | 18.06.2004 18:41

Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten. Das is das Lächerlichste was ich je gehört habe !!!


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  • | 18.06.2004 18:46

Zitat:
Zitat von bluebird
Also wenn ich ne Kiste Bier im Auto hab, können mir die Flachen auch bei ner Vollbremsung um den Kopf fliegen, aber dafür bekommt man keine 3 Punkte...
Naja, also das Argument kannst vielleicht bringen, wenn es um ne Basskiste im Kofferraum geht. Oder legst du die Bierflaschen auf die Heckablage:frage:

Das die sich das einfach so aus den Fingern saugen kann ich mir auch nicht vorstellen, aber mit Rechtsschutz kann man es ja mal versuchen.

Gruß Sicos


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  • | 18.06.2004 19:03

Die ti..... doch nicht mehr richtig :021
Das wird immer schlimmer hier!!!:boese:


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  • | 18.06.2004 19:06

du solltest dann auch mal bei acr anfragen was die dazu sagen!!


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  • | 18.06.2004 19:07

Ham die alle ein an der Waffel oder was? Ich glaub ich hänge? Da werden kleine Mädchen mißbraucht und Menschen abgestochen und die haben keine anderen Sorgen, wie was du für eine HUTABLAGE im Auto hast!!!

DU SCHWERVERBRECHER!!!!
:boese::boese::boese:


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  • | 18.06.2004 19:08

Da ist aber etwas dran
aber ob sie das so hart bestrafen dürfen ? Ich würd sofort nen Anwalt einschalten

  • Seck
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  • | 18.06.2004 19:09

würde erstmal acr-münster fragen was die meinen und dann ab zum rechtsanwalt damit...

  • Golf4Green
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  • | 18.06.2004 19:12

das wird echt immer schlimmer, demnächst darf man keine lose sachen mehr im auto haben :boese:


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  • | 17.08.2004 08:40

Halloechen!!!

Also ich hatte mit einem A3 vor 2 Wochen dasselbe Problem. Habe auch ein Soundboard CAX 55 von ACR aus Muenster. Wurde in Greven von den netten Gruenen ;-) angehalten. Haben nur die Heckablage bemaengelt. Wollten den Wagen direkt stillegen. Habe direkt nen Anwalt eingeschaltet. Musste ein TUEV-Gutachten erstellen lassen. Ich war dann in Muenster an der Weseler Strasse beim TUEV, und die haben gesagt und mir im Gutachten bestaetigt, das fuer eine Heckablage aus Holz KEINE Abnahme erforderlich ist, solange diese in den original Halterungen befestigt ist. Wenn du oder ihr Fragen dazu habt, ruft mich auf 01708342545 an, bin nicht sehr oft im Netz.
Der Spass hat mich trotzdem bis jetzt knapp 50 Euro gekostet, und wenn ich Pech habe nochmal 50 Euro und 3 Punkte, aber darum kuemmert sich mein Anwalt. Gut wenn man Rechtschutz hat !

Wer A sagt muss auch 3 sagen koennen.


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  • | 17.08.2004 09:16

Ich finds auch lächerlich, zum Glück hat mein Wagen von Serie aus schon ne ziemlich dicke Holzhutablage sodas ich da mein Rearfill gut drin unterbringen konnte, ist ja nu auch nicht soviel wie bei euch mit 3 wege etc ;p
Aber gefallen lässen würde ich mir das auch nicht, was ich nur hier und auch beim Anschnallen nicht verstehe, warum es da überhaupt Strafen für gibt.
Ist doch meine Sache ob mir meine Hutablage den Kopf abhackt oder ob ich mit dem Kopf aufs Lenkrad knalle, weil ich nicht angeschnallt bin.
Da schade ich doch keinem außer mir mit, darf ich das nicht? :D

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