Verfolgungsjagd mit der Polizei - Seite 3

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    pagenGrillmeister


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  • | 20.11.2004 09:05

Zitat:
Zitat von straubinger
Zum Anhalten müßen sie den Wagen überholen, Lichthupe alleine reicht nicht!
Denn die Lichthupe darf ausserhalb zum Überholen verwendet werden!!!!!!
Habe ich auch gedacht, aber ich wurde eines besseren belehrt.

Zitat:
Zitat von Nightwish
@ King of Bohmte

Dann mache ich wohl häufiger was falsch :rolleyes:
Selbstverständlich kann eine Zivilstreife auch durch hinterherfahren anhalten. Ob das immer praktikabel ist, sei mal dahingestellt. Aber es funktioniert erstaunlich oft.


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  • | 20.11.2004 11:16

Oha. Fahrerflucht? Da stehen 2 Jahre Fahrverbot drauf!
Aber mach Dir kein Kopf. Sie müssen Dich direkt bei Feststellung einer Straftat stellen. Sobald Sie Dich so lange aus den Augen verloren haben, das ein Fahrerwechsel stattgefunden haben kann, können Sie dir gar nichts.
Und wenn Sie Dich nicht eindeutig als Fahrer gesehen haben, also Dir ins Gesicht geschaut haben, ist die Aussage ,auch eines Beamten, kaum glaubhaft.
Hab selbst die erfahrung gemacht.
Bin auf der Straße von Rheine nach Lingen von einem Kamerawagen verfolgt worden. Hab ich natürlich nicht bemerkt. War leider auch etwas schnell.
Ich hatte einen anderen PKW überholt und der Polizeiwagen konnte durch den Gegenverkehr nicht auch sofort hinterher überholen.
Durch die verzögerung hatten die Polizisten mich für knapp 2 min aus dem Auge verloren.
Erst an der nächsten Tankstelle haben sie uns gestellt. Zum Glück waren wir (3Pers.) alle ausgestiegen und in die Tanke gegangen. Als wir raus kamen stand der Bens hinter meinem Auto.
Ich hab auch einen Anhörungsbogen bekommen. 25 km/h zu schnell.
Egal den hab ich meinem Anwals gegeben. Der sagte sofort, die haben keine Möglichkeit mir zu beweisen das ich wirglich gefahren sei. Weil sie mich nicht hinterm Steuer gesehen haben. Dafür hätten sie uns sofort Stellen müssen, und ich hätte hinterm Steuer sitzen müssen.

Das wird bei Dir nicht anders sein.


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  • | 20.11.2004 15:22

Gut dann habe ich erstmal glück. will ich hoffen.
Erstmal danke für die schnellen und zahlreichen antworten. Jetzt kann ich bestimmt wieder beruhigt schlafen...



mfg mirco


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  • | 20.11.2004 16:49

in amerika muss man seine unschuld beweisen
hier müssen sie dir deine schuld beweisen :D


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  • | 20.11.2004 18:17

@ Cent: Es gibt keine 2 Jahre Fahrverbot. Du meinst sicher Entzug der Fahrerlaubnis und danach ein Wiederaustellungsverbot von 2 Jahren.
Im Übrigen reicht ein "aus den Augen verlieren" nicht aus, um sich ganz rauszureden! So blöd ist unser Rechtssystem auch mal wieder nicht ;)

@king of...
Das hast du jetzt falsch verstanden. Die Lichthube darf wirklich als Überholaufforderung ausserorts benutzt werden. Wenn aber hinter dir ein Wagen fährt, der sich sichtlich als Zivilstreife zu erkennen gibt kannst du auch von hinten angehalten werden. Hört sich irgendwie pervers an :D


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  • | 21.11.2004 12:10

Nur um das nochmal klarzustellen:
Das einfache Aufblenden reicht als Anhaltesignal nicht aus. Soll ein Fahrzeug angehalten werden ohne es zu überholen, muss natürlich

1. die Aufforderung zum Anhalten deutlich werden;
2. klar erkennbar sein, dass die Polizei dieses Signal gibt.

Das kann durch Blaulicht geschehen, durch Hochhalten der "Kelle", durch das Signal "Stop Polizei" (in seltenen Fällen auch in zivilen Fahrzeugen vorhanden), durch eine Lautsprecherdurchsage, etc.


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  • | 21.11.2004 12:37

Zitat:
Zitat von McLoud
Lange Rede kurzer Sinn, glücklicherweise gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Somit bist Du Unschuldig, bis das Gegenteil BEWIESEN ist. Da Du es nicht gewesen bist dürfte das beweisen schwierig werden, oder?
Dem ist nichts mehr hínzuzufügen!

Cool down .. die können Dir nix!

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