Verfolgungsjagd mit der Polizei - Seite 2

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    pagenGrillmeister


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  • | 19.11.2004 22:16

Genau. Abwarten und Teetrinken. Ich setze mal 5 Sterne, dass das nur n übler Scherz von so ein paar spät-pubertären Assis war.
Petersilie abhängen ist nämlich nicht wirklich einfach, denn die gibt es ja bekanntlicherweise im Rudel.

edit: Seit wann fahren Polizisten in Videoüberwachungswagen in Unifrom rum? Ist doch schön blöd. Also noch n Indiz für ne Verarsche.


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  • | 19.11.2004 22:20

@ King of Bohmte

Zitat:
Eine Zivilstreife wird dich NIE von hinten rausholen, das machen nur Streifenwagen. In Zivil überholen IMMER
Dann mache ich wohl häufiger was falsch :rolleyes:
Selbstverständlich kann eine Zivilstreife auch durch hinterherfahren anhalten. Ob das immer praktikabel ist, sei mal dahingestellt. Aber es funktioniert erstaunlich oft.

Zitat:
denn die Flucht vor der Polizei kann als Straftat geahndet werden.
Straftat? Nach welcher Vorschrift? :frage:


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    pagenGrillmeister


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  • | 19.11.2004 22:32

Zitat:
Zitat von Nightwish
Dann mache ich wohl häufiger was falsch :rolleyes:
Selbstverständlich kann eine Zivilstreife auch durch hinterherfahren anhalten. Ob das immer praktikabel ist, sei mal dahingestellt. Aber es funktioniert erstaunlich oft.
Für mich nicht plausibel. Da kann ja sonst n Honk sein, der was von mir will. Ich habs bisher immer nur so gesehen, dass die Kelle kam und nie von hinten gestoppt wurde. Vom Streifenwagen ja, aber nit vom Videowagen. Man lernt nie aus.

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
denn die Flucht vor der Polizei kann als Straftat geahndet werden.
Straftat? Nach welcher Vorschrift? :frage:
Zitat:
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Für mich hieraus ersichtlich, wenn ich mich irre nicht schlagen, bitte. §113 StGB


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  • | 19.11.2004 22:49

Ich werd mal auf die Schläge verzichten ;)

Der "Haken" ist diese Textpassage:

Zitat:
mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift
Ein einfaches Nicht-Anhalten ist noch keine Gewalt.

Anders, wenn man versucht, die Polizei abzudrängen, umzufahren oder ähnliches. Dann wären aber sogar schlimmere Straftaten denkbar. Auch wenn man rücksichtslos flieht und dabei andere gefährdet, wäre das nach verschiedenen anderen Vorschriften strafbar. Soetwas liegt hier aber nicht vor.


Die Frage hier wäre, ob überhaupt ein Anhaltesignal gegeben wurde, dass unbedingt hätte bemerkt werden müssen. Dann die Frage, ob es überhaupt ein ziviles Fahrzeug war, dass die Anhaltezeichen gegeben haben will, oder sogar ein grün-silbernes. Und dann natürlich, warum sich die Polizei abhängen ließ.


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  • | 19.11.2004 22:56

Zitat:
Zitat von Nightwish
Ich werd mal auf die Schläge verzichten ;)

Der "Haken" ist diese Textpassage:

Zitat:
mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift
Ein einfaches Nicht-Anhalten ist noch keine Gewalt.

Anders, wenn man versucht, die Polizei abzudrängen, umzufahren oder ähnliches. Dann wären aber sogar schlimmere Straftaten denkbar. Auch wenn man rücksichtslos flieht und dabei andere gefährdet, wäre das nach verschiedenen anderen Vorschriften strafbar. Soetwas liegt hier aber nicht vor.
Und wieder was gelernt.

BTT: Sitzen Polizisten denn nun in Uniform in ihren Zivilwagen? Doch nicht, oder?

@mirco
Wenn mir einer so kommen würde dann würde ich mich bei seinen Vorgesetzten beschweren...


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  • | 19.11.2004 23:03

Normalerweise sitzen zivile Polizisten in zivilen Fahrzeugen.

Aber es kann auch sein, dass Uniformierte in zivilen Fahrzeugen unterwegs sind (der durchschnittliche Autofahrer wird das erst bemerken, wenn es zu spät ist), wenn der Einsatzzweck das hergibt. Aber das ist sicher ehr die Seltenheit.


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  • | 19.11.2004 23:03

Also sie waren in Uniform alle drei Und hatten einen Videowagen dabei. Das wars. und so kamen sie auch bei mir an. Nun wart ich erst mal ab und tee trinken.


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  • | 19.11.2004 23:03

irgendwie riecht das alles nach nem ganz üblen scherz.....

vielleicht dachten ein paar kumpelz von dir , dich mal auf kreuz legen zu müssen, indem die dir nen richtich dicken schrecken einjagen, wenn nicht von der polizei kommt, dann denke ich das das nur nen ganz doofer ulk war.....



nich komisch, aber solche leute gibbet:rolleyes:


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  • | 19.11.2004 23:06

Nein das waren Richtige Beamte! Ich kannte die schon vom sehen. Haben mich schon öfters Kontroliert! Und nen Echten Videowagen war das auch habe ich doch gesehn. Nur das Video nicht.


mfg mirco


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  • | 19.11.2004 23:17

hmm mega komisch..... ich würde mal abwarten was kommt, und wenn die dir irgendwas anhaben wollen müssen ses beweisen, die können dir nichts..... mach dir keinen kopf.....

was mich dabei auch noch wundert das 3 beamte in einem wagen sind! ich kenne das eigentlich nur so das 2 beamte in einem zivilwagen sind und wenn sie dir was anhängen wollen dann müssen die dich doch auch sofort anhalten und nicht später!
oder irre ich mich da jetzt??


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  • | 20.11.2004 00:03

Lange Rede kurzer Sinn, glücklicherweise gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Somit bist Du Unschuldig, bis das Gegenteil BEWIESEN ist. Da Du es nicht gewesen bist dürfte das beweisen schwierig werden, oder?


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  • | 20.11.2004 00:36

Nightwish war mal wieder schneller :D

Also warte einfach mal den Anhörbogen ab...übrigens, auch "Polizisten" dürfen nicht alles, also notier dir ruhig mal die Namenn, die Vorgehensweise dir gegenüber ist rechtlich nämlich nicht gedeckt und somit rechtswidrig...

Schade das es immer wieder solche Beamte gibt, die denken sie wären Götter..das besudelt die gesamte Justiz :boese:


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  • | 20.11.2004 08:58

Also!
wenn sie ein Video haben, müßen sie es dir zeigen. Es ist schon komisch das in einen Zivilenstreifenwagen mit Videoüberwachung drei Polizisten mitfahren.
Und was auch noch verwundert ist. Wenn sie ein Video haben, das sie den Wagen nicht sofort angehalten haben! Denn auch ihre Fahrzeuge sind mit Blaulicht ausgestattet. Zum Anhalten müßen sie den Wagen überholen, Lichthupe alleine reicht nicht!
Denn die Lichthupe darf ausserhalb zum Überholen verwendet werden!!!!!!

1. hast du ein Schreiben bekommen, wo sie deine Daten notiert haben.
Mit Tagebuchnummer und Namen der Polizisten
wenn ja, zum Rechtsanwalt
wenn nein, und die Dienststellen ist bekannt. Hinfahren und sich das
Dokument abholen.
2. eine Dienstaufsichtbeschwerde schreiben. Über das Verhalten der Beamten.
( das nicht vorspielen, des angeblich vorhandenen Videos!)

3. deine Freunde nochmals befragen! wenn sie mit deinen Auto blödsinn
machen. Dir kann ausser eines Fahrtenbuches nichts passieren.Wenn das
öfter vorkommen sollte!

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