Ende gut, alles gut!? Leider nicht!!! - Seite 6

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  • | 26.03.2005 05:09

tschuldigung meine natürlich gestern. achso und überigens zünde morgen schon die ersten kerzen für die Verletzten!!! vom Unfall!!! an. Schlimme sache ehrlich. Bin selbst feuerwehrmann und weiss wie sowas aussieht. möchte diese anblick niemanden wünsche!!!! :(:(:(:(:(:(:(:(:(


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  • | 26.03.2005 08:56

Zitat:
Oder wie fändet ihr es, wenn zum Beispiel euer Nachbar als Bäckergeselle jeden Morgen um halb 4 mit so einem Wagen vor euren Schlafzimmerfenster her zur Arbeit fährt?
Sehe ich genauso! Jeder, der ein Problem hat, das nachzuvollziehen, wie
Zitat:
Wohnst bestimmt auf dem stillen Ländle.
oder so. Ist für mich asozial im reinsten Wortsinne. Jeder muss mit meiner Belastung umgehen, wie ist mir egal - Kinder können ja im Sommer auch mit geschlossenem Fenster im Sommer schlafen, damit ich nachts mit meiner Prollkiste rumcruisen kann.


Zitat:
wie sieht es bei einem oldtimer aus der von anfang an keine anschnallgurte drin hat?? muss man da welche nachrüsten?
Da gibt es Nachrüstpflichten, abhängig vom Baujahr. Die Grenze ligt etwa bei Baujahr 1970, die Nachrüstfrist war etwa 1975/1976, das Problem sollte eigentluch gelöst sein...

Skowi


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  • | 29.03.2005 09:31

Moin moin.Wollte euch doch auf dem Laufenden halten wegen der Sache mit dem ESD und Geld zurückbekommen usw.
Also am Wochenende kam die Antwort von der Polizei und .......die Kosten für den Test werden nicht erstattet:boese:
Begründung vom 1.Polizeidirektor:

"...., der ESD erfüllt zwar die gesetzlichen Normen und ist auch mit einer EG Erlaubnis versehen und liegt laut durchgeführter Dekra Messung innerhalb des Lautstärke-Toleranz Bereiches von 5 %, jedoch können die Kosten für die Dekra Messung in Höhe von 44,- Euro nicht übernommen werden, da der im FzgSchein eingetragene Wert von 85 Db überschritten wird und somit ein Ersatzanspruch nicht gerechtfertigt ist."

Also erstmal finde ich das ziemlich verwirrend, wie das begründet wird und zweitens, was ich nicht ganz verstehe ist folgendes:
Der ESD kommt über den Wert, der im FzgSchein eingetragen ist,liegt aber gleichzeitig im gesetzlichen Toleranzbereich, trotzdem werden die Kosten nicht erstattet?
Nun frag ich mich, wenn ein SerienESD sich mit der Zeit abnutzt, was ganz natürlich ist, überschreitet er doch auch den Db Wert, der im FzgSchein eingetragen ist. Aber man wechselt doch den SerienESD nicht gleich wenn man 50.000 km gefahren ist und er um 1 Db lauter ist, deswegen gibt es doch diesen Toleranzbereich, oder liege ich da falsch.
:frage:
Weiß jetzt nicht, ob sich die Polizei nur um die Zahlung drücken will, damit sie sich nicht blamiert oder warum auch immer?
Naja hab jedenfalls beschlossen die Sache weiter zu verfolgen und zusammen mit Anwalt und notfalls Sachverständigem vor Gericht zu gehen.


Also wer seine hilfreiche Meinung abgeben will( viell gibts ja Anwälte für Verkehrsrecht im Forum:D) kann das gern tun.


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  • | 29.03.2005 10:07

Deine Chance, das Geld zurückzubekommen, stehen nicht sonderlich gut. In § 17(3) StVZO steht:

Zitat:
Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften
dieser Verordnung nicht entspricht, so kann [...] die Beibringung eines Sachverständigengutachtens [...] anordnen
Dadurch, dass der ESD lauter als in den Papieren eingetragen war, bestand aus Sicht der Polizei dieser Anlaß. Das lässt sich sauber begründen.


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  • | 29.03.2005 12:58

Na, das nenne ich mal heftig.

Dann müßte man ja auch die db im Schein ändern lassen um immer im grünen Bereich zu sein.
Oder sehe ich das falsch?


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  • | 29.03.2005 13:10

Nun, das ist hier einfach ein besonderer Fall von "dumm gelaufen".

Aber grundsätzlich sollte sich jeder über Folgendes im Klaren sein:

Wenn es Anlass zur Annahme gibt, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, dann hat der Halter auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass diese Zweifel ausgeräumt werden. Die zuständigen Behörden dürfen dabei natürlich nicht willkürlich handeln und haben die Verhältnismäßgkeit der Mittel zu wahren.


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  • | 30.03.2005 20:11

Zitat:
Zitat von walpurgis
und haben die Verhältnismäßgkeit der Mittel zu wahren.
Das sollte ThomasW.Golf vielleicht auch besser tun, sonst wird das gaaaaanz teuer. Und ein guter Anwalt sollte Dir das auch sagen bzw. eine Rechtschutzversicherung nicht bezahlen...


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  • | 30.03.2005 21:11

Sicherlich sollte man die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, aber wenn die Messung bei der Dekra ergeben hat, dass der Geräuschpegel innerhalb der gesetzlichen Toleranzgrenze liegt, ist es doch nicht verständlich, dass ich im Unrecht bin.
§49 StVZO(4) "Besteht Anlaß zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird."

In meinen Augen bedeutet das, entweder liegt die Polizei falsch oder es stimmt nicht, was der Dekraprüfer bezüglich der 5% Toleranzgrenze gesagt hat.
Hab leider noch nix zu dieser 5% Sache gefunden.


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  • | 05.04.2005 15:28

Lohnt sich imho nich wegen der 44€ jetzt noch zu prozessieren ausser das langfristig dann die Gesetze in der Richtung noch strenger ausgelegt werden.


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  • | 05.04.2005 15:52

[Sowas kannst du dir hier sparen]. Echt sowas geht ja garnicht, für was halten die sich denn bitte.


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  • | 05.04.2005 16:25

Es ist keine 5% Toleranz, sondern 5 dB. Diese stehen nicht in der StVZO selber, sondern in der dazugehörigen Richtlinie für die Geräuschmessung.


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  • | 05.04.2005 17:38

5 db ist ne Menge, das unterschätzen leider einige Polizisten. Die Wahrnehmung des Schalldrucks steigt nähmlich mit dem Logarithmus des Schalldruckes an. Somit wird ein Unterschied im Schalldruckpegel von 10 dB als doppelte Lautstärke wahrgenommen.

Wenn ich da an die lustigte Polizei-Reportagen auf RTL2 denke :rolleyes: wo ein Polizist jemand erklären wollte, das die "tiefen töne" vom Sportauspuff viel mehr Schalldruck erzeugen würden als "normale Geräusche" :D :rolleyes:

Zitat:
Zitat von Maks
aber ich würde für 44€ auch den Aufwand betreiben :D
:D Das wären immerhin 4 Flaschen Jim Beam :D


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  • | 06.04.2005 17:30

Also ich war letzten Freitag nochmal bei der Dekra und hab mit denen zusammen über den Sachverhalt gesprochen.Vorher hab ich sämtliche EU Richtlinien bezüglich der Geräusch- bzw. Nahfeldmessung gelesen und auch das Bosch Handbuch für technische Messverfahren geprüft, wo die Durchführung der Nahfeldmessung beschrieben ist und welches die Grundlage für die Messverfahren bei der Dekra ist. Sachstand ist jetzt folgender: Der im FzgSchein eingetragene Db Wert ist der vom Hersteller, zur Erlangung der Zulassung des Fzg´s, gemessene Wert, und zwar in etwa der maximale Wert, der mit einer Serienauspuffanlage bei der Messung festgestellt wird, inklusive einer 5% Toleranz, welche durch fahrzeugspezifische Unterschiede gegeben wird. Laut Gesetz bzw. StVZO gibt es keine weitere 5% Toleranz bei den Geräuschwerten. Wird allerdings durch eine Behörde eine Geräuschmessung für ein Fzg. angeordnet, weil vermutet wird, dass es den Wert im FzgSchein überschreitet, so ist bei der Nahfeldmessung von Seiten der Dekra eine 5 Db Toleranz gegeben, wie Walpurgis schon gesagt hat, wegen verschiedener Störfaktoren und Ungenauigkeiten beim Messverfahren.
Das bedeutet also im Endeffekt, bei erfolgreichem Test bei der Nahfeldmessung, besteht kein Erstattungsanspruch für anfallende Kosten gegenüber der anordnenden Behörde.
Für mich bedeutet das, es gibt kein Geld zurück; für alle die einen SportESD haben heißt das, bei Kontrolle und Anordnung zur Geräuschmessung und Überschreitung des FzgSchein Wertes, man bleibt auf den Kosten sitzen.
Einzige Lösung scheint eine Änderung des Db Wertes im FzgSchein, damit man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite ist.


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  • | 06.04.2005 20:42

Zitat:
Einzige Lösung scheint eine Änderung des Db Wertes im FzgSchein, damit man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite ist.
... und aufgrund welcher Tatsache soll Dir das einer eintragen?

Skowi

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