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tschuldigung meine natürlich gestern. achso und überigens zünde morgen schon die ersten kerzen für die Verletzten!!! vom Unfall!!! an. Schlimme sache ehrlich. Bin selbst feuerwehrmann und weiss wie sowas aussieht. möchte diese anblick niemanden wünsche!!!! |
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Zitat: Sehe ich genauso! Jeder, der ein Problem hat, das nachzuvollziehen, wieOder wie fändet ihr es, wenn zum Beispiel euer Nachbar als Bäckergeselle jeden Morgen um halb 4 mit so einem Wagen vor euren Schlafzimmerfenster her zur Arbeit fährt? Zitat: oder so. Ist für mich asozial im reinsten Wortsinne. Jeder muss mit meiner Belastung umgehen, wie ist mir egal - Kinder können ja im Sommer auch mit geschlossenem Fenster im Sommer schlafen, damit ich nachts mit meiner Prollkiste rumcruisen kann. Wohnst bestimmt auf dem stillen Ländle. Zitat: Da gibt es Nachrüstpflichten, abhängig vom Baujahr. Die Grenze ligt etwa bei Baujahr 1970, die Nachrüstfrist war etwa 1975/1976, das Problem sollte eigentluch gelöst sein...wie sieht es bei einem oldtimer aus der von anfang an keine anschnallgurte drin hat?? muss man da welche nachrüsten? Skowi |
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Moin moin.Wollte euch doch auf dem Laufenden halten wegen der Sache mit dem ESD und Geld zurückbekommen usw. |
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Deine Chance, das Geld zurückzubekommen, stehen nicht sonderlich gut. In § 17(3) StVZO steht: Zitat: Dadurch, dass der ESD lauter als in den Papieren eingetragen war, bestand aus Sicht der Polizei dieser Anlaß. Das lässt sich sauber begründen.
Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann [...] die Beibringung eines Sachverständigengutachtens [...] anordnen |
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Na, das nenne ich mal heftig. |
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Nun, das ist hier einfach ein besonderer Fall von "dumm gelaufen". |
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Zitat: Das sollte ThomasW.Golf vielleicht auch besser tun, sonst wird das gaaaaanz teuer. Und ein guter Anwalt sollte Dir das auch sagen bzw. eine Rechtschutzversicherung nicht bezahlen...
Zitat von walpurgis und haben die Verhältnismäßgkeit der Mittel zu wahren. |
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Sicherlich sollte man die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, aber wenn die Messung bei der Dekra ergeben hat, dass der Geräuschpegel innerhalb der gesetzlichen Toleranzgrenze liegt, ist es doch nicht verständlich, dass ich im Unrecht bin. |
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Lohnt sich imho nich wegen der 44€ jetzt noch zu prozessieren ausser das langfristig dann die Gesetze in der Richtung noch strenger ausgelegt werden. |
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[Sowas kannst du dir hier sparen]. Echt sowas geht ja garnicht, für was halten die sich denn bitte. |
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Es ist keine 5% Toleranz, sondern 5 dB. Diese stehen nicht in der StVZO selber, sondern in der dazugehörigen Richtlinie für die Geräuschmessung. |
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5 db ist ne Menge, das unterschätzen leider einige Polizisten. Die Wahrnehmung des Schalldrucks steigt nähmlich mit dem Logarithmus des Schalldruckes an. Somit wird ein Unterschied im Schalldruckpegel von 10 dB als doppelte Lautstärke wahrgenommen. |
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Zitat: Das wären immerhin 4 Flaschen Jim Beam
Zitat von Maks aber ich würde für 44€ auch den Aufwand betreiben |
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Also ich war letzten Freitag nochmal bei der Dekra und hab mit denen zusammen über den Sachverhalt gesprochen.Vorher hab ich sämtliche EU Richtlinien bezüglich der Geräusch- bzw. Nahfeldmessung gelesen und auch das Bosch Handbuch für technische Messverfahren geprüft, wo die Durchführung der Nahfeldmessung beschrieben ist und welches die Grundlage für die Messverfahren bei der Dekra ist. Sachstand ist jetzt folgender: Der im FzgSchein eingetragene Db Wert ist der vom Hersteller, zur Erlangung der Zulassung des Fzg´s, gemessene Wert, und zwar in etwa der maximale Wert, der mit einer Serienauspuffanlage bei der Messung festgestellt wird, inklusive einer 5% Toleranz, welche durch fahrzeugspezifische Unterschiede gegeben wird. Laut Gesetz bzw. StVZO gibt es keine weitere 5% Toleranz bei den Geräuschwerten. Wird allerdings durch eine Behörde eine Geräuschmessung für ein Fzg. angeordnet, weil vermutet wird, dass es den Wert im FzgSchein überschreitet, so ist bei der Nahfeldmessung von Seiten der Dekra eine 5 Db Toleranz gegeben, wie Walpurgis schon gesagt hat, wegen verschiedener Störfaktoren und Ungenauigkeiten beim Messverfahren. |
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Zitat: ... und aufgrund welcher Tatsache soll Dir das einer eintragen?Einzige Lösung scheint eine Änderung des Db Wertes im FzgSchein, damit man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite ist. Skowi |
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