Rückleuchten mit Logo - Seite 1

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  • Nickpage von Nightwalker anzeigen Nightwalker



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  • | 20.02.2005 21:15

Hab mal ne Frage an die TÜV und Paragraphen Profis!
Hab folgendes im Netz gefunden:

[img]http://www.heckleuchten-tuning.de/bilder/golf4sc1.jpg[/img]

Zur BE der Leuchten gibt er folgendes an:

Zitat:
Es gibt eine " Kopie " einer TÜV - Bestätigung v. TÜV Bayern Sachsen / Institut für Fahrzeugtechnik mit dazu!!!!
Diese besagt, das es erlaubt ist vom Serienzustand abweichende Leuchten an Kraftfahrzeugen anzubringen auch ohne das sie eingetragen sein müssen!!!
Quelle: heckleuchten-tuning.de

bin ja kein Profi in der StVo, aber ist das nicht völliger Schwachsinn??
Dann könnte sich ja jeder seine Rückleuchten "selbst bauen"
Es ist doch schon verboten Rückleuchten mit Lack rot oder schwarz zu lackieren...
warum sollte das denn erlaubt sein??

Aber gut aussehen tuts schon! :D

mfG


  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



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  • | 20.02.2005 21:18

also irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...das würde ja bedeuten das du dir auch irgendwelche lampem aussem baumarkt da ran klemmen kannst!
aber die mit dme skorpion sehen schon geil aus!


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  • | 20.02.2005 21:21

sieht so aus als ob da nur ne schablone aufgeklebt wurde und dann halt lasiert so wie jede andere rückleuchte bei e bay ... kann mir nicht vorstellen das sowas erlaubt ist....


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  • | 20.02.2005 21:23

sieht zwar ganz gut aus. aba erlaubt sein kanns auf keinen fall. wie campino scho sagt könnte man sich dann ja einfach irgendwelche da rein bauen. und das kann ja net sein. mit nem pentagramm würden die bestimmt gut aussehn...


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  • | 20.02.2005 21:25

Zitat:
Zitat von el-loco
mit nem pentagramm würden die bestimmt gut aussehn...
Genau das war meine Idee!
:D


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  • | 20.02.2005 21:25

<< auch kein Profi is. Aber kann mich nur anschliessen, denn dann kann ja jeder seine Rückleuchten verbasteln wie man will!!
Bestimmt verarsche!! :frage:


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 20.02.2005 21:32

Es gibt so ein "Gutachten" wirklich. Wie es entstanden ist, weiß ich nicht, aber es hat keinerlei Bedeutung. Ist also nicht erlaubt. Die Chance, mit solchen Rückleuchten von der Polizei angehalten zu werden steigt natürlich ungemein.

Im Übrigen ist der Vekauf von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung (und diese haben die Leuchten nicht mehr) strafbar.


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  • | 20.02.2005 21:44

Zitat:
Zitat von walpurgis

Im Übrigen ist der Vekauf von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung (und diese haben die Leuchten nicht mehr) strafbar.
Dann haben die das aber schlau gelöst...
Die verkaufen nämlich nur die Lackierung nicht die Scheinwerfer ;)
also machen die sich nicht strafbar...


Finde solche Irreführungen gehören verboten!!! :boese:
Da sollte klar stehen das sowas im Bereich der StVo verboten ist!
Wie das auch D&W und Co machen...

  • Seck
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  • | 20.02.2005 22:04

aber die aussage:

Zitat:
Es gibt eine " Kopie " einer TÜV - Bestätigung v. TÜV Bayern Sachsen / Institut für Fahrzeugtechnik mit dazu!!!!
Diese besagt, das es erlaubt ist vom Serienzustand abweichende Leuchten an Kraftfahrzeugen anzubringen auch ohne das sie eingetragen sein müssen!!!
besagt doch nicht das es legal ist den wenn ich mir klarglasrückleuchten ect. hole muss ich sie auch nicht eintragen ;)


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  • | 20.02.2005 22:27

Zitat:
Zitat von SaschaHB
sieht so aus als ob da nur ne schablone aufgeklebt wurde und dann halt lasiert so wie jede andere rückleuchte bei e bay
das war auch mein erster gedanke,kann mir aber beim besten willen vorstellen daß die erlaubt sind.


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  • | 20.02.2005 22:40

Diese TÜV-Bestätigung ist ein völlig allgemein gehaltenes Schriftstück über die Möglichkeit, eingefärbte Leuchte zu verwenden. Das Dokument ist so allgemein gehalten, dass es an sich nichts Falsches aussagt, aber gleichzeitig dem Laien vorgaukelt, er dürfe nachträglich eingefärbte Leuchten verwenden, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Teile mit dieser Bestätigung anzubieten grenzt an Betrug.

Tatsächlich steht dort u.a., dass eingefärbte Leuchten eine Bauartgenehmigung haben müssen. Das bezieht sich jedoch auf ab Werk eingefärbte Leuchten, die entsprechend so geprüft wurden. Bei nachträglichem Einfärben erlischt die Genehmigung, bzw. für die Leuchte ist sie dann quasi nie erstellt worden.

Lasst bloß die Finger davon! Das ist unzulässig!

Diese TÜV-Bestätigung - die übgrigens auch bei Ebay rumgeistert - habe ich leider im Original nie in den Händen gehalten. Wenn jemand soetwas hat, wäre ich sehr daran interessiert. Gerüchteweise soll es sich dabei sogar um eine Fälschung handeln. Das würde ich gerne mal prüfen!

  • Old Red Cardriver
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  • | 11.03.2005 01:30

@ Walpurgis :
Du schriebst der Verkauf von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung sei Strafbar,aber wie ist das mit Händlern die z.B. Rückleuchten für Fahrzeuge ausländischer Herkunft als Ersatzteil anbieten? (Für US-Leuchten gibt es meist ja nur die DOT bzw. SAE-Nummer die hier ja nicht als Prüfzeichen gilt)
Oder gar Klarglas-Umrüstleuchten für diese Fahrzeuge?(Schon öfters gesehen am Chevrolet Silverado oder Tahoe)
Welches Unternehmen mit Firmensitz in D würde so dumm sein sich durch den Verkauf solcher Teile strafbar machen? -Was meinst Du?
Vielleicht fällt Nightwish dazu ja auch was ein?!?

LG Markus :hut:


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  • | 11.03.2005 08:30

das hatten wir mal bei uns im peugeotforum, da hat ein däne (bei denen ist eh alles erlaubt) die standardrückleuchten ausgebaut, ein musster draufgeklebt, alles mit tönungssray geschwärzt und den aufkleber abgezogen, sah genauso aus..................aber leider nicht legal hier in good old germany :(


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  • | 11.03.2005 10:42

Wenn es so einfach wäre jede Rückleuchte ans Auto zu bauen hätte ich Petroliumlampen drin ;-)
Aber schick sehen die Dinger trotzdem aus.

  • McClane
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  • McClane
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  • | 11.03.2005 17:37

Zitat:
Zitat von Nightwish

Diese TÜV-Bestätigung - die übgrigens auch bei Ebay rumgeistert - habe ich leider im Original nie in den Händen gehalten. Wenn jemand soetwas hat, wäre ich sehr daran interessiert. Gerüchteweise soll es sich dabei sogar um eine Fälschung handeln. Das würde ich gerne mal prüfen!
Ich hatte welche (sprich beide Versionen), in weiß und in rot.
Die Dinger hängen an irgendeinem Vorgang, leider habe ich keinen Zugriff darauf.
Es sah so aus, als ob irgendein Prüfer in einem Anfall von Wahnsin tatsächlich mal so ein Ding geschrieben hätte. Das muß dann unendlich oft vervielfältigt worden sein.
Ist so wie mit diesem angeblichen "COATING" oder Flutscheiben-Gutachten. Das ist ebenfalls das Paier nicht wert, auf dem es steht.

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