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Zitat: Hmm.... in einem anderen Post schrieb ich :Andi1 postete: Ist auch für dich ganz einfach nachzuprüfen. auf der von walpurgis eingestellten bestätigung ist die nummer des tüv garching und eine prüfnummer. rufe dort angib die prüfnummer durch und der nachfolger von herrn indra (zwischenzeitlich pensioniert) gibt dir sehr freundlich auskunft. er macht das so ca. 100 mal pro jahr. Zitat: Könnte bedeuten, dass ich das also schon längst getan habe....
Eine kleine Ergänzung: Bei dem von walpurgis geposteten "Gutachten" handelt es sich definitiv um ein Fälschung! Wer soetwas in den Händen hält, kann es im getrost wegwerfen. Wer damit handelt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Das Original zu diesem Schreiben trifft eine gänzlich andere Aussage. |
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@nightwish |
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Ich hab diesen schrieb auch, aber nur um anderen Leuten das zu zeigen und davon zu überzeugen, das solche Rückleuchten nicht legal sind. Teilweise kann man da reden was man will, einige scheinen wirklich um Punkte zu betteln... |
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