Rückleuchten mit Logo - Seite 3

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  • | 14.04.2005 22:54

Zitat:
Andi1 postete:
Ist auch für dich ganz einfach nachzuprüfen. auf der von walpurgis eingestellten bestätigung ist die nummer des tüv garching und eine prüfnummer. rufe dort angib die prüfnummer durch und der nachfolger von herrn indra (zwischenzeitlich pensioniert) gibt dir sehr freundlich auskunft. er macht das so ca. 100 mal pro jahr.
Hmm.... in einem anderen Post schrieb ich :
Zitat:
Eine kleine Ergänzung:

Bei dem von walpurgis geposteten "Gutachten" handelt es sich definitiv um ein Fälschung! Wer soetwas in den Händen hält, kann es im getrost wegwerfen. Wer damit handelt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Das Original zu diesem Schreiben trifft eine gänzlich andere Aussage.
Könnte bedeuten, dass ich das also schon längst getan habe.... ;)=)


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  • | 14.04.2005 23:22

@nightwish
o.k. sorry hab ich wohl überlesen:)

  • mk5jas
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  • | 14.04.2005 23:42

Ich hab diesen schrieb auch, aber nur um anderen Leuten das zu zeigen und davon zu überzeugen, das solche Rückleuchten nicht legal sind. Teilweise kann man da reden was man will, einige scheinen wirklich um Punkte zu betteln...
Hier mein "Gutachten" in rot:

http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/neues/musch.jpg

Noch vor ein paar Jahren hätte man mir das weismachen können, das mit dem Gutachten auch lasierte Rückleuchten legal sind.
Schade finde ich aber, das es zu den neuen Rückleuchten (Klarglas von InPro etc.) keine ABE mehr gibt, ich fand die immer sehr hilfreich, gerade bei Kontrollen.

  • McClane
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  • | 15.04.2005 15:07

Zitat:
Zitat von Andi1

rufe dort angib die prüfnummer durch und der nachfolger von herrn indra (zwischenzeitlich pensioniert) gibt dir sehr freundlich auskunft. er macht das so ca. 100 mal pro jahr.
*LOL*

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