Rückleuchten mit Logo - Seite 2

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  • | 11.03.2005 19:05

@Old Red CarDriver
Geh erstmal davon aus, dass die Teile so verkauft werden dürfen.

Wenn es darauf ankommt, könnte es jedoch kompliziert werden. Je nach Auslegung des Gesetzestextes gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber bisher wenig wegweisende Rechtsprechung.

Wenn du es etwas genauer Wissen willst, schreib mir bitte eine PM. Die Antwort auf deine Frage wäre so vielschichtig, dass ich sie hier lieber nicht posten möchte - das könnte etwas viel Verwirrung stiften, die nicht nötig ist.


@McClane
Schade eigentlich. Ich möchte gerne an die "Gewerbsmäßigen" bei Ebay ran, dafür wäre ein Original nicht schlecht. Falls es überhaupt eine Chance gibt dem halblegalen Betrug dort Einhalt zu gebieten :(:rolleyes:=)


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  • | 11.03.2005 19:39

Häufig wird bei den selbst eingefärbten Leuchten dieses "Gutachten" mitgeliefert:

Name: 29324-2233.jpg Größe: 640x944 Dateigröße: 104138 Bytes

Wobei es ja, wenn man genau liest, nur aussagt, dass serienmäßige durch anders gefärbte Leuchten ausgetauscht werden dürfen, wenn diese eine gültiges Genehmigungszeichen haben. Von nachträglichem Einfärben ist ja nicht die Rede.


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  • | 11.03.2005 20:25

jetzt habe ich auch noch ne frage

ich habe rot eingefärbte rückleuchten in meinem einser die sind auch so eingetragen. also es steht im schein und brief das die eingefärbt sind.
mir wurde dazu gesagt das solange die die verdunkelung nicht sichtbar ist es in ordnung ist

sind meine rückleuchten also jetzt legal oder nicht?

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  • | 11.03.2005 20:27

Zitat:
Zitat von sssack
ich habe rot eingefärbte rückleuchten in meinem einser die sind auch so eingetragen.
sind meine rückleuchten also jetzt legal oder nicht?
Kannst Du ein Foto posten?! Dann kann ich Dir das sagen.


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  • | 11.03.2005 20:30

Genau diese Frage wurde in diesem Forum schon sooooo oft beantwortet :rolleyes:

Wenn eingefärbt bedeutet, dass sie nachträglich beschichtet, lackiert, lasiert oder was auch immer worden sind, dann sind sie NICHT legal, egal was in deinen Papieren steht.


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  • | 12.03.2005 11:16

Name: 29339-6094.jpg Größe: 448x336 Dateigröße: 40148 Bytes
da ist er

  • McClane
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  • | 12.03.2005 17:10

Ich meine, die gab es serienmäßig so nicht. Ob Hella die so angeboten hat, weiß ich nicht.
Die sehen aber vom Bild her für mich OK aus.


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  • | 12.03.2005 19:43

Bild hin oder her.

Zitat:
walpurgis postete:
Wenn eingefärbt bedeutet, dass sie nachträglich beschichtet, lackiert, lasiert oder was auch immer worden sind, dann sind sie NICHT legal, egal was in deinen Papieren steht.
Auch nachzulesen in der StVZO....

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  • | 12.03.2005 20:12

@ McClane:
Die auf dem Foto abgebildeten Leuchten gab es in dieser Form im Zubehör zu Kaufen.

LG Markus

PS: @ Nightwish:Viele Fragen und Antworten bei der warmen Flüssigkeit... ;) (PM)


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  • | 14.04.2005 14:41

Eine kleine Ergänzung:

Bei dem von walpurgis geposteten "Gutachten" handelt es sich definitiv um ein Fälschung! Wer soetwas in den Händen hält, kann es im getrost wegwerfen. Wer damit handelt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Das Original zu diesem Schreiben trifft eine gänzlich andere Aussage.


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  • | 14.04.2005 14:56

Ich hätte auch kein bock mich da mit den Bu.... rumzustreiten!!!!

Ich bin grad dabei mir auch rückleuchten zu machen...die US Rückleuchten gab es nie in eingefärbt, also mach ich die oberen scheiben der Original Hella 16v Rückleuchten(Mit dem E Prüfzeichen) oben rein, dann kommt dass klasse....

Ist aber leider auch nicht erlaubt....denke mal nicht dass man hier US Rückleuchten eingetragen bekommt...!!?


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  • | 14.04.2005 16:23

Ha,genau so ein Gutachten habsch auch!!!:DIch sach mal so...die grünen HIER ham nüscht gesagt,der Tüv HIER hat nüscht gesagt...aber in Osna würd ich da seeeeehr vorsichtig mit sein!Ob ihrs glaubt oder nich,ich hab nen paar Original Rüllis im Kofferraum verstaut für den Fall der Fälle......:D


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  • | 14.04.2005 17:45

Zitat:
Zitat von 3erTOURING
Ha,genau so ein Gutachten habsch auch!!!:DIch sach mal so...die grünen HIER ham nüscht gesagt,der Tüv HIER hat nüscht gesagt...aber in Osna würd ich da seeeeehr vorsichtig mit sein!Ob ihrs glaubt oder nich,ich hab nen paar Original Rüllis im Kofferraum verstaut für den Fall der Fälle......:D
hab das die tage bei dir gesehn und da is ja alles saurot von wegen blinken....


€dit: Verwarnung wegen Polizei beleidigung! dp303


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  • | 14.04.2005 21:29

zu der von walpurgis eingestellten BESTÄTIGUNG kann ich euch definitiv sagen

:boese: DAS IST EINE FÄLSCHUNG!!!!!!!!!!!!!:boese:

Die kursiert seit jahren im internet. die verwendung hiervon grenzt fast schon an betrug bzw ist ein betrug wenn sie unter der maßgabe eintragung bei tüv möglich verwendet wird. wir beschlagnahmen alle dieser dinger die bei uns auftauchen.:D

aber auch die rückleuchten mit den tribals oder sonstigen symbolen sind absolut verboten. egal in welcher farbe. auf lackierte lasierte oder sonst irgenwie verunstaltete leuchten brauche ich nicht mehr einzugehen.=)

mfg


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  • | 14.04.2005 21:34

Zitat:
Zitat von Nightwish
Diese TÜV-Bestätigung ist ein völlig allgemein gehaltenes Schriftstück über die Möglichkeit, eingefärbte Leuchte zu verwenden. Das Dokument ist so allgemein gehalten, dass es an sich nichts Falsches aussagt, aber gleichzeitig dem Laien vorgaukelt, er dürfe nachträglich eingefärbte Leuchten verwenden, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Teile mit dieser Bestätigung anzubieten grenzt an Betrug.

Tatsächlich steht dort u.a., dass eingefärbte Leuchten eine Bauartgenehmigung haben müssen. Das bezieht sich jedoch auf ab Werk eingefärbte Leuchten, die entsprechend so geprüft wurden. Bei nachträglichem Einfärben erlischt die Genehmigung, bzw. für die Leuchte ist sie dann quasi nie erstellt worden.

Lasst bloß die Finger davon! Das ist unzulässig!

Diese TÜV-Bestätigung - die übgrigens auch bei Ebay rumgeistert - habe ich leider im Original nie in den Händen gehalten. Wenn jemand soetwas hat, wäre ich sehr daran interessiert. Gerüchteweise soll es sich dabei sogar um eine Fälschung handeln. Das würde ich gerne mal prüfen!
Ist auch für dich ganz einfach nachzuprüfen. auf der von walpurgis eingestellten bestätigung ist die nummer des tüv garching und eine prüfnummer. rufe dort angib die prüfnummer durch und der nachfolger von herrn indra (zwischenzeitlich pensioniert) gibt dir sehr freundlich auskunft. er macht das so ca. 100 mal pro jahr.

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