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@Old Red CarDriver |
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Häufig wird bei den selbst eingefärbten Leuchten dieses "Gutachten" mitgeliefert: |
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jetzt habe ich auch noch ne frage |
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Genau diese Frage wurde in diesem Forum schon sooooo oft beantwortet |
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Ich meine, die gab es serienmäßig so nicht. Ob Hella die so angeboten hat, weiß ich nicht. |
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Bild hin oder her. Zitat: Auch nachzulesen in der StVZO....
walpurgis postete: Wenn eingefärbt bedeutet, dass sie nachträglich beschichtet, lackiert, lasiert oder was auch immer worden sind, dann sind sie NICHT legal, egal was in deinen Papieren steht. |
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@ McClane: |
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Eine kleine Ergänzung: |
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Ich hätte auch kein bock mich da mit den Bu.... rumzustreiten!!!! |
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Ha,genau so ein Gutachten habsch auch!!!Ich sach mal so...die grünen HIER ham nüscht gesagt,der Tüv HIER hat nüscht gesagt...aber in Osna würd ich da seeeeehr vorsichtig mit sein!Ob ihrs glaubt oder nich,ich hab nen paar Original Rüllis im Kofferraum verstaut für den Fall der Fälle...... |
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Zitat: hab das die tage bei dir gesehn und da is ja alles saurot von wegen blinken....Zitat von 3erTOURING Ha,genau so ein Gutachten habsch auch!!!Ich sach mal so...die grünen HIER ham nüscht gesagt,der Tüv HIER hat nüscht gesagt...aber in Osna würd ich da seeeeehr vorsichtig mit sein!Ob ihrs glaubt oder nich,ich hab nen paar Original Rüllis im Kofferraum verstaut für den Fall der Fälle......€dit: Verwarnung wegen Polizei beleidigung! dp303 |
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zu der von walpurgis eingestellten BESTÄTIGUNG kann ich euch definitiv sagen |
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Zitat: Ist auch für dich ganz einfach nachzuprüfen. auf der von walpurgis eingestellten bestätigung ist die nummer des tüv garching und eine prüfnummer. rufe dort angib die prüfnummer durch und der nachfolger von herrn indra (zwischenzeitlich pensioniert) gibt dir sehr freundlich auskunft. er macht das so ca. 100 mal pro jahr.
Zitat von Nightwish Diese TÜV-Bestätigung ist ein völlig allgemein gehaltenes Schriftstück über die Möglichkeit, eingefärbte Leuchte zu verwenden. Das Dokument ist so allgemein gehalten, dass es an sich nichts Falsches aussagt, aber gleichzeitig dem Laien vorgaukelt, er dürfe nachträglich eingefärbte Leuchten verwenden, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Teile mit dieser Bestätigung anzubieten grenzt an Betrug.Tatsächlich steht dort u.a., dass eingefärbte Leuchten eine Bauartgenehmigung haben müssen. Das bezieht sich jedoch auf ab Werk eingefärbte Leuchten, die entsprechend so geprüft wurden. Bei nachträglichem Einfärben erlischt die Genehmigung, bzw. für die Leuchte ist sie dann quasi nie erstellt worden. Lasst bloß die Finger davon! Das ist unzulässig! Diese TÜV-Bestätigung - die übgrigens auch bei Ebay rumgeistert - habe ich leider im Original nie in den Händen gehalten. Wenn jemand soetwas hat, wäre ich sehr daran interessiert. Gerüchteweise soll es sich dabei sogar um eine Fälschung handeln. Das würde ich gerne mal prüfen! |
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