Aus fahrendem Auto geblitzt?! - Seite 2

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  • | 02.04.2005 10:40

Na dann schaue Dich mal vorsichtig um auf den Autobahnen rund um HH - SH fährt mindestens 1 Omega Kombi als mobiler Blitzer unterwegs funktioniert wohl sehr genau aber soweit ich weiß nur in der selben Fahrtrichtung hat ne heftige Quote an "Opfern" TÄGLICH und die "Sau"wechselt stündlich sein Kennzeichen Es ist wohl anhand dieser Erfolge logisch das sie nun auch in Städten und entgegengesetzt diese Techniken einsetzten


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  • | 02.04.2005 10:59

Ja das ist doch schon ein alter Hut. Das die aus fahrenden Autos blitzen. Allerdings wird mann nicht zwingend angehalten. Der Bescheid kommt dann wie beim normalem Blitzen ganz brav nach ahuse.
Allerdings ist der Blitz immer Rot. Und mir währe neu das sie aus der gegenrichtung kommend blitzen.


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  • | 02.04.2005 12:13

Kann Phat nur zustimmen.. es gibt seit neuestem "fahrende Blitzer". Die blitzen aber hinten raus. D.h. wenn du sie überholst... (wie gemein :()


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 02.04.2005 14:15

Diese Art von Blitzern ist in Deutschland erlaubt! Der PKW der Grün-Weißen-Bewegungsmelder muss grade und mittig in der Spur fahren (zum Beispiel Autobahn, grade Strecke)!
Man kann dieses aber anfechten, weil man ja auf dem Blitzerbild nicht sieht, wo dieser Wagen gefahren ist!
Des gleichen muss auch der geblitzte Wagen in der mitte der Spur fahren! Und wer will das nachweisen???

fg

Keine macht den Raser!

  • McClane
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  • | 03.04.2005 15:22

Zitat:
Zitat von Elton
1. sind offizielle blitzer immer rot und stehen.
2. hätten sie euch sofort raus winken MÜSSEN.
1. Nicht immer
2. Wo auch immer Du diese Information her hast, sie stimmt nicht.

  • möchtegern
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  • | 03.04.2005 15:39

was sagt eigentlich da walpurgis dazu?:?


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  • | 03.04.2005 18:10

Mit der ganzen Anfechterei, wie es hier beschrieben wurde ist das so ne Sache. Die Fahrer, bzw. das Personal die diese Fzg. bzw. diese Geräte benutzen sind darauf geschult.
Das ist wie beim Lasern.
Man muss einen Lehrgang über mehrere Tage machen und seit einiger Zeit auch eine Prüfung ablegen.
Wenn dann alle notwendigen Vor- und Nachmessungen richtig gemacht wurden und das wird natürlich dokumentiert, dann kann man anfechten wie man will. (d.h. vor Gericht keine Chance)

Wenn wirklich mal was schief läuft und der Geblitzte/Gelaserte bekommt vor Gericht recht, wird ein Schreiben an alle Dienststellen geschickt und der Fehler des Beamten oder Gerätes wiederholt sich nicht mehr...
... so wird nach Einführung eines neuen Messverfahrens die Fehlerquote ständig immer gesenkt und somit ein Einspruch immer sinnloser.

  • McClane
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  • | 03.04.2005 19:02

Zitat:
Zitat von möchtegern
was sagt eigentlich da walpurgis dazu?:?
Ich denke, dazu wird er nicht viel sagen können, denn er ist nicht bei der Rennleitung:D.
@Chevy: Der Laserlehrgang dauert in NRW genau 4 Stunden;)

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