Probleme mit der Polizei wegen zu Tief - Seite 6

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  • | 11.04.2005 17:43

ich seh das ähnlich. wenn meine karre SO aussehen würde, würde es mich nicht wundern wenn sie stillgelegt wird.
das beispiel mit dem "geschulten" und "un~" polizisten macht die sache außerdem recht logisch finde ich.
kann aber auch sehr gut verstehen wenn einem sowas manchmal willkürlich vorkommt, aber es scheint ja hand und fuß zu haben.


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  • | 12.04.2005 16:49

an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen.

Zu Phat: ja klar hat das hand und fuß. das auto ist zu tief keine frage. aber die haben auch sachen behauptet die gar nicht stimmen und wollten mich somit unsicher machen mit absicht und als ich denen dann gesagt hab wie das wirklich geregelt ist dann haben die des auch eingesehen. nur halt die tiefe da kann ich nur mit dem argument eintragungen kommen, aber ansonsten sind halt 8 cm vorgeschrieben.

Ich hab das Auto jetzt auf 8cm Bodenfreiheit hochgeschraubt...
Des ist ja kein Thema für mich, mach ich ja sofort... ich sehs ja auch ein, aber meiner meinung nach ist die strafe ein bischen überzogen. Man hätte ja auch sagen können: Du schraub des hoch komm dann zum TÜV und dann ist alles wieder in Ordnung. Ich weiß unwissenheit schützt nicht vor strafe aber kann vielleicht die strafe ein wenig einschränken...

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  • | 12.04.2005 16:52

Zitat:
Zitat von seat_ibiza
an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen.
Nie! Glaube ich nicht. Beweise:D! Wäre das erste Mal, dass die Bodenfreiheit eingetragen würde (in dem Wortlaut etwa "Bodenfr. 4cm" oder so). Hab ich noch nie gesehen.


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  • | 12.04.2005 16:55

ich kann vielleicht später eine kopie vom fahrzeugschein hier reintun. aber es steht wirklich drin dass das Gewinde von 55 bis 110 mm sein muss und das hat es. und es steht drin: Verminderte Bodenfreiheit beachten!

Ich geh jetzt essen und dann zeig ich mal den fahrzeugschein... was ihr dazu meint...

Danke

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  • | 12.04.2005 16:57

AAAAAHAA!
Das ist klar, das bedeutet aber was ganz anderes:rolleyes:


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  • | 12.04.2005 17:02

Ohja den Schein möchte ich auch gerne sehen...:)

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  • | 12.04.2005 17:06

Zitat:
Zitat von seat_ibiza
und es steht drin: Verminderte Bodenfreiheit beachten!

Der gleiche Text steht bei mit auch, meiner hat aber nicht nur 4cm Bodenfreiheit. :D

Du hast gemeint die 4cm sind eingetragen? WO:frage:


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  • | 12.04.2005 17:07

Nur mal so am rande gesagt.Jeder weis ja das es Tüv stationen gibt die geren sachen eintragen die woanders nich durch kommen.Sowas weis die Polizei auch.Ausserdem bedeutet es nicht das man 100% auf der sicheren seite ist nur weil man alles eingetragen hat.Passiert irgendwas und es stellt sich raus es lag z.b daran das er zu tief oder zu kleine Reifen u.s.w hatte ist die eintragung so gut wie nix wert.Das lief mal im TV in einem bericht.Da war das beispiel mit 13 Zoll Felgen auf einem Wagen die nie hätten eingetragen werden dürfen bei dem und er hatte es bei so einem Tüv gemacht wo er bischen mehr gezahlt hat dan.Helfen im notfall wird würde ihm das aber nicht...


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  • | 12.04.2005 17:21

ja x man da hast du recht
ich weiß nicht wie der vorbesitzer von dem auto an solche eintragungen kommt.
ich zeig einfach mal die eintragungen und dann bin ich mal gespannt was ihr dazu meint...

und x man ich habe 13" Felgen und auch sehr kleine reifen drauf also ist es ja klar dass ich so tief bin obwohl das gewinde richtih eingestellt ist.


Und an alle: ihr tut so als ob ich das nicht schlimm finde mit den 4 cm.
Also nochmal: ich bin mir bewusst das die 4 cm nicht sicher sind, nur ich dachte ich kann das lassen wegen den eintragungen weil ich mit den 4 cm nicht das problem habe mitm hängenbleiben

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  • | 12.04.2005 17:26

DAS Fahrwerk in der Tiefe in Verbindung mit 13 Zöllern wird NIE so eingetragen. Da bin ich aber ganz sicher:D.


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  • | 12.04.2005 17:30

Eintragungen:

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  • | 12.04.2005 17:33

Zitat:
an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen.
Bei einer tatsächlichen Bodenfreiheit von 4 cm dürfte das Fahrzeug mit großer Sicherheit verkehrsunsicher sein. Allemal ist die Betriebserlaubnis erloschen. Damit ist das Fahrzeug unzulässig, Eintragungen hin oder her.

Sollte es tatsächlich in diesem Zustand abgenommen worden sein - was es durchaus gibt - dann handelt es sich bei der Eintragung um einen "fehlerhaften Verwaltungsakt" - die Eintragung ist ungültig.

Möglichkeiten an solche Eintragungen zu kommen gibt es genügend. Die Tricksereien sind bekannt. Wenn du den Wagen so gekauft hast, hat vielleicht der Vorbesitzer getrickst.

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  • | 12.04.2005 17:37

Zur verm. Bodenfreiheit: Das bedeutet nichts anderes als das eine Anpassung an die Räder zu erfolgen hat.
Walpurgis, richtig? Frage.


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  • | 12.04.2005 17:39

an McClane sieh Foto: (rot markiert)

Felgengröße eingetragen


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  • | 12.04.2005 17:43

Zitat:
Zitat von McClane
Nie! Glaube ich nicht. Beweise:D! Wäre das erste Mal, dass die Bodenfreiheit eingetragen würde (in dem Wortlaut etwa "Bodenfr. 4cm" oder so). Hab ich noch nie gesehen.
Ich habs bei mir genau so reinschreiben lassen, aber 8,5cm und nicht 4cm :rolleyes:

Soll ich´s mal einscannen ? :D

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