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an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen. |
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Zitat: Nie! Glaube ich nicht. Beweise! Wäre das erste Mal, dass die Bodenfreiheit eingetragen würde (in dem Wortlaut etwa "Bodenfr. 4cm" oder so). Hab ich noch nie gesehen.
Zitat von seat_ibiza an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen. |
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ich kann vielleicht später eine kopie vom fahrzeugschein hier reintun. aber es steht wirklich drin dass das Gewinde von 55 bis 110 mm sein muss und das hat es. und es steht drin: Verminderte Bodenfreiheit beachten! |
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AAAAAHAA! |
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Ohja den Schein möchte ich auch gerne sehen... |
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Zitat: Der gleiche Text steht bei mit auch, meiner hat aber nicht nur 4cm Bodenfreiheit. Zitat von seat_ibiza und es steht drin: Verminderte Bodenfreiheit beachten!Du hast gemeint die 4cm sind eingetragen? WO |
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Nur mal so am rande gesagt.Jeder weis ja das es Tüv stationen gibt die geren sachen eintragen die woanders nich durch kommen.Sowas weis die Polizei auch.Ausserdem bedeutet es nicht das man 100% auf der sicheren seite ist nur weil man alles eingetragen hat.Passiert irgendwas und es stellt sich raus es lag z.b daran das er zu tief oder zu kleine Reifen u.s.w hatte ist die eintragung so gut wie nix wert.Das lief mal im TV in einem bericht.Da war das beispiel mit 13 Zoll Felgen auf einem Wagen die nie hätten eingetragen werden dürfen bei dem und er hatte es bei so einem Tüv gemacht wo er bischen mehr gezahlt hat dan.Helfen im notfall wird würde ihm das aber nicht... |
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ja x man da hast du recht |
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DAS Fahrwerk in der Tiefe in Verbindung mit 13 Zöllern wird NIE so eingetragen. Da bin ich aber ganz sicher. |
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Zitat: Bei einer tatsächlichen Bodenfreiheit von 4 cm dürfte das Fahrzeug mit großer Sicherheit verkehrsunsicher sein. Allemal ist die Betriebserlaubnis erloschen. Damit ist das Fahrzeug unzulässig, Eintragungen hin oder her. an nightwish: wieso unzulässig im straßenverkehr. so wie das auto jetzt ist und mit der höhe das es hat ist es im fahrzeugschein eingetragen. die gewindelänge und die bodenfreiheit von 4 cm sind eingetragen. Sollte es tatsächlich in diesem Zustand abgenommen worden sein - was es durchaus gibt - dann handelt es sich bei der Eintragung um einen "fehlerhaften Verwaltungsakt" - die Eintragung ist ungültig. Möglichkeiten an solche Eintragungen zu kommen gibt es genügend. Die Tricksereien sind bekannt. Wenn du den Wagen so gekauft hast, hat vielleicht der Vorbesitzer getrickst. |
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Zur verm. Bodenfreiheit: Das bedeutet nichts anderes als das eine Anpassung an die Räder zu erfolgen hat. |
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an McClane sieh Foto: (rot markiert) |
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Zitat: Ich habs bei mir genau so reinschreiben lassen, aber 8,5cm und nicht 4cm Zitat von McClane Nie! Glaube ich nicht. Beweise! Wäre das erste Mal, dass die Bodenfreiheit eingetragen würde (in dem Wortlaut etwa "Bodenfr. 4cm" oder so). Hab ich noch nie gesehen.Soll ich´s mal einscannen ? |
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