Geblitzt! Was nun?


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  • | 04.07.2005 16:49

Hey!
Brauche mal ne Antwort auf meine Frage. Was muss ich erwarten an Strafe wenn ich in einer 80er Zone ausserorts 29Km/h zu schnell war und mir das in der Probezeit passiert ist?
Brauche wirklich genaue Antworten und keine Vermutungen oder so!
Danke im vorraus!!


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  • | 04.07.2005 16:52

guck dir das mal hier an:

http://www.radarfalle.de/

bzw.
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/


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  • | 04.07.2005 16:56

www.bussgeldrechner.de

Bußgeld: 50,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte

KEIN Fahrverbot!

Es sei denn du wurdest inerhalb des letzten Jahres schon mal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt... dann würdest du als Wiederholungstäter eingestuft und müsstest einen Monat zu Fuß gehen!


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  • | 04.07.2005 16:56

auf jeden fall 4 punkte ca 80€ Bußgeld + mindestens 25 € bearbeitungsgebüren
und nachschulung auf jeden fall. aber ich meine ein fahrverbot bekommst du glaub ich auch doch da bin ich mir leider nich sicher .
viel glück..


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  • | 04.07.2005 16:59

Da steht auch was:
http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

und da:
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.


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  • | 04.07.2005 17:34

ist der wagen auf dich angemeldet??oder auf ne person die keine probezeit mehr hat??wenn er nicht auf dich angemeldet ist einfach bezahlen müssten so um die 40-60euro sein!!wenn die ihr geld haben juckt den das auch nicht mehr wer gefahrne ist!!


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  • | 04.07.2005 17:41

wenn das auto nicht auf dich angemeldet ist... könnte es sein das wenn du das bußgeld bezahlt hast der halter die punkte bekommt..;)


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  • | 04.07.2005 19:43

Zitat:
wenn die ihr geld haben juckt den das auch nicht mehr wer gefahrne ist!!
Das stimmt nur sehr bedingt. Die Ordnungsbehörden einiger Städte und Gemeinden sind sehr penibel, wenn es um Bußgeldbeträge geht - keine Ahnung, wie das in OS ist, falls er denn überhaupt dort geblitzt wurde.
Bei einem Verwarngeldbetrag wäre das vermutlich anders.


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  • | 04.07.2005 19:52

Zitat:
wenn die ihr geld haben juckt den das auch nicht mehr wer gefahrne ist!!
Das ist schon so: Wenn sich jemand findet der den Verstoß zugibt und die
Kohle überweist oder bei nem Fahrverbot sogar gleich den Lappen zum
zuständigen Ordnungsamt schickt, ist der Fall für die Behörde in aller Regel
abgeschlossen. Es wird wohl nur in absoluten Ausnahmefällen weitergeforscht,
obwohl sich ein "geständiger Sünder" gefunden hat.......


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  • | 04.07.2005 20:24

Bußgeld wird wohl um die 50 € sein, 3 Punkte in Flensburg und die Probezeit wird um vier Jahre verlängert! Was Nachschulung angeht kann ich dir nicht genaueres sagen!


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  • | 04.07.2005 20:43

ich dachte immer 30 außerhalb wäre noch ohne punkte?!


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  • | 04.07.2005 21:03

Meine Güte - wie viele Threads will man denn hier noch eröffnen!!!:boese:

*CLOSED*

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