US Beleuchtung (zb.Sealed Beam Scheinwerfer)

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  • | 11.07.2005 01:13

US Beleuchtung (zb.Sealed Beam Scheinwerfer)


Bis Anfang der 90er Jahre waren für die USA nur Sealed Beam-Scheinwerfer zulässig, die gängigsten Leuchtmittel sind heute HB1,HB3,HB4 und Xenonlicht für das man in den USA übrigens keine automatische Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage braucht. Die Idee das Sealed Beam war, das man verhindern wollte das die Fahrzeuge mit blinden, bzw.matten Scheinwerferreflektoren unterwegs sind. Man sollte dabei auch anmerken, das in Amerika ein Sealed Beam-Scheinwerfer etwa genausoviel kostet wie eine H4-Glühlampe. Das Problem was unser deutscher TÜV damit hat ist wenn der SB-Scheinwerfer einen Steinschlag bekommt der Scheinwerfer sofort komplett ausfällt, da das Vakuum nicht in einer Glühlampe herrscht, sondern im kompletten Scheinwerfer. Ausserdem gibt es keine genaue Hell-Dunkelgrenze. Neuere Sealed Beam-Austauschscheinwerfer haben mittlerweile zusätzlich eine in sich gekapselte Hallogenglühlampe mit eingegossen, die den Totalausfall verhindern soll.
Die SB-Scheinwerfer sind auch übrigens der Grund dafür das die Amerikaner nicht wie wir Europäer ein Standlichtbirnchen im Scheinwerfer haben, sondern meistens den Blinker mittels 2-Fadenbirne auch als Standlicht am leuchten haben. Bis in die 50er Jahre in Weiss (Weisser Blinker und weisses Standlicht) und danach der besseren Erkennbarkeit halber in Gelb. Ebenfalls bei amerikanischen Fahrzeugen der 50er Jahre häufig anzutreffen, ist das das vordere Standlicht zur besseren Erkennung des Blinksignals beim weiterschalten auf Fahrlicht abgeschaltet wird. Heutzutage darf aber auch wie bei uns ein separates Standlichtbirnchen anstelle des Blinkers als Standlichts leuchten (Siehe Golf 4 in der US-Ausführung) .
Seitenmarkierungsleuchten sind in Amerika seit 1967 für alle Fahrzeuge bis auf Motorräder Pflicht! Von 1967-1969 mussten Diese nur leuchten, vorne Weiss oder Orange und hinten Rot. Ab 1969 war für vorne Orange und hinten Rot vorgeschrieben und zusätzlich musste in der gleichen Farbe ein Rückstrahler vorhanden sein. Motorräder benötigen nur die Rückstrahler an den Seiten.
In Deutschland sind Seitenmarkierungsleuchten seit 1996 erlaubt allerdings bis auf eine Ausnahme nur in Gelb.
Gelbe separate Fahrtrichtungsanzeiger hinten sind in Amerika auch nicht erst seit kurzem Erlaubt.

Corneringlights Abbiegelicht ist vorne seitlich im Kotflügel verbaut und wird aktiviert durch eingeschaltetes Standlicht und gleichzeitig betätigtem Blinker. Wurde seit den 60ern verbaut, keine Pflichtaustattung aber eine ganz sinnvolle Erfindung. Bei der Corvette C4 findet man Diese auch hinten an den Seiten des Heckstossfängers. Hier werden Sie durch das einlegen des Rückwärtsgangs aktiviert.


Separate Seitenblinker in den Kotflügeln sind übrigens erst seit knapp 10 Jahren in Amerika zulässig.
Dort wurden sonst meist die vorderen Seitenmarkierungsleuchten auch als Seitenblinker mitbeschaltet ( ein Kabel an Standlicht + und das Andere an Blinker +).


Fahrzeuge die hinten die rote Fahrtrichtungsanzeige bereits eingetragen haben,auch wenn es nach Erstzul. 01.01.1970 ist,geniessen weiterhin Bestandschutz ,solange man den KFZ-Brief wegen Abmeldung Stillegung nicht verfallen lässt.
Desweiteren gilt Roter Blinker ist nicht gleich roter Blinker!
Hier unterscheidet man zwischen dem ,,einfachen" separaten Blinklicht das genauso elektrisch beschaltet ist wie bei herkömmlichen KFZ eben nur mit rotem Blinkerglas (so wie es viele europäische Oldtimer hatten) und dem kombiniertem Brems-/Blinklicht (Zweikreisblinkanlage) wie es die Amerikaner meistens sogar bis Heute noch verbauen.
Bei aufleuchtendem Bremslicht und gleichzeitig betätigter Fahrtrichtungsanzeige leuchtet nur noch ein Bremslicht auf und das andere übernimmt die Funktion der Fahrtrichtungsanzeige.
Das Alles natürlich in rot.
Dieses System hat es aber auch in Europa gegeben,sogar in gelb (Gelbes Blink- und Bremslicht) z.B. bei alten Porsche
Die gelbe Zweikreisblinkanlage war sogar noch bis Erstzulassung 1986 zulässig.


Take care! Markus :hut:


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  • | 11.07.2005 03:25

Ich wußte doch das ich das schon einmal Irgendwo gelesen habe ;)

Dr.Mustang

Hehe.....;) aber nicht schlimm dann Sterben wir nicht Doof....übrigens ne geile Seite auch sehr Informativ :ok:

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  • | 24.10.2005 09:13

@ DerLange_313: Was glaubst Du wohl von wem die Siegener diesen Text wohl kopiert haben könnten?!? Bin ja selbst auch bei Dr.Mustang aktiv, aber war doch ein wenig baff meinen eigenen Text dort wiederzufinden...:rolleyes:

Es gibt aber noch was zu ergänzen:


Die "High Five"

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Diese Aussenbeleuchtung ist in den USA und in Kanada für Trucks und schwere Pickups gesetzlich vorgeschrieben. In der Mitte des Daches müssen sich drei gelbe eng aneinander liegende Lampen befinden sowie rechts und links außen jeweils eine Lampe. Gleiches gilt für hinten; hier jedoch darf der fahrer die Farben frei wählen.
In Deutschland sind diese LTEs unzulässig und müssen dauerhaft Stillgelegt werden, da nach vorne wirkendes gelbes Standlicht grundsätzlich nicht zulassungsfähig ist.


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    pagenGrillmeister


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  • | 24.10.2005 11:54

Da sieht man mal wie verschieden die Amis und die Deutschen ticken. Ich find das in Deiutschland einfach alles übertrieben.

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  • | 04.03.2006 03:03

Weiterer Nachtrag: Daytime Running Lights (DRL)

Beim Daytime Running Light brennen nur Scheinwerfer vorne und KEINE Rückleuchten, Kennzeichenleuchten und Sidemarker.
Es gibt versch. Systeme:
1.) Abblendlichtbirne leuchtet mit voller Stärke
2.) Abblendlichtbirne leuchtet mit halber Stärke, nur bei eingeschaltetem Fahrlicht brennen sie voll.
3.) Auto mit single Xenon haben entweder die Leuchtringe an (BMW) oder betreiben das Fernlicht (extra Kammer) mit halber Stärke
4.) Viele neuere GM's haben die Blinker beleuchtet (gelb) mit BEIDEN Fäden unter Tag und Nachts nur mit dem 5 W Faden. Unter Tag, wenn geblinkt wird, gehen die Dinger dann aus und an.
5.) Manche haben extra Kammern (GMC Trucks z.B.)
6.) DOT Regularien:
Es ist heute noch erlaubt Abblendlicht mit 35 W zu betreiben (Hallo Kerzenschein) und nach DOT kann, muss aber nicht, das Abblendlicht asymetrisch sein. Weiterhin nach DOT MÜSSEN 35% des Lichtes nach OBEN abgestrahlt werden (um die Schilder die hier ÜBER der Strasse montiert sind lesen zu können. Sealed Beam (Leuchte und Birne miteinander vergossen) ist nach wie vor erlaubt.
Begrenzungsleuchten (mehr oder minder das Standlicht) muss in den USA vorne gelb oder weiss und nach hinten rot sein) und es ist nicht Pflicht ein weisses Standlicht im Hauptscheinwerfer zu haben wenn gelbes Standlicht im vorderen Blinker vorhanden ist.
Xenonlicht wird in den Staaten ohne automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage verbaut.


Beleuchtungskonfiguration an amerikanischen Fahrzeugen

Eigentlich ist der Zweck der Beleuchtungskonfiguration an amerikanischen Fahrzeugen eine recht ausgeklügelte Schematisierung der Fahrzeugsilhouette bei unzureichenden Lichtverhältnissen (ein Aspekt, der von deutschen Zulassungsbehörden und Sachverständigen-Grämien bis heute nur recht unvollständig und uneinheitlich erkannt oder umgesetzt wurde). Es dient mit Sicherheit nicht dazu "cool auszusehen".
Im Gegensatz zu fernöstlichen Ländern, wo scheinbar wahllos bunte Lichter an die Autos gebaut werden, ist die Beleuchtung an US-Fahrzeugen das Ergebnis jahrelanger Studien und Erprobungen des DOT (Department of Transportation). Ende der 60er Jahre wurde nachgewiesen, daß Sidemarker nächtliche Seitenunfälle drastisch reduzierten. Dasselbe gilt für die dritte Bremsleuchte die hierzulande erstaunlicher Weise noch bis Anfang der 90`er Jahre verboten war und die die Reduzierung der Auffahrunfälle um etwa 20 Prozent nach deren Einführung (die ersten Erkenntnisse dieser Studie floß in die Entwicklung des 1971er Oldsmobile Toronado ein, der hochgesetzte Bremsleuchten unterhalb des Heckfensers hatte) bewirkte. Somit folgt die Beleuchtungsgestaltung an amerikanischen Fahrzeugen einem durchaus logischen Konzept. Niemand wird ernsthaft den Nutzen von Corneringlights, Sidemarkers, etc. in Frage stellen (außer dem deutschen TÜV vielleicht).
Bis Ende der 80`er Jahre waren nur wenige Frontscheinwerfergrössen in den USA erlaubt: 4 rechteckig wie bei älteren Caprice, 2 rechteckig wie der Ford Tempo oder Mercedes Benz 124er, 2 rund wie der Camaro oder Chevelle, 4 rund wie der Ford LTD oder die SL Klasse von Mercedes.
An allen Trucks war das gleiche System verbaut. Der Grund für diese einheitlichen Lampen ist: Das Nichtverstellen der Adjustierung bei einem Austausch eines Scheinwerfers. Mit den 3 "Noppen" an den Streuscheiben konnte/kann jede Werkstatt eine Maschine aufsetzen zum Einstellen der Höhe. Die Beam-Scheinwerfer können in jedem Truckstop gekauft werden, preiswerter als H4-Lampen, ca. 5-7 US Dollar das Stück.
Heute ist das etwas anders. Durch Design und Idiotensichere Montage von Gummidichtungen an den Halogen-Birnen konnen andere Lampen verbaut werden.
Konträr zur hier landläufig üblichen Meinung "rote Blinker sind ja viel schlechter erkennbar, als gelbe" weist eine DOT-Studie aus den 60er Jahren nach, daß eine großflächige rote Blinkleuchte im Verkehr besser erkannt wird, als eine kleine, gelbe Blinkleuchte (üblicherweise 10 Watt), die in ein rot leuchtendes Bremslicht (21 Watt) integriert ist.
Aus diesem Grund wurden ab den 60ern bei US-Fahrzeugen die Rück-/Blink-Bremsleuchten immer größer (manchmal gar zu einem ganzen Leuchtband wie beim Thunderbird). Um diesen Effekt noch beser auszunutzen, verwendete Ford z.B. bei T-Bird und Cougar sequentielle Blinker, eine Art Lauflicht, was sich aber nie durchsetzte und ein Kuriosum blieb. In den 70ern gab es Autos, die so großflächige Rückleuchten hatten, daß bis zu 6 Birnen pro Seite verbaut waren.
Diese Studie ist der Grund, warum US-Hersteller heute immer noch rote Blinker verbauen und nur weil hierzulande hinten gelbe Blinker verlangt werden, heißt das noch lange nicht, daß das EU-System auch besser als das US-System ist.
Diese Erkenntnisse werden in Europa bei den ach so beliebten modernen Kombinations-Frontscheinwerfer in Klarglas vernachlässigt. Alle Lampen sind im einer (Teuren) Leuchteneinheit zusammengefaßt (z.B.Golf 4). Die helligkeitsdominantesten Leuchten sind das Abblend-/Fernlicht. Der Blinker ist bei eingeschaltetem Fahrlicht in dieser hell leuchtenden Einheit von vorn fast nicht auszumachen. Aus diesem Grund waren bei US-Autos die vorderen Blinker immer deutlich von der Scheinwerferanlage abgesetzt. Um die Blinker und ihre Lage am Fahrzeug noch deutlicher hervorzuheben und die Tatsache das in die vergossenen Sealed Beam - Scheinwerfer kein seperates Standlichtbirnchen zu integrieren war, ist die Standlichtfunktion in die Blinker verlegt worden. Diese zeigen im Dunkeln deutlich die Lage der Blinker getrennt von den Scheinwerfern und daß das Fahrzeug garantiert nicht blinkt. Wenn es blinkt, schaut man bewußt auf diese Leuchte.
Wir sehen also: Behörden und Sachverständigengremien ringen mal wieder gegen alle Vernunft und Sachverstand und die StVZO geht auf dererlei Überlegungen nicht einmal ansatzweise ein.
Man würde sich wirklich sehr viel Papierkram und Rennerei ersparen, wenn Fahrzeugausrüstungen anderer Länder einfach gegenseitig anerkannt werden würden, denn die Autobauer in den den USA und anderen Ländern der Welt sind mit Sicherheit nicht dümmer als die hiesigen... ;)


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  • | 07.03.2006 21:59

@ Old Red Cardriver

Noch mal zu den "High five" Leuchten
An meinem Chevy hab ich die fünf Leuchten aufm Dach in WEISS! Die sind doch zulässig oder?

Außerdem hab ich vor die fünf roten Leuchten an der Heckklappe zu entfernen weil ich sie einfach nicht leiden mag. Geht das so ohne weiteres oder MUSS ich die unbedingt dranlassen?

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  • | 08.03.2006 06:54

@ chevyman : Wenn deine vorderen "High five" mit weissen Gläsern bestückt wurden und nun weisses anstatt gelbes Licht abstrahlen, dürftest Du die beiden Äusseren mit dem Standlicht zusammen geschaltet lassen. - Betonung liegt auf NUR DIE ÄUSSEREN BEIDEN! Die hinteren darfst Du hierzulande natürlich entfernen, da Sie hier nicht Vorgeschrieben, bzw. normalerweise genaugenommen auch nicht Zulässig sind. - Aber wo kein Kläger da auch kein Richter.
Meine persönliche Meinung: Soviel wie möglich bei der Beleuchtungsanlage original lassen. Das bringt auf Dauer am wenigsten Ärger mit sich (elektrisch/mechanisch). Die elektrischen Anlagen an amerikanischen Fahrzeugen wären allesamt wesentlich weniger Störanfällig, wenn nicht jeder Importeur oder Schrauber für die erforderliche EU-Umrüstung daran rumbasteln würde...:rolleyes:;)


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  • | 23.04.2006 18:29

Zitat:
Zitat von Old Red Cardriver
@ DerLange_313: Was glaubst Du wohl von wem die Siegener diesen Text wohl kopiert haben könnten?!? Bin ja selbst auch bei Dr.Mustang aktiv, aber war doch ein wenig baff meinen eigenen Text dort wiederzufinden...:rolleyes:

Es gibt aber noch was zu ergänzen:


Die "High Five"

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Diese Aussenbeleuchtung ist in den USA und in Kanada für Trucks und schwere Pickups gesetzlich vorgeschrieben. In der Mitte des Daches müssen sich drei gelbe eng aneinander liegende Lampen befinden sowie rechts und links außen jeweils eine Lampe. Gleiches gilt für hinten; hier jedoch darf der fahrer die Farben frei wählen.
In Deutschland sind diese LTEs unzulässig und müssen dauerhaft Stillgelegt werden, da nach vorne wirkendes gelbes Standlicht grundsätzlich nicht zulassungsfähig ist.


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  • | 23.04.2006 18:35

Hallo,

ich hatte heute eigentlich nur Glühlampen gesucht und bin nun auf dieses Forum gestoßen und muß doch mal meinen 3er dazugeben.
Das nach vorne wirkendes Standlicht nicht zulassungsfähig ist, ist micht ganz richtig, ich fahre einen 94er Mercury Tracer, bei diesem sind die nach vorne und seitlich wirkenden orangefarbenen Standlichter eingetragen, des weiteren wurde im November an dem Wagen die HU durchgeführt bei welcher er ohne Mängel oder Beanstandungen durchgekommen ist.

Sebastian

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  • | 24.04.2006 07:22

Hallo Sebastian und erstmal Willkommen hier im Forum!

Ein AAS darf nicht einfach Sachen eintragen, die lt.StVZO nicht zulässig sind, ansonsten ist die Eintragung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde. Das gelbe vordere US-Standlicht ist bei Importfahrzeugen dauerhaft zu deaktivieren. und durch weisses zu ersetzen.

In derStVZO ist dazu ganz klar definiert :

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. (...)

§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln

(1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.

(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder

2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder

3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite (...)


Nach vorne wirkendes gelbes Stand-/ Positionslicht ist nach deutschem und EU-Recht nicht Zulässig! Oftmals wird das US-Standlicht aber trotz anderslautender Anweisung bei Importfahrzeugen bei der HU von einigen AAS tolleriert, was die Angelegenheit dadurch natürlich auch nicht legaler macht. Eine nicht ordnungsgemäß zustande gekommene Eintragung kann (und müsste normalerweise) von Amtswegen auch jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Ich will Dir ja nicht die Freude an Deinem schönen Fahrzeug nehmen, und auch Ich finde die original US-Beleuchtung optisch viel ansprechender und bin Fan amerikanischer Klassiker, aber so sieht`s nunmal rein Rechtlich aus in dieser unseren Bananenrepublik... ;):rolleyes:


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  • | 13.06.2006 04:38

Mal wieder eine kleine Ergänzug:

Bezeichnungen/Beschriftungen auf Glühlampen

US-Glühlampen nach MSCP

Bei den amerikanischen Automotivelampen werden andere Angaben zur Lampe angegeben als in Europa. Im amerikanischen Markt wird z. B. nicht die Lampenleistung angegeben, sondern der Strom, den die Lampe zieht, in Ampere. Ebenso wird der Lampenlichtstrom nicht in Lumen angegeben, sondern in MSCP oder CP, abgekürzt für "mean spherical candle power". Das heißt übersetzt: "mittlere kugelförmige Lichtstärke".

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Gelbe US-2-Fadenglühlampe für kombiniertes vorderes Stand-/Blinklicht nach DOT/SAE

Als Faustformel für die Umrechnung von MSCP auf Lichtstrom kann verwendet werden: mittlere Lichtstärke in MSCP * 4 * = Lichtstrom in Lumen.


Kennzeichnung europäischer Glühlampen nach ECE

Hier ein Beispiel:

* OSRAM oder OS steht für den Hersteller, in diesem Fall OSRAM

* 6 oder 6V, 12 oder 12V bzw. 24 oder 24V steht für die Nennspannung gemäß ECE Regelung Nr.37, H1, H4, P21W usw. steht für die internationale Kategoriebezeichnung der ECE-genormten Lampen z.b. 55W steht z. B. für 55W

* E1 gibt wieder, in welchem Land diese Lichtquelle geprüft und zugelassen wurde, wobei "1" für Deutschland steht.

* Ist auf einer Lampe DOT zu finden, so bedeutet das, dass es sich um eine Lampe handelt, die auch im amerikanischen Markt zugelassen ist (nur für Hauptscheinwerferlampen - Abblendlicht und Fernlicht - notwendig.

* Das große "U" steht für die Kennzeichnung einer UV-reduzierten Lampe gem. ECE z. B. für den Einsatz in Kunststoffscheinwerfern. Alle OSRAM Halogen Autolampen erfüllen diese Anforderungen.

* Das Genehmigungszeichen, das von der Zulassungsbehörde erteilt wurde - im Falle E1 durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg -, wird auch mit aufgebracht und lautet entweder 37R (E1) + 5-stellige Nummer oder nur (E1) + eine 3-stellige Nummer (auch alphanumerische Zeichen).
Fast alle Lampen tragen ein verschlüsseltes Herstellkennzeichen, das dem Hersteller die Rückverfolgung erlaubt.

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Europäische 2-Fadenglühlampe nach ECE

Aufgrund der Baugröße der Lichtquellen können nicht alle Informationen auf einer Lichtquelle aufgedruckt sein. Für zugelassene Lampen verlangt der Gesetzgeber: Hersteller, Nennspannung, Leistung, Prüfzeichen (z. B. E1) und Genehmigungszeichen als Aufdruck.


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