Sehr, sehr peinliche Frage - Seite 2

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    Zufahrtdichtparker


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  • | 27.07.2005 17:57

Wie gesagt, meist zeigen die Tachos Unfug an. Wenn du vorschriftsmäßig damit fährst und nichts manipuliert ist, passiert in aller Regel auch nix.

Im Falle einer Kontrolle ist es allerdings unerheblich, ob der Roller ein Versicherungskennzeichen hat, oder ein Richtiges. Die Frage ist dann, was für eines müsste er haben und welche Fahrerlaubnis bräuchte man dafür. Es gibt spezielle Kontrolltrupps, die auch die Geschwindigkeit überprüfen. Die sind zwar selten, aber es gibt sie. Fährt er dann deutlich schneller als erlaubt, bist du am Fliegenfänger...


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  • | 27.07.2005 17:58

ok... danke für alles...:D;)


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  • | 27.07.2005 18:05

Fahrerlaubnisverordnung :

Fahrerlaubnis "B"
Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahr-zeuges, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Einschluss: M,L,S

Fahrerlaubnis: "M"
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h. Kfz, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, bis 50 ccm, einer bbH bis 45 km/h und Leermasse von nicht mehr als 150 kg,
Übergangsvorschr.: Bis zum 31.12.2001 erstmals i. d. Verkehr gekom.: Krafträder mit einem Hubraum < 50ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, und dreirädrige einsitzige Kfz, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer bbH < 45 km/h, einem Hubraum < 50 ccm und einer Leermasse von < 150kg (Lastendreirad) und die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommenen Kleinkrafträder und FmH im Sinne der Vorschriften der DDR.
Weitere FmH siehe § 76 FeV.

ich hoffe die Frage ist jetzt beantwortet!

Besser Du fragst, als wenn Du einfach losbretterst.


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  • | 27.07.2005 20:31

darfa du hundertpro
bis 50cm³ und 45 kmh


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  • | 27.07.2005 20:35

Wenn du Klasse B hast darfste den Roller fahren, wie auch Trecker bis 25 km/h und Quad bis 45km/h

Zitat:
Zitat von WCC_BigDane
Wenn du Klasse B hast darfste den Roller fahren, wie auch Trecker bis 25 km/h und Quad bis 45km/h
Es wurde zuvor schon sieben mal geschrieben das Er es darf. Ich denke nu is gut. Oder ?


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  • | 27.07.2005 20:50

wie schnell der roller wirklich feährt ist annähernd egal, er muss nur mi 45 km/h angemeldet sein und natürlich darfst du ihn nicht frisiert haben. wenn alles originl ist kannst du auch nichts dafür das der geschwindigkeitsmesser manchmal 70 km/h anzeigt

komisch hab mir nie gedanken drüber gemacht das mein schwesterherz meinen alten roller wohl garnicht fahren darf mit M-schein? der wurde ja noch als 50er neu gekauft (hab damals klasse 4 gemacht)


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  • | 27.07.2005 23:03

Zitat:
wie schnell der roller wirklich feährt ist annähernd egal, er muss nur mi 45 km/h angemeldet sein und natürlich darfst du ihn nicht frisiert haben. wenn alles originl ist kannst du auch nichts dafür das der geschwindigkeitsmesser manchmal 70 km/h anzeigt
Das ist nicht richtig. Wenn der Roller ab Werk schneller als 45 km/h fährt, kann die BE des Rollers nicht erlöschen. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Obliegenheitspflichtverletzung im Hinblick auf den Versicherungsvertrag liegen gleichwohl vor. Gerade und ganz speziell dann, wenn der Tacho einen deutlich erhöhten Wert anzeigt, man also Wissen kann, dass etwas nicht stimmt. Ab diesem Zeitpunkt ist man in der Pflicht, dieses überprüfen zu lassen. Andernfalls kann sehr schnell Vorsatz daraus werden.

Was Staatsanwaltschaft und Gericht damit machen ist eine andere Frage, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Anmerkung: Ausschlaggebend ist natürlich der Wert, der auf ebener Strecke erzielt wird.


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  • | 28.07.2005 00:05

Zitat:
Zitat von XxPorscheXx
lol also du kannst dir ganz sicher sein das du fahren darfst
Also ich glaub er darf fahren, oder XxPorscheXx?


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  • | 28.07.2005 00:28

also wenn du wissen willst ob der tacho basst musst nur dir dieses sie fahren schild suchen und dann kannst das kontrollieren!


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  • | 28.07.2005 00:34

Zitat:
Zitat von Rotom
also wenn du wissen willst ob der tacho basst musst nur dir dieses sie fahren schild suchen und dann kannst das kontrollieren!
Die funktionieren bei euch?
Bei uns hängen die vermutlich zur strassengestaltung rum. Hab dieses Jahr so 20stk gesehn ( Stellen wo sie aufgehängt waren ), aber meint Ihr eines wäre angegangen oder hätt nur annähernd die richtige geschwindigkeit angezeigt?

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