Neue Zulassungsbescheinigung und Reifengrößen - Seite 2

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  • | 07.10.2005 18:09

Ich meine halt das die Deutschen für Ihren Papierkram ja bekannt sind. Wenn es andere Länder nicht so streng sahen und vielleicht auch noch sehen, dann ist dieses neue Papier für Deutschland nicht geeignet oder es müssen auch die Zulassungsbedingungen in Deutschland angepasst werden. (Also nach unten...)


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  • | 07.10.2005 18:22

@wilber Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen. glaubst Du im Ernst das die Rennleitung nicht über den wechsel der neuen Fahrzeugpapiere Informiert wurde? Ruf doch mal da an und sag es denen damit die das entlich auch mitkriegen:D

@3erTouring warum hat man denn Du deine Eintragungen nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Eingetragen? dazu gibt es extra ein Beiblatt.
Das kostet 11,00 € extra. War aber vorher bei Zulassungen/Umschreibungen mit weiterer Technik genau so...

Der Brief wird zwar entwertet aber nur zur Zulassung des Fahrzeugs. Als nachweis kann er immer noch dienen. Es würde auch reichen wenn in der Betriebsanleitung steht das diese Rad/Reifenkombination zulässig ist.
alles andere entweder Eintragen lassen oder Gutachten mitführen ist also fast alles wie es war.


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  • | 07.10.2005 18:25

Die Sache ist die, dass die neuen Bescheinigungen eben genau das sind: neu. Und zwar für alle. Für TÜV und Dekra, für die Polizei, den Autofahrer, die Straßenverkehrsämter, die Gerichte usw. Daher wird es noch viel Verwirrung darum geben in den nächsten Jahren. Mit dem EU-Führerschein war das damals ganz genauso ein Chaos (und stellenweise ist es das immer noch).

Zu den Rad-Reifen-Kombinationen kann ich nur empfehlen, die Herstellerseite aufzurufen und dort nachzuschauen ob die gewünschte Kombination zugelassen ist. Ist sie das, besteht zum aktuellen Zeitpunkt keine Gefahr - wer sicher gehen will (auch Polizei und Prüfstellen sind stellenweise verunsichert) der druckt es sich am besten aus und nimmt es mit.

Wenn die Kombination vom Hersteller nicht freigegeben ist, dann muss eine Abnahme her. Sollte das früher schon einmal abgenommern worden sein, dann würde ich beim StVA verlangen, dass die Kombination eingetragen wird (wohlgemerkt, nur wenn sie nicht sowieso freigegeben ist).

Sollte es zu Problemen bei einer Kontrolle kommen, bleibt einem immernoch die Möglichkeit Widerspruch gegen die Maßnahmen einzulegen. Da muss man in dem Fall dann einfach durch.


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  • | 07.10.2005 18:27

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
@wilber Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen. glaubst Du im Ernst das die Rennleitung nicht über den wechsel der neuen Fahrzeugpapiere Informiert wurde? Ruf doch mal da an und sag es denen damit die das entlich auch mitkriegen:D

@3erTouring warum hat man denn Du deine Eintragungen nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Eingetragen? dazu gibt es extra ein Beiblatt.
Das kostet 11,00 € extra. War aber vorher bei Zulassungen/Umschreibungen mit weiterer Technik genau so...

Der Brief wird zwar entwertet aber nur zur Zulassung des Fahrzeugs. Als nachweis kann er immer noch dienen. Es würde auch reichen wenn in der Betriebsanleitung steht das diese Rad/Reifenkombination zulässig ist.
alles andere entweder Eintragen lassen oder Gutachten mitführen ist also fast alles wie es war.
Manchmal glaube ich, Du hast den ganzen Müll mit den neuen Zulassungsbescheinigungen ausgedacht. Fakt ist doch, das diese neuen Papiere mehr Nachteile haben, vorher mußte ich nicht noch extra eine Blattsammlung mitführen, stand alles aufm Schein drauf. Aber Du verstehst ja irgendwie nicht, was ich meine!


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  • | 07.10.2005 18:42

Nightwish hat das gerade eben auch ganz gut erklärt.

Also ich bin nicht der Erfinder der neuen Fahrzeugpapiere nur verstehe ich deine Aufregung nicht es können und müssen weiterhin Eintragungen Vorgenommen werden. Was sagt dir das Wort beiblatt?

Es hätten in der Zulassungsbescheinigung Teil zwei sogar noch welche wegfallen können z.B.: Farbe oder das Feld für interne Vermerke des Herstellers.

Ansonsten ist der Teil 1 doch ganz gut! Nur der Zweite sieht Kake aus.

Überrings wenn ich den ERfunden hätte würden nicht nur Zwei Haltereintragungen Platz haben. Die ganze Rückseite ist Frei da hätte man Platz für acht besser noch zehn gehabt.


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  • | 13.10.2005 18:47

Hab nen interessantes Bild im Netz zu diesem Thema gefunden...

* L I N K *

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  • | 13.10.2005 20:08

Interessanter Link, in der Tat... Geht also doch noch einiges. Ist nix anderes als die alte Ziffer 33.

Mal sehen, was der Herr Rat dazu sagt.


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  • | 13.10.2005 20:53

Mit dem Nachgeschmack, dass jeder 2. ein Beiblatt braucht und beim 3. Beiblatt müssten die mit der Maschine schreiben, ist nämlich nicht vorgesehen....

  • McClane
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  • | 13.10.2005 21:09

OT: Blackie, Deine PM noch nicht gelesen?
An Deinem Profil zweifle ich ein wenig...


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  • | 13.10.2005 21:15

Ach so und deswegen darf ich nix posten, oder wie?? Was hat mein Profil bitte jetzt mit diesem Thread zu tun??

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  • | 13.10.2005 22:10

Nun, anscheinend weißt Du nicht, wovon Du redest.


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  • | 14.10.2005 15:02

Das weiß ich sehr wohl!!


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  • | 14.10.2005 15:26

@McClane - bitte bleib sachlich!

Also BTT;)

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  • | 14.10.2005 17:54

Also, ich bin sowas von sachlich geblieben:rolleyes:...


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  • | 15.10.2005 01:17

okay -zurück zu den neuen Papieren
Intension des Ganzen ist wohl, die Datensammlung aus Z. 33 beim KBA ziemlich zu kürzen, zumindest ist das KBA in Flensburg nicht mehr gewillt, soviele Daten, die sonst in Z. 33 standen, zu sammeln....und vor allen Dingen soll wohl dem Halter mehr Verantwortung übertragen werden in dem er selbst für seine ABE´s verantwortlich ist und dafür Sorge trägt, dass er für alles am Fahrzeug auch solche mit sich führt -

und jetzt steinigt mich alle wieder.................
ich warte schon............

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