Frage zum Fahren mit Anhänger - Seite 1

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  • | 24.01.2006 17:03

Hallo Leute!

Ich hab da mal ne Frage bezüglich des Fahrens mit Anhänger. Wie ist es denn geregelt mit den Anhängern, was darf man mit dem normalen PKW-Führerschein (also Klasse B) anhängen. Meines Wissens ist das so: Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf das Leergewicht des PKW nicht überschreiten und zusammen darf das Gewicht nicht mehr wie 3,5Tonnen betragen. Ich weiß nur nicht ob das so richtig ist...nach meinem Wissen dürfte ich also mit einem Golf 3 Leergewicht 1020kg einen Wohnwagen mit 850kg zul. Gesamtgewicht ziehen ohne nen Zusatzführerschein. Habe ich auch schon gemacht nur weiß ich nicht auf welcher Seite des Gesetzes ich mich damit bewege. Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

Und bitte nur Antworten bei denen ihr 100% bescheidwisst, Vermutungen helfen mir nicht weiter! DANKE

MfG Jan


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  • | 24.01.2006 17:08

Führerschein Klasse B


Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


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  • | 24.01.2006 17:13

verstehe ich das richtig, man darf höchstens einen Hänger mit max. 750 kg anhängen, was hieße dass ich unseren Wohnwagen mit 850kg nicht anhängen darf?

Sorry, die Definition ist etwas irreführend :frage:


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  • | 24.01.2006 17:16

Hast du richtig verstanden! dann brauchst den Führerschein BE

Kannst auch hier Nachlesen http://www.fahrtipps.de/fuehrersche..inklassen/B.php


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  • | 24.01.2006 18:34

ok, danke! Dann werde ich den wohl mal noch irgendwann nachholen müssen


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  • | 24.01.2006 19:03

Klar darfst du damit fahren... Der Golf is doch schwerer als der Wohnanhänger und beides zusammen unter 3500kg... also darfst du damit fahren... Wenn dus nicht dürftest würde ich ständig ohne Führerschein fahren denn das ist es ja in dem Fall


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  • | 24.01.2006 19:10

ich klär mal kurz:
diese kombination mit bremsen am anhänger=ja!
diese kombination ohne bremsen am anhänger=nein!


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  • | 24.01.2006 19:17

Zitat:
Zitat von SchmidtyClp
Klar darfst du damit fahren... Der Golf is doch schwerer als der Wohnanhänger und beides zusammen unter 3500kg... also darfst du damit fahren... Wenn dus nicht dürftest würde ich ständig ohne Führerschein fahren denn das ist es ja in dem Fall
Dann fährst du wohl ständig ohne Führerschein!


Wenn man keine Ahnung hat...


Mit dem normalen B darfst du nur n Hängerchen mit max. 750 kg fahren!

Für allet andere musste BE ham...wenn du BE hast darf das zulässige Gesamtgewicht nicht über 3500 kg sein!

Bremse hin oder her is totaler Schwachfug...mit B NUR bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht!


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  • | 24.01.2006 19:19

Also der Anhänger hat ein zul. Ges.gewicht von 850kg und ist mit einer Auflaufbremse gebremst,so wie jeder andere Wohnwagen

@daalig: also deiner Aussage zufolge darf ich ihn fahren, richtig?


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  • | 24.01.2006 19:20

Laut Daaligs Aussage darfst du ihn fahren...da die Aussage aber falsch ist darfst du ihn nicht fahren!;)


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  • | 24.01.2006 19:23

ja und an calibaby: mach nochmal führerschein. ich war vor nem halben jahr erst in der prüfung und weiß, dass das was ich gesagt hab stimmt.
bis 750kg ungebremst.
gebremst gelten folgende auflagen:
anhänger nicht schwerer als leergewicht vom fahrzeug und beides zusammen nicht über 3,5t zulässiges gesamtgewicht.
bei dem beispiel hier also 850kg anhänger + vll.1,7t zulässige gesamtmasse bei golf3= 2,55t. geht also locker!!!
vorausgesetzt natürlich der golf darf mehr als 850kg ziehn, was aber so gut wie sicher ist!
MfG


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  • | 24.01.2006 19:26

@daalig: Dankeschön...hast du selbst auch den Schein fürn Hänger mitgemacht?

ja, an den Golf Variant von meinm Dad darf man glaub sogar 1500kg ranhängen...


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  • | 24.01.2006 19:27

Dann frage ich mich wozu ich noch Klasse BE brauche??

Dazu mal folgendes :

Nissan Terrano, 1800 kg...
Trailer 600 kg...
Auto auf dem Trailer 1100 kg...


Das darf msan also mit Klasse B fahren?


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  • | 24.01.2006 19:29

nein hab ich nicht. aber mit BE darfst du (anders als calibaby behauptet:rolleyes:)
eh soviel dranhängen wie der wagen ziehn darf... oder was meinst du wie man sonst andere autos oder boote ziehn darf? ;)
ich bin da ganz sicher, dass du deinen wohnwagen ziehn darfst. da verwette ich meinen hintern drauf.
MfG


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  • | 24.01.2006 19:30

1. Du darfst einen Anhänger ziehen von Max. 750kg Gesammtgewicht.
2.Aber Zugfahrzeug und Anhäger dürfen ein Max. Gewicht haben zusammen 3500kg.
3. Wenn das Zugfahrzeug ein Gewicht hat von Weniger als 750kg Z.B 600kg darf der Anhanger auch nur 600kg Gesammt gewicht haben.
4. Hat dein Zugfahrzeug ein Gesammt gewicht von 2950kg darfst du auch nur 550 Kg anhägelast damit ziehen Da max ja 3500kg sind.
Ansonsten in Post 3 mal die hommpage http://www.fahrtipps.de/fuehrersche..inklassen/B.php

Edit @ daalig Dein :po: ist meiner

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