Frage zum Fahren mit Anhänger - Seite 2

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  • | 24.01.2006 19:33

Zitat:
Zitat von Calibaby
Dann frage ich mich wozu ich noch Klasse BE brauche??
Damit Leute die sich viel erzählen lassen, viel Geld bei der Fahrschule lassen, nee mal im ernst, wenn du nen Anhänger mit zwei Gäulen drauf ziehst hast mal eben 2000kg-2500kg am Haken


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  • | 24.01.2006 19:33

Zitat:
Zitat von Calibaby
Dann frage ich mich wozu ich noch Klasse BE brauche??

Das wäre dann ja nur noch für ganz große Hänger...
nein wäre es nicht...oder wie willst du mit ner E-Klasse nen 10Meter-Wohnwagen ziehen? Dieses Gespann hat bestimmt über 3500kg...oder wie schon gesagt wurde, zieh mal nen Auto auf nem Anhänger hinterher, dann haste die 3,5T schon locker überschritten, außerdem geht es nicht darum wieviel du dranhängen hast sonder was das zul. GEs. gewicht des Hängers is, klar wiegt nen Autohänger nur paar hundert kg aber das zul Ges.Gewicht ist meinetwegen 2000kg.

Wenn ich aber die homepage anschaue, da steht nix drin vonwegen gebremst oder ungebremst, da steht dass man nur max. 750kg anhängen darf ansonsten braucht man BE...was is nun richtig? diese Aussage oder die mit ungebremst oder gebremst Unterscheidung? Ihr bring mich echt durcheinander...:boese:


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  • | 24.01.2006 19:41

Führerschein B


Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse B: Personenkraftwagen
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.





Führerschein BE

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse BE: Pkw mit Anhänger
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges: im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

Edit@CorsaJani es ist egal ob gebremmst oder nicht du darfst mit deinem Führerschein nur max 750 kg Gesammt Gewicht ziehen.


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  • | 24.01.2006 19:45

ja das habe ich gelesen, also brauche ich den BE


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  • | 24.01.2006 20:09

Zitat:
Dazu mal folgendes :

Nissan Terrano, 1800 kg...
Trailer 600 kg...
Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren?
@ Daalig :

Ich warte auf deine Antwort...;)


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  • | 24.01.2006 20:23

Zugegebenermaßen ist die Vorschrift etwas unglücklich formuliert, ist eben Behördendeutsch. Aber so schwer ist das auch nicht zu verstehen...

Zitat:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Es darf also der Anhänger entweder nur 750 kg wiegen, oder nicht schwerer wie das Zugfahrzeug sein, wobei dann auch der gesamte Zug nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein darf.

Das Beispiel mit dem Nissan + Trailer darf also vom Klasse B Besitzer gefahren werden, da der Zug zusammen 3,5t schwer ist. Wenn mir jemand ein entsprechendes Auto + Hänger zur Verfügung stellt, fahr ich gern damit vor der nächsten Polizei spazieren :-)

Für die Elektroniker unter euch das Ganze mal in Schaltalgebra:
"Man darf nur Kraftfahrzeuge mit 3,5t fahren (A)"
"Die Zahl der Sitzplätze darf nicht höher als 8+Fahrersitz sein (B)"
("Der Anhänger darf nicht mehr als 750kg schwer sein (C)"
ODER:
("Der Anhänger darf nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein (D)"
UND
"Die Gesamtmasse der Kombination darf nicht schwerer als 3,5t sein (E)"))

Ist F also die Frage, ob ihr den Anhänger fahren dürft, so gilt:
F = A UND B UND (C ODER (D UND E))

Weitere Beispiele:
Zugfahrzeug: 1100kg, Anhänger 1000kg -> Erlaubt, da Auto schwerer als Hänger
Zugfahrzeug 1000kg, Anhänger 1100kg -> Verboten, da Auto zu leicht
Zugfahrzeug 3000kg, Anhänger 750kg -> Erlaubt, da zwar Gesamtmasse > 3500kg, aber Anhänger leichter als 750kg


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  • | 24.01.2006 20:30

doch mal zum nachsehen!

http://www.rudis-fahrschule.de/klassen.htm

und

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt!!!


Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden


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  • | 24.01.2006 22:01

@CorsaJani
Du darfst mit Klasse B das Gespann so fahren, wie du es beschrieben hast.

Entscheidend ist das Wörtchen "oder".

Daher gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 750 kg. Dann dürfte die Leermasse des Zugfahrzeugs auch geringer als die zulässige Gesamtmasse der Anhängers sein, bzw. dann dürfte das Gespann insgesamt bis zu 4250 kg zulässige Gesamtmasse haben.

oder

2. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf höher als 750 kg sein, wenn sie das Leergewicht des Fahrzeugs nicht überschreitet und das Gespann insgesamt keine höhere zulässige Gesamtmasse als 3500 kg hat.


Die Art der Bremsung des Anhängers ist führerscheinrechlich irrelevant.


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  • | 24.01.2006 23:15

Zitat:
Zitat von Calibaby
Zitat:
Dazu mal folgendes :

Nissan Terrano, 1800 kg...
Trailer 600 kg...
Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren?
@ Daalig :

Ich warte auf deine Antwort...;)
wie ich sagte: er darf das fahren!

zu deinem beispiel:
wenn du mir sagst was die maximale masse des nissan und die das hängers is,t sag ich dir ob dus fahren darfst.
angenommen nissan max.:2,3t und hänger 1,2t dann ja. is jetzt aber einer schwerer dann nein! solange das gespann unter den 3,5t bleibt ist alles in ordnug mit klasse B. ansonsten muss man halt BE haben. einzige ausnahme is halt wenn das zugfahrzeug bis 3,5t wiegt und man nen hänger <750kg dran hat.
also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren ;)
MfG


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  • | 24.01.2006 23:55

und ich habe CE gemacht hätte ich mir auch sparen könne !;)


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  • | 25.01.2006 07:24

Zitat:
Zitat von daalig
Zitat:
Zitat von Calibaby
Zitat:
Dazu mal folgendes :

Nissan Terrano, 1800 kg...
Trailer 600 kg...
Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren?
@ Daalig :

Ich warte auf deine Antwort...;)
wie ich sagte: er darf das fahren!

zu deinem beispiel:
wenn du mir sagst was die maximale masse des nissan und die das hängers is,t sag ich dir ob dus fahren darfst.
angenommen nissan max.:2,3t und hänger 1,2t dann ja. is jetzt aber einer schwerer dann nein! solange das gespann unter den 3,5t bleibt ist alles in ordnug mit klasse B. ansonsten muss man halt BE haben. einzige ausnahme is halt wenn das zugfahrzeug bis 3,5t wiegt und man nen hänger <750kg dran hat.
also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren ;)
MfG
@daalig, guck noch mal hier, http://www.rudis-fah...lassen.htm das wiederlegt deine Aussage doch total.

P.S. Ich hab auch BE gemacht und ich weiß definitiv das ich eine Gesamtmasse von 3,5t mit Anhänger NICHT überschreiten darf.


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  • | 25.01.2006 08:06

Das ZGG des Ahnängers darf entweder nur 750 kg betragen, wenn es ein ungebremster Anhänger ist, bzw. maximal das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei gebremsten Anhängern, wenn du nur mit B unterwegs bist. Bei BE fällt dies weg. Jedoch darf man mit B und BE nur Züge fahren, die ein ZGG von maximal 3,5t haben. Auch die Aussage "also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren ;)" stimmt natürlich nicht.

Im Beispiel mit dem Terrano darf man den Zug mit B bewegen, wenn dort die Klausel ZGG Anhänger < Leergewicht Zugfahrzeug gegeben ist! Man braucht dazu dann kein BE!


Zitat:
Zitat von daalig
bei dem beispiel hier also 850kg anhänger + vll.1,7t zulässige gesamtmasse bei golf3= 2,55t. geht also locker!!!
Es zählt das Leergewicht, nicht die ZGG des Zugfahrzeugs.


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  • | 25.01.2006 09:31

das leergewicht zählt im bezug dadrauf, ob der anhänger (gebremst) schwerer ist
als das zugfahrzeug. das zulässige gesamtgewicht von fahrzeug UND anhänger(gebremst!!!) darf nicht3,5t übersteigen.
ein ungebremster anhänger darf bis maximal 750kg mitgeführt werden. hat das fahrzeug jetzt ein ZZG von weniger als 3,5t darf man ihn trotzdem dranhängen.
also im maximalfall. 3500kg + 750kg = 4250kg.(wie im übrigen schon nightwish schon sagte)
und das darf man noch mit B fahren.
zu BE bin ich jetzt mal lieber still weil ich da die regeln nicht genau kenne, aber trotzdem stimmen meine aussagen zu fahren mit klasse B.
ich kann mich noch genau an die grafik die bei meiner fahrschule an der wand hing erinnern, mit der wir das immer geübt haben.
und @ Bu***-catcher: wieso darfst du nicht mehr gewicht bzw. sogar weniger(4,25t zu 3,5t) fahren als einer mit B? was meinst du warum es BE gibt?
um mehr als diese 3,5 bzw. 4,25t ziehn zu dürfen!
MfG


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  • | 25.01.2006 14:48

Führerscheinrechtlich ist es völlig irrelevant, ob ein Hänger gebremst ist oder nicht. Zulassungsrechtlich mag das anders aussehen, aber die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), als entscheidene Vorschrift, verliert darüber kein Wort.

Zitat:
Auch die Aussage "also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren " stimmt natürlich nicht.
Wenn das Zugfahrzeug ein zGM von 3,5t und der Hänger ein zGM von 750 kg hat, wird diese Kombination (zGM 4,25t) von der Klasse B abgedeckt. Der Gesetzestext widerspricht dem jedenfalls nicht und solange nicht mindestens ein Obergericht das anders auslegt, sehe ich da keine Bedenken.

Zitat:
Jedoch darf man mit B und BE nur Züge fahren, die ein ZGG von maximal 3,5t haben.
Die gleiche Fahrerlaubnisverordnung setzt außerdem keine Grenze für die zGM bei Klasse BE. Das Gespann darf dann also mehr Masse haben, als 3,5t. Zulassungsrechtlich gibt es irgendwann eine Grenze, fahrerlaubnisrechtlich ist das irrelevant.



Wenn man über dieses Thema diskutiert, ist es wichtig, Führerscheinrecht und Zulassungsrecht auseinanderzuhalten. Die Folgen für Fehlverhalten sind höchst unterschiedlich, je nach dem, auf welchem Rechtsgebiet man sich bewegt.
In der Fahrschule wird das vermutlich vermengt, weil es nicht um die Konsequenzen geht, sondern darum es richtig zu machen.


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  • | 25.01.2006 15:57

@Nightwish: Vielen dank für die Info, dann brauche ich vorerst den BE ja nicht

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