Frage zum Fahren mit Anhänger - Seite 3

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  • | 25.01.2006 16:28

mhm was das hier schon wieder für eine diskussion geworden ist.

Muß mich dochmal einmischen ....

war leider der erste der den neuen EU Schein gekriegt hat *grummel*
nun hab ich nen Transporter max. 3,5 to und darf definitv keinen Hänger ranmachen. Info: hab ne Fahrschule angerufen.


aber ich darf nen Hänger ranhängen der rein theoretisch 4 To laden könnte wenn er leer is, aber nich fahren *grummel*


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  • | 29.06.2007 12:37

Ich krame diesen alten Thread wieder raus, weil ich mich diese Tage mal wieder damit beschäftigt habe. Dann hab ich in der Fahrschule angerufen und mal wieder diese Posts hier durchgelese und die Definition der Klasse B

Definition Klasse B:

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Und hier steht ja "...oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu Höhe der Leermasse...."

Das heißt für mich dass ich den Golf meines Dad´s (1020kg Leergewicht) und den Wohnwagen (850kg zul. Gesamtgewicht) fahren darf, weil das gewicht unter dem leergewicht des Golfes liegt und zusammen 3500kg nicht überschritten werden.

Die Tante von der Fahrschule wollt mir nen BE aufschwatzen :boese:


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  • | 29.06.2007 12:55

die antwort darauf hast du doch schon letztes jahr bekommen...;) die tante von der fahrschule will halt auch geld verdienen:D


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  • | 29.06.2007 13:05

@BlackStar: Ja schon, nur kam neulich wieder die Diskussion auf wegen dem Thema

und man will ja keine Probleme bekommen mit der Rennleitung, was noch zu verkraften wäre, mir geht es halt darum auf diese Frage ne 100%ige Sicherheit zu haben, falls mal was passieren sollte.

Also aber jetzt bin ich mir sicher, dann kann ich ja beruhigt bei gelegenheit mit´m Wohnwagen in Urlaub fahren :)

Is ja auch kein Akt, verstehe eh nicht warum es da nen BE Schein gibt, Anhänger fahren is ja echt kein Meisterwerk


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  • | 29.06.2007 13:37

och wenn man noch nie mit anhänger gefahren ist könnte man schon echt probleme bekommen wenn man einen wohnwagen oder einen anhänger rückwerts drücken muss oder wenn der vollbeladene anhänger auf der autobahn ins schlingern kommt.wenn man sowas nie gelernt hat kann man damit schon überfordert sein


achso und ich habe gleich BE gemacht war nur unwesendlich teurer und brauchen kann man den immer mal


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  • | 29.06.2007 16:34

puh.... gut das ich gleich BE mit gemacht habe damals wieder führerschein neu raus gekommen ist..... ohne BE ist man mit anhänger ganz schön am a.....


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  • | 29.06.2007 16:54

gut wenn man BE gleich gemacht hat. die tante von der Fahrschule sagte mir so ca 500€ zzgl. aller Gebühren


Na ja, ich bin schon mitm Wohnwagen gefahren (vollbeladen 850kg) sowohl Stadt, Landstraße, kurze Passstraßen und autobahn, ich fand das nicht schwer....nur das Rückwärtsfahren, das ist nich so easy


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  • | 29.06.2007 19:06

gut das ich CE habe da brauche ich mir da keine gedanken machen !! :D


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  • | 29.06.2007 22:47

Zitat:
Zitat von Dad E34
Führerschein Klasse B


Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
da muss ich dir recht geben!
Ich habe meinen Fahrlehrerschein bald in der Tasche und so ist es auch richtig!so haben wir es gelernt und so steht es im Gesetzestext auch drin!

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