Auto gestohlen und geblitzt! Und muss noch mein Lappen abgeben - Seite 1

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  • | 29.01.2006 16:20

Heyah Leutz!
Ich hab ein Problem!
Am September würde unsere Auto gestohlen (BMW 5er), das Auto ist auf mich zugelassen. Das Problem ist das dieser Idiot nach paar Tagen geblitzt würde (ca. 43 km/h zu schnell irgendwo auf Autobahn bei Dortmund). Das Foto ist zu mir gekommen! Hab zurückgeantwortet das ich nicht gefahren bin usw.
Dann bin ich umgezogen und kurz vor Weihnachten ist Bußgeldbescheid gekommen. Aber auf falsche Adresse. Und hab nichts mitgekriegt.
Hab nur gemerkt wenn ich, bei der Post, adresse änderung gemacht habe, da hab ich schon nachricht gekriegt das ich mein Lappen für einen Monat abgeben soll und 3 Punkte gekriegt (jetzt hab 10 pkt insgesammt :boese: )
Hab das ganze meinen Anwalt bescheid gesagt, aber das sieht ziemlich schlecht aus, weil das ist schon Rechtskräftig geworden :(
wir versuchen ganze Zeit, das zu Regeln, und gestern hab Brief von Stadt Dortmund das die trotzdem mein Lappen haben wollen! Und das meine äußerungen nicht ausreichen.
Was soll ich jetzt machen?

Interresiert die blöden Ars**löcher nicht dass das Auto gestohlen würde und ich mit das Auto nicht gefahren bin?? Sieht man das doch auf Foto! Ich hab mein original Foto geschickt.
Hab mein Lappen seit gestern abgegeben, aber ich schwöre ich werde die Idioten aus Stadt Dortmund verklagen, wenn ich Führerschein wieder kriege (das ist schon eine Rache).
Hab überhaupt Chancen???

MHHH

Naja verklagen ist so ne Sache! Die sitzen am längerem Hebel und wenn du keinen Brief entgegen genommen hast schicken die ne Mahnung oder wie auch immer duch hast 14 Tage Zeit berufung einzulegen auf die ganze Sache nur wenn du den brief net bekomm hast ist das schon scheiße!!!

Aber dein Anwalt sollte das wohl im nachhinen auch noch klähren können!


Gruß

Das müsste sich doch mit ein paar Anrufen und einem Brief (von einem Anwalt) regeln lassen...


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  • | 29.01.2006 17:25

Wenn du der Bußgeldstelle geschrieben hast, dass du nicht gefahren bist (und das tatsächlich so war), dann kann gegen dich auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden. Jeder halbwegs gebildete Jurist sollte das für dich klären können.

Naja wie sagt ein Kumpel immer so schön:
Gegen ein Amt klagen ist wie gegen den Wind pissen!

Aber versuchen solltest du es auf jeden Fall, sowas kann ja echt nicht angehen.


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  • | 29.01.2006 20:08

Ja klagen....
Aber es ist ja nicht so dass er klagen müsste, sein Anwalt muss ja nur beweisen dass das Auto gestohlen wurde und er nicht gefahren ist. Ich versteh garnicht warum der Anwalt dir da sagt dass es schlecht aussieht...

Und sachmal als dein Auto geklaut wurde, hast du da keine Anzeige bei der Polizei gestellt?
Das müsste nämlich dann sofort im Computer erkannt werden, dass das Auto mit Kennzeichen xx, das geblitzt worden ist, auch gestohlen ist.


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  • | 29.01.2006 20:08

du hast doch den wagen bestimmt als gestohlen gemeldet !

dann kannst du doch von der politei so ein tagebuch auszug bekommen wo dann drinsteht wagen gestohlen am...


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  • | 29.01.2006 20:14

wenn du den wagen als gestohlen gemeldet hast dürftest du kein probleme bekommen das das wieder rückgängig gemacht wird!!haste den keinen nachsendeantrag beantragt bei der post??ich glaube dann hat man sogar selber schuld??oder??


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  • | 29.01.2006 20:17

@Metal-Michi
@Rotom

das hab ich gemacht! aber wahrscheinlich die aus Dortmund sind zu blöd, oder wollen nur schnellstmöglich Geld haben. :boese: und die Interesiert die das nicht, ob ich schuldig bin oder nicht.


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  • | 29.01.2006 21:53

Ey David was geht denn bei dir :frage:
Wusste ich alles noch gar nicht!


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  • | 29.01.2006 23:41

Zitat:
Zitat von CorsaLadyNrw
Ey David was geht denn bei dir :frage:
Wusste ich alles noch gar nicht!
naja es ist alles zum kotzen :kotz:
Voll ärgerlich :boese:


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  • | 30.01.2006 00:14

Also ich bin total verwirrt, sowas hab ich noch nie gehört.
Die Polizei will niemanden übern Tisch ziehn und andere Behörden normalerweise auch nicht.

Also entweder da is was total schief gelaufen, oder du hast ein wichtiges Detail ausgelassen.
Aber so wie dus hier geschildert hast würde ich an deiner Stelle zu einem andern Anwalt gehn.
(was ist denn das für ein Affe der dir sagt dass da nix zu machen wäre...also bitte)
Und geh zur Polizei, sag dort du bräuchtest einen Nachweis dass du dein Auto gestohlen gemeldet hättest und bring den Wisch persöhnlich hin.

Is zwar schon zu spät, aber ich hätte meinen Führerschein nicht so einfach abgegeben ohne zu wissen ob die das mit dem Diebstahl anerkennen bzw. überhaupt wissen.


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  • | 30.01.2006 10:10

Ist nicht eindeutig zu erkennen das du nicht der Typ auf dem Foto bist?
Jetzt gibts doch wenigstens ein Bild von dem Autodieb :)


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  • | 30.01.2006 11:08

Das gibts doch nicht!

Das muss sich doch regeln lassen! Normalerweise müsste es doch reichen wenn du die polizeiliche Bescheinigung einreichst, dass das Auto vorher gestohlen wurde!

Es gilt doch immer noch der Grundsatz, dass man dir die Schuld nachweisen muss und nicht, dass du deine Unschuld beweisen musst.

Sorry... aber wenn dein Anwalt DAS nicht gedreht kriegt, würde ich meinen Anwalt wechseln!


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  • | 30.01.2006 11:42

Könnte mir aber vorstellen da er sich nicht umgemeldet hat und die Briefe ihn nicht erreicht haben, die Behörden sagen tja in diesem fall pech gehabt weil das so viele auch extra versuchen um eine Strafe zu umgehn, das bei ihm nun da das Urteil Rechtskräftig ist und keine Chanze mehr besteht das zu ändern,auch wenn das jemand anderes auf dem Foto ist. Kann man den so einfach jetzt noch das Urteil anfechten?

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