|
Heyah Leutz! |
|
|
|
MHHH |
|
|
|
Das müsste sich doch mit ein paar Anrufen und einem Brief (von einem Anwalt) regeln lassen... |
|
|
|
Wenn du der Bußgeldstelle geschrieben hast, dass du nicht gefahren bist (und das tatsächlich so war), dann kann gegen dich auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden. Jeder halbwegs gebildete Jurist sollte das für dich klären können. |
|
|
|
Naja wie sagt ein Kumpel immer so schön: |
|
|
|
Ja klagen.... |
|
|
|
du hast doch den wagen bestimmt als gestohlen gemeldet ! |
|
|
|
wenn du den wagen als gestohlen gemeldet hast dürftest du kein probleme bekommen das das wieder rückgängig gemacht wird!!haste den keinen nachsendeantrag beantragt bei der post??ich glaube dann hat man sogar selber schuld??oder?? |
|
|
|
@Metal-Michi |
|
|
|
Ey David was geht denn bei dir |
|
|
|
Zitat: naja es ist alles zum kotzen Zitat von CorsaLadyNrw Ey David was geht denn bei dir Wusste ich alles noch gar nicht! Voll ärgerlich |
|
|
|
Also ich bin total verwirrt, sowas hab ich noch nie gehört. |
|
|
|
Ist nicht eindeutig zu erkennen das du nicht der Typ auf dem Foto bist? |
|
|
|
Das gibts doch nicht! |
|
|
|
Könnte mir aber vorstellen da er sich nicht umgemeldet hat und die Briefe ihn nicht erreicht haben, die Behörden sagen tja in diesem fall pech gehabt weil das so viele auch extra versuchen um eine Strafe zu umgehn, das bei ihm nun da das Urteil Rechtskräftig ist und keine Chanze mehr besteht das zu ändern,auch wenn das jemand anderes auf dem Foto ist. Kann man den so einfach jetzt noch das Urteil anfechten? |
|
|