Auto gestohlen und geblitzt! Und muss noch mein Lappen abgeben - Seite 2

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  • | 30.01.2006 18:07

Aber das darf die "Behörde" nicht tun, weil sein Auto als gestohlen gemeldet war.
Die "Behörde" ist also Schuld, weil sie das mit dem gestohlenen Auto ja wissen muss.


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  • | 30.01.2006 19:27

bitte!? wenn du das auto als gestohlen gemeldet hast können die dir garnichts!

auf diesen schreiben steht doch oben immer eine telefonnummer, ruf da mal an! oder geh einfach mal mit dem schreiben und der diebstahlmeldung zur bußgeldstelle und frag ganz nett nach ob die sie nicht mehr alle haben!

wenn das alles nichts hilft geh zum anwalt, wenn du zufällig sogar im adac bist is der kostenlos, auch sonst wird er wahrscheinlich kostenlos sein da wenn also so stimmt wie du geschildert hast du gewinnen wirst!


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  • | 09.02.2006 19:59

Nu werd ich mal die Verfahrensweise bei Bussgeldbescheiden erläutern:

Wenn ein Fahrzeug "geblitzt" wurde erhält der Fahrzeughalter erstmal einen Anhöhrungsbogen. Sollte hierauf z.B. "ich bin nicht gefahren" usw. stehen, entscheiden die Bussgeldstellen nach Aktenlage.
In den meisten Fällen ergeht daraufhin ein Bussgeldbescheid der durch "förmliche Zustellung", gelber Umschlag, durch Briefkasteneinwurf vom Postboten, der auf dem Umschlag das Einwurfdatum vermerkt, als rechtskräftig zugestellt gilt.

Da Du ja anscheinend in dieser Zeit Umgezogen bist, stand anscheinend bei Deiner alten Adresse noch Dein Name am Briefkasten. Daher ist Dir "Gelegenheit gegeben worden von dem Bussgeldbescheid Kenntnis zu nehmen" (Amtsdeutsch).

Nach Ablauf von einem Monat wird dieser Bussgeldbescheid rechtskräftig und kein Rechtsanwalt oder Gericht kann an dieser Tatsache etwas ändern.

Hättest Du bei Auszug aus der alten Wohnung sämtliche Namensschilder entfernt, wäre der Bussgeldbescheid an die Bussgeldstelle zurückgegangen. Die hätten dann die Polizeibehörden damit beauftragt Deine neue Adresse zu ermitteln, damit Dir der Bescheid zugestellt werden kann.

Wenn Du bei Deinem Auszug sämtliche Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt hast, muss Du es auch beweisen. Dann hättest Du vielleicht eine Chance gegen die Behörden, bzw. gegen den Postzusteller, der in diesem Fall seine Pflichten als Postzusteller verletzt hätte, vor zu gehen.
Ich weiss zwar nicht, inwieweit diese Handhabungen auf andere Bundesländer zutrifft, jedenfalls werden solche Angelegenheiten in NRW so gehandhabt.


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  • | 26.02.2006 02:20

Auuf jeden fall hätte ich denen die Pappe nicht ausgehändigt.


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  • | 26.02.2006 10:46

Heftige Geschichte möchte nicht in deiner Haut stecken


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  • | 26.02.2006 11:08

Zitat:
Zitat von Davidoss1984

Hab mein Lappen seit gestern abgegeben, aber ich schwöre ich werde die Idioten aus Stadt Dortmund verklagen, wenn ich Führerschein wieder kriege (das ist schon eine Rache).
Hab überhaupt Chancen???
Typisch...Ey isch schwör alta, isch fick deine Mudda!
:kiss::rolleyes:

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