RADARWARNER ? erlaubt oder nicht ? - Seite 1

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  • | 29.04.2006 18:04

Ich hab gerade einen Radarwarner gefunden. Die frage ist ob das gerät erlaubt ist oder nicht und mit welchen konsequenzen muss ich rechnen wenn die polizei es entdeckt ? Hat jemand von euch so ein gerät oder genau dieses?


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  • | 29.04.2006 18:10

Ist nicht erlaub und gibt beim erwischen, Punkte und Strafe!
Außerdem würde ich mich auf die 99 euro Dinger nicht verlassen :)


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  • | 29.04.2006 18:12

Punkte und Strafe und das nich gerade knapp....


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  • | 29.04.2006 18:23

absolut illegal! wird ne menge kohle kosten und reichlich punkte einbringen!

der verkauf und der kauf is zwar legal, aber sobald du das ding im auto liegen hast wirds illegal! klingt komisch, is aber so.

mal abgesehen davon wurden die, ich glaub bei auto motor sport mal getestet und da sind dann eigentlich alle, auch die teueren durchgefallen. mal haben die reagiert, mal nicht.

aber wie gesagt, sind eh illegal, also finger von lassen!!!


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  • | 29.04.2006 19:01

Laß einfach die Finger davon!
Bringt dir wahrscheinlich mehr Punkte ein als wenn sie sich mal blitzen.

Sorry,meinte natürlich als wenn sie DICH mal blitzen! :rolleyes:


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  • | 29.04.2006 19:25

Zitat:
Zitat von CandyRed
absolut illegal! wird ne menge kohle kosten und reichlich punkte einbringen!

der verkauf und der kauf is zwar legal, aber sobald du das ding im auto liegen hast wirds illegal! klingt komisch, is aber so.

mal abgesehen davon wurden die, ich glaub bei auto motor sport mal getestet und da sind dann eigentlich alle, auch die teueren durchgefallen. mal haben die reagiert, mal nicht.

aber wie gesagt, sind eh illegal, also finger von lassen!!!
´

genau richtig...
also kurz:
-nich erlaubt
-zu teuer
-machen nich das zu gebrauchen, wofür man die dinger kauft.

:hut:


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  • | 29.04.2006 19:43

Aber bei Navis gibts doch auch so Radarwarnsysteme, sind die dann auch verboten?


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  • | 29.04.2006 19:54

Gute frage.. ich würde jetzt erst mal davon ausgehen das es so is...

Andererseits, das die Blitzer im Radio durchgesagt werden is auch nich verboten...

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  • | 29.04.2006 20:21

Die Zusatzprogramme sind meines Wissens nach verboten...


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 29.04.2006 20:23

Ordnungswidrigkeit: 75 € + 25.60 Gebühren, dazu 4 Punkte (B-Verstoß) und das Gerät darf auch nicht behalten werden.


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  • | 29.04.2006 20:28

Ich hab dazu mal eine frage.
brauch ja nich extra nen thread aufmachen. mach ich aber, wenns jemand hier stört.

warum werden solche dinger denn verkauft, oder dürfen verkauft werden, wenns eh verboten ist? :frage:

das versteh ich nich wirklich. Könnt man den verkauf doch gleich verbieten und hat seine ruhe oder seh ich das falsch :frage:

hoffe darauf kann mir jemand eine antwort geben.

  • Ich darf das
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  • Ich darf das
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  • | 29.04.2006 20:40

Ja das ist die liebe Bürokratie in Deutschland...

Kennt man ja von dem netten TÜV... Das was wirklich Spass macht und gut aussieht für´s Auto ist eh verboten und nicht zulässig....

Hab da noch eine nette Seite zu gefunden:

http://www.radarfalle.de/technik/wa..f427b48bbf19960

"Grundsätzlich gilt: Ein Radarwarner warnt nur vor Radar-Geräten.
Wer unsere Seiten gelesen hat, weiß, daß es noch andere Meßverfahren gibt. Zum Beispiel bei Lichtschrankenmessungen oder beim ProViDa-System (welches meist auf Autobahnen eingesetzt wird) wird keinerlei Strahlung ausgesandt, die von einem externen Gerät ausgewertet werden könnte. Zwischenzeitlich geben dies sogar die Hersteller der Radarwarner zu :-)

Die Hersteller von Radarwarnern geben an, ihre Geräte könnten auch vor Messungen mit Laserpistolen warnen. Dazu ist jedoch folgendes zu sagen:
Oftmals werden die Laserpistolen nicht auf "Dauerfeuer" betrieben, sondern die Bedienperson löst die Messung erst aus, wenn sie sieht (oder ihr per Funk mitgeteilt wird), daß sich ein offensichtlich zu schnell fahrendes Fahrzeug der Meßstelle nähert. Die Messung selbst dauert ca. 0,1 bis 0,3 Sekunden. Bis ein entsprechendes Gerät die Laser-(Streu-)Strahlung identifiziert und Alarm geschlagen hat, ist die Geschwindigkeitsüberschreitung längst festgestellt. Die Aussage, Lasermessungen könnten über eine Entfernung von mehreren Kilometern festgestellt werden, ist schlichtweg Schwachsinn, weil Lasermeßgeräte nur für folgende Entfernungsbereiche und Meßzeiten zugelassen sind:

LTI 20.20 TS/KM 20 - 400 m 0,3 sek.
LAVEG 30 - 350 m 0,36 - 1 sek.
LR 90-235/P 30 - 500 m 0,3 - 0,8 sek.
Leica XV2 32 - 55 m 0,3 - 1,3 sek.

Das bedeutet, daß die Bedienperson den Laserstrahl nicht auf Fahrzeuge richten darf, die sich weiter weg als die genannte Entfernung befinden.

Radarwarner können "Fehlalarm" schlagen. Die momentan auf dem Markt befindlichen Radarwarner tasten (ähnlich wie der Sendersuchlauf beim Autoradio) bestimmte Frequenzbereiche ab. Im Frequenzbereich der Verkehrsradargeräte liegen beispielsweise automatische Türöffner, zu finden an Schiebetüren vor Supermärkten, Banken, usw.
Die Geschwindigkeitsmeßgeräte lassen sich zwar durch diese Störsender nicht insoweit beeinflussen, daß falsche Meßergebnisse geliefert werden. Die Meßgeräte werden allenfalls blockiert. Die Radarwarner lassen sich jedoch sehr wohl hiervon beirren. Ebenso sind Handys häufige Störquellen. Die in den meisten Radarwarner eingebauten Filter taugen im praktischen Einsatz nichts, weil man damit gleichzeitig die Empfindlichkeit für die Radarstrahlen von den Meßgeräten dämpft."

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  • | 30.04.2006 17:49

Wie Nightwish schon obena sagte.

Hinzufügen möchte ich noch, dass die Dinger bei uns vor Ort vernichtet werden. Gibt immer große Augen.


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  • | 30.04.2006 17:56

@McClane
Vor Ort vernichten? Ist das nicht etwas leichtsinnig von der Polizei? Ich meine wenn der Betroffene es im Anschluss auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, wäre es für die Staatsanwaltschaft vielleicht von Vorteil den Radarwarner als Beweis zu haben.

MFG

HAIDUK


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  • | 30.04.2006 18:08

Zitat:
Zitat von zuckerpupppe87
Gute frage.. ich würde jetzt erst mal davon ausgehen das es so is...

Andererseits, das die Blitzer im Radio durchgesagt werden is auch nich verboten...
Soweit ich ("aus gut unterrichteten Kreisen:D")informiert bin, gibt's so'ne CD .0; ob die aktuellez.B. für Becker Navi Stand Version 7.0 aber ob die aktuelle 9.0 das auch hat, muss ich erst mal checken. Ist aber in jedem Falle auch schon in der Grauzone. Ist natürlich etwas schwierig nachzuweisen, wenn Du diese CD nicht gerade im Kasten und das Navi am Laufen hast, wenn'ste in 'ne Kontrolle kommst. Radarwarner als Hardware lassen sich a.) elektonisch feststellen und haben naturgemäß eien Größe von x mal x mal x cm. Sehen die Jungs von der Rennleitung das Teil, biste am A..., bauste es versteckt ein und sie finden es doch, bist gleich doppelt am A..., weil man Dir dann logischerweise Vorsatz unterstellen kann, das Du es montiert hast, im Bewustsein der Illegalität.

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