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Nein wird es nicht. Siehe auch die Entscheidungen das BayOLG, des OLG Hamm, etc. |
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Lol, echt? Ist ya krass. Da erzählen einem die Fahrlehrer aber ganz schöne Schei*** ich habs auch so gelernt, dass nach Kreuzungen etc die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist. So zum Beispiel auch auffer Autobahn, nachher Auffahrt wieder freie Fahrt, es sei denn, dass Schild wird wiederholt... |
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Ich meinte natürlich damit " das die von links oder rechts kommen " das die auch in die baustelle reinfahren und nicht in eine andere richtung |
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@ Nightwish |
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das hatte ich doch schon mal geschrieben! Zitat: gilt für diese Strecke auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung so ist diese nach der Gefahrstelle auch hinfällig! Wird eine neue Geschwindigkeit vorgeschrieben, muß diese nach einer Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden!Zitat von straubinger so jetzt die Aufklärung!eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist erst mit diesen Verkehrszeichen aufgehoben, nach jeden Vorfahrtszeichen muß die Geschwindigkeit wiederholt werden bei Gefahrzeichen gilt folgende Regel! Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Beispiel: Wird in einer Baustelle oder in einen Bereich einer Gefahrenstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung vergessen aufzustellen. müssen sich ortsansässinge an die Geschwindigkeit halten! Ortsunkundige haben bei einer Geschwindigkeitsübertretung Glück und können Einspruch einlegen!OLG Hamm |
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Zitat: du solltest mal hören, was mir Fahrschüler immer für einen Schei...... erzählen!Zitat von Fohes Lol, echt? Ist ya krass. Da erzählen einem die Fahrlehrer aber ganz schöne Schei*** ich habs auch so gelernt, dass nach Kreuzungen etc die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist. So zum Beispiel auch auffer Autobahn, nachher Auffahrt wieder freie Fahrt, es sei denn, dass Schild wird wiederholt...nicht die Polizei stellt Schilder auf! Sondern die Verwaltungsbehörde! |
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Zitat: Schade. Genau genommen, wäre es ja WIRKLICH eine sinnvolle Regelung, wenn eine Kreuzung die Schilder aufheben würde...
Zitat von Nightwish Nein wird es nicht. Siehe auch die Entscheidungen das BayOLG, des OLG Hamm, etc. |
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@calli |
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Zitat: Und da solle mal jemand sagen, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht.
Zitat von Nightwish ... haben die OLGs auch entschieden, dass ortsunkundige, die nicht von dem Streckenverbot wissen können, auch nicht schuldhaft handeln. Anders als ortskundige. |
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wie ist es, wenn man auf einer Staße 70km/m fahren darf und dann eine Baustelle mit 30km/h kommt. Am Ende der Baustelle steht kein Schild, gelten dann die 70km/h wieder oder darf man dann schneller fahren? |
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Zitat: Erstmal soll man immer so fahren wie es die Straßen bedingungen zulassen. Also mit 200 Km/h auf Regennasser Fahrbahn is nich güntisg auch für die VErsicherung nicht.Zitat von chevy1992 wie ist es, wenn man auf einer Staße 70km/m fahren darf und dann eine Baustelle mit 30km/h kommt. Am Ende der Baustelle steht kein Schild, gelten dann die 70km/h wieder oder darf man dann schneller fahren?andere Situation: auf eine 4-spurigen Straße sind 100km/h erlaubt, dann kommt ein Schild "80 bei Nässe". Irgendwann kommt dann "80 Ende bei Nässe", gelten dann wieder die 100km/h? oder gelten bei Trockenheit die ganze Strecke 100km/h (da muß ich ja die "bei Nässe" Schilder nicht beachten) und bei Nässe darf ich dann auch 200km/h fahren, nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde? Und das mit den Nässe Schildern ist so, ja ..... Mit Buastelle auch, aber nur wenn auf dem 30 Km/h auch das Baustellen mit drauf ist, sonst endet das Schild nur mit ner Aufhebung oder halt an ner Kreuzung. |
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Alles schnickschnack.... wenn ne Einmündung kommt und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird, ist sie aufgehoben! Die ursprüngliche Frage ist somit wohl beantwortet... oder nicht? |
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Zitat: Eben nicht. Alles schnickschnack.... wenn ne Einmündung kommt und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird, ist sie aufgehoben! Die ursprüngliche Frage ist somit wohl beantwortet... oder nicht? Von mir aus glaubt etwas anderes, aber nicht das hinterher jemand behauptet, ich hätte nicht versucht es zu erklären.... Nochmal für alle die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm: "Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ", OLG Hamm NJW 74, 759 |
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@ Querulant, |
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