tempolimit nach kreuzung? - Seite 2

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  • ~calli
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  • | 04.09.2006 15:07

Aber natürlich wird es nach einer kreuzung aufgehoben ,sonst würden es ja für die von links oder rechts kommen keine geschwindigkeitsbeschränkung geben und deswegen wird es an einer kreuzung aufgehoben.


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  • | 04.09.2006 15:08

Nein wird es nicht. Siehe auch die Entscheidungen das BayOLG, des OLG Hamm, etc.


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  • | 04.09.2006 15:11

Lol, echt? Ist ya krass. Da erzählen einem die Fahrlehrer aber ganz schöne Schei*** ich habs auch so gelernt, dass nach Kreuzungen etc die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist. So zum Beispiel auch auffer Autobahn, nachher Auffahrt wieder freie Fahrt, es sei denn, dass Schild wird wiederholt...

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  • | 04.09.2006 15:11

Ich meinte natürlich damit " das die von links oder rechts kommen " das die auch in die baustelle reinfahren und nicht in eine andere richtung

  • ~calli
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  • | 04.09.2006 15:19

@ Nightwish

Solltest dich mal bei deinen Kollegen informieren !!!!!!

Wenn ich rechts abbiege und dann in einer Baustelle bin die auf der linken Seite auf schon war kann ich nicht hellsehen was für eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort ist also müssen dort wieder neue Schilder aufgestellt werden und somit ist an der kreuzung die begrenzung aufgehoben.

:applaus::applaus::applaus:


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  • | 04.09.2006 16:56

das hatte ich doch schon mal geschrieben!

Zitat:
Zitat von straubinger
so jetzt die Aufklärung!

eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist erst mit diesen Verkehrszeichen aufgehoben,

Name: 94067-123.gif Größe: 80x80 Dateigröße: 2714 Bytes

nach jeden Vorfahrtszeichen muß die Geschwindigkeit wiederholt werden
Name: 94069-123.gif Größe: 80x80 Dateigröße: 1646 Bytes
Name: 94070-123.gif Größe: 50x50 Dateigröße: 444 Bytes
Name: 94071-123.gif Größe: 80x71 Dateigröße: 1842 Bytes

bei Gefahrzeichen gilt folgende Regel!
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.
Beispiel:
Name: 94072-123.gif Größe: 80x71 Dateigröße: 1794 Bytes
Name: 94073-123.gif Größe: 80x71 Dateigröße: 2025 Bytes
Name: 94074-123.gif Größe: 80x71 Dateigröße: 1853 Bytes
gilt für diese Strecke auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung so ist diese nach der Gefahrstelle auch hinfällig! Wird eine neue Geschwindigkeit vorgeschrieben, muß diese nach einer Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden!

Wird in einer Baustelle oder in einen Bereich einer Gefahrenstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung vergessen aufzustellen. müssen sich ortsansässinge an die Geschwindigkeit halten! Ortsunkundige haben bei einer Geschwindigkeitsübertretung Glück und können Einspruch einlegen!OLG Hamm


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  • | 04.09.2006 17:00

Zitat:
Zitat von Fohes
Lol, echt? Ist ya krass. Da erzählen einem die Fahrlehrer aber ganz schöne Schei*** ich habs auch so gelernt, dass nach Kreuzungen etc die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist. So zum Beispiel auch auffer Autobahn, nachher Auffahrt wieder freie Fahrt, es sei denn, dass Schild wird wiederholt...
du solltest mal hören, was mir Fahrschüler immer für einen Schei...... erzählen!

nicht die Polizei stellt Schilder auf! Sondern die Verwaltungsbehörde!


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  • | 04.09.2006 17:09

Zitat:
Zitat von Nightwish
Nein wird es nicht. Siehe auch die Entscheidungen das BayOLG, des OLG Hamm, etc.
Schade. Genau genommen, wäre es ja WIRKLICH eine sinnvolle Regelung, wenn eine Kreuzung die Schilder aufheben würde...


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  • | 04.09.2006 18:45

@calli
Vielleicht solltest du dich mal informieren, statt mir vorzuwerfen, ich hätte keine Ahnung :rolleyes:

Wenn ein Streckenverbot an einer Kreuzung oder Einmündung automatisch enden würde, dann würde das auch in der StVO irgendwo stehen. Dem ist nicht so.

Außerdem haben Oberlandesgerichte darüber entschieden, z.B. OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192; OLG Braunschweig VRS 11, 295; BayObLG VRS 73, 76 oder "Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung", OLG Hamm NJW 74, 759; VRS 61, 353, NZV 96, 247 (Zitat).

Fundstellen aus dem Verkehrsrechtskommentar Hentschel, StVR, Beck-Verlag.

Um deine Beispiele aufzugreifen...
... haben die OLGs auch entschieden, dass ortsunkundige, die nicht von dem Streckenverbot wissen können, auch nicht schuldhaft handeln. Anders als ortskundige.
... wird man dir im Falle einer Baustelle ggf. vorwerfen, dass du hättest wissen können, dass dort die Geschwindigkeit herabgesetzt wurde, weil das in Baustellen immer so ist.
... haben die Gerichte auch entschieden, dass ein Streckenverbot stets wiederholt werden soll, dass es aber keine Aufhebung darstellt, wenn das mal nicht so ist.

Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen - bitte auch mit Quellenangaben =)


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  • | 04.09.2006 19:52

Zitat:
Zitat von Nightwish
... haben die OLGs auch entschieden, dass ortsunkundige, die nicht von dem Streckenverbot wissen können, auch nicht schuldhaft handeln. Anders als ortskundige.
Und da solle mal jemand sagen, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht.


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  • | 06.09.2006 10:57

wie ist es, wenn man auf einer Staße 70km/m fahren darf und dann eine Baustelle mit 30km/h kommt. Am Ende der Baustelle steht kein Schild, gelten dann die 70km/h wieder oder darf man dann schneller fahren?

andere Situation: auf eine 4-spurigen Straße sind 100km/h erlaubt, dann kommt ein Schild "80 bei Nässe". Irgendwann kommt dann "80 Ende bei Nässe", gelten dann wieder die 100km/h?
oder gelten bei Trockenheit die ganze Strecke 100km/h (da muß ich ja die "bei Nässe" Schilder nicht beachten) und bei Nässe darf ich dann auch 200km/h fahren, nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde?


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  • | 06.09.2006 11:04

Zitat:
Zitat von chevy1992
wie ist es, wenn man auf einer Staße 70km/m fahren darf und dann eine Baustelle mit 30km/h kommt. Am Ende der Baustelle steht kein Schild, gelten dann die 70km/h wieder oder darf man dann schneller fahren?

andere Situation: auf eine 4-spurigen Straße sind 100km/h erlaubt, dann kommt ein Schild "80 bei Nässe". Irgendwann kommt dann "80 Ende bei Nässe", gelten dann wieder die 100km/h?
oder gelten bei Trockenheit die ganze Strecke 100km/h (da muß ich ja die "bei Nässe" Schilder nicht beachten) und bei Nässe darf ich dann auch 200km/h fahren, nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde?
Erstmal soll man immer so fahren wie es die Straßen bedingungen zulassen. Also mit 200 Km/h auf Regennasser Fahrbahn is nich güntisg auch für die VErsicherung nicht.

Und das mit den Nässe Schildern ist so, ja .....

Mit Buastelle auch, aber nur wenn auf dem 30 Km/h auch das Baustellen mit drauf ist, sonst endet das Schild nur mit ner Aufhebung oder halt an ner Kreuzung.


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  • | 06.09.2006 14:04

Alles schnickschnack.... wenn ne Einmündung kommt und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird, ist sie aufgehoben! Die ursprüngliche Frage ist somit wohl beantwortet... oder nicht?


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  • | 06.09.2006 15:05

Zitat:
Alles schnickschnack.... wenn ne Einmündung kommt und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird, ist sie aufgehoben! Die ursprüngliche Frage ist somit wohl beantwortet... oder nicht?
Eben nicht.

Von mir aus glaubt etwas anderes, aber nicht das hinterher jemand behauptet, ich hätte nicht versucht es zu erklären....

Nochmal für alle die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm:
"Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ", OLG Hamm NJW 74, 759


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  • | 06.09.2006 20:38

@ Querulant,

Geht´s dir eigentlich nur darum, zur allgemeinen Verwirrung beizutragen ?

Wenn Nightwish sich die Mühe macht, die entsprechenden Gerichtsurteile rauszukramen und die entscheidenden Sätze sogar noch unterstreicht, kannsst du dich noch nicht hinstellen und behaupten Alles Schnickschnack, stimmt garnicht...

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