Auto verkauft! Jetzt will der Käufer ihn nicht mehr.... - Seite 2

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  • | 27.12.2006 17:11

@ tipsenmuschi:

stimmt so nicht ganz, die servopumpe z.b. gehört zu den ganz normalen verschleißteilen! solange man da nicht dran rummanipuliert hat so daß der fehler nicht auffällt, falls er schon da war, is das halt pech für den verkäufer!

selbst wenn er händler wäre bräuchte er den dann weder zurück nehmen, noch irgendwas instand setzen!

wichtig is dabei nämlich ledeglich die frage ob dem verkäufer der mangel bekannt war oder nicht! da die servopumpe noch trocken war, sprich keine ölflecken aufn hof waren geh ich hier mal davon aus das der mangel nicht bekannt war und somit is das pech für den käufer! shit happens könnte man da auch sagen ;)


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  • | 27.12.2006 18:01

also normal kann der dir garnichts!wies schon gesagt wurde


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  • | 27.12.2006 19:17

dafür macht man schliesslich ne probefahrt und schaut sich den wagen vorher an. man kann net einfach ein auto kaufen und nach ner woche wieder wegen nichtgefallen zurückgeben wie bei 'nem katalogversand.

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  • | 27.12.2006 19:37

keine panik, ein feund war in der änhlichen situation!
bei ebay labern immer alle gleich von anwalt und eingeschaltet wird dann doch nie einer! du verkaust als privatperson ohne rückgaberecht und garantie, also so gekauft wie gesehen. und wenn halt mal was futsch geht ist das sein riskio. das weiss aber auch jeder der über ebay einkauft.



lass den nur labern, rechtlich null chance!


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  • | 27.12.2006 19:37

Hallo
sag dem Käufer einfach das du im moment Blank bist, biete im dann eine Ratenzahlung von 50€ an. Der will dann den Wagen sicher nicht mehr zurückgeben!!


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  • | 27.12.2006 23:48

Darauf würd ichs nicht ankommen lassen...reiche dem einen Finger, will er den ganzen Arm.


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  • | 28.12.2006 10:05

der typ hat keine chance solange im vertrag steht kauf unter ausschluß jeglicher gewährleistung du bist privatmann

  • Catalunya
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  • | 28.12.2006 10:07

Keine Panik hier...der kann Dir rein gar nichts...würd ihm das sehr deutlich verklickern und dann einfach den Ignore-Botton drücken...

Das ist so ein typischer Preisdrücker und Bangemacher...und hofft auf den richtigen zu treffen, den er einschüchtern kann.


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  • | 28.12.2006 10:08

privatverkauf ist immer ohne gewährleistung

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  • | 28.12.2006 15:18

Zitat:
Zitat von Chriss P
Hallo
sag dem Käufer einfach das du im moment Blank bist, biete im dann eine Ratenzahlung von 50€ an. Der will dann den Wagen sicher nicht mehr zurückgeben!!
wieso sollte er, beim adac mustervertrag ist die sachmängelhaftung ausgeschlossen
-> ein vertrag ist ein vertag ist ein vertrag...er kann dir überhaupt nix, nur nicht einschüchtern lassen ;) keine kompromisse, keine eingeständnisse und schon garkeine sinnlosen ausreden, wie chriss P sie vorschlägt!

Zitat:
Zitat von Golf2GT
Der hat doch auch sicher vorher eine Probefahrt gemacht oder nicht?
Da fällt ihm doch sowas auf.
Wie gesehen, so gekauft.
Handelt sich um Privatverkauf, da gibts keine Garantieansprüche bzw. Rückgaberecht
Dito das mein ich auch! Dann hätte er es ja schon bemängeln können - oder erst gar nicht kaufen!

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Habe die Woche einen Laguna Kombi verkauft Scheckheft gepflegt viele extras Tüv neu ohne Mängel 5,400,-der Käufer ist probegefahren . Am Teppich waren Salzreste vom Winter der Sitz ist vom ein und Aussteigen etwas verschlissen war ja kein neuwagen! aber trotzdem gepflegt.Winterreifen vorne waren
nicht mehr die besten hat er aber gesagt bekommen habe ihm neue Sommerreifen mit Alu gegeben Alu waren nch 6 Jahren etwas verkratzt.Als er zuhause war schrieb er mir er wolle 600,- zurück wegen der Mängel obwohl er Probe gefahren ist und sich das Fahrzeug fast 1 Stunde angesehen hat.
Jetzt droht er mit Anwalt und so.


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  • | 12.05.2011 08:00

Schade für ihn ;)
Absolut nichtige Gründe.


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  • | 12.05.2011 13:33

"Gekauft wie gesehen" als Privatperson musst du weder Rückgaberecht noch Garantie geben! Sobald er unterschrieben hat ist es sein Wagen und wenn er ihn vorher nicht genau genug durchgeguckt hat ist es sein Problem! Deshalb leg ich mich auch mal unters Auto oder stecke den Kopf mal tief unter die Motorhaube.

:lehrer:

Da du ihm keine schwerwiegenden Mängel arglistig verschwiegen hast, sondern er das Auto ja anscheinend reichlich begutachtet hat, ist diese Rückgabe nicht rechtens ...
Schwerwiegende Mängel wären nur falscher Tachostand, Unfallschaden etc ...

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