Nachts ohne Licht gefahren und erwischt ! - Seite 1

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  • | 15.01.2007 22:33

Hallo, meiner Freundin ist gestern Abend etwas ziemlich dummes passiert. Und zwar ist sie nachts von der Polizei angehalten worden weil sie kein Licht an hatte. Sie hatte vergessen von Stand- auf Abblendlicht zu schalten. ( Straße war beleuchtet viel nicht so auf als Fahrer sagte sie ) Sie musste jedenfalls 25€ zahlen. Nun meine Frage: Sie ist im ersten Jahr der Probezeit und war dies nun der erste Klasse B Verstoß oder gar nix ? Hab gehört entweder 2 Klasse B verstöße oder 1 Klasse A Verstoß und man muss zur Nachschulung. Stimmt das ? Also währe über antwort dankbar!

MFG Stefan


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  • | 15.01.2007 22:37

weiß zwar net was a oder b verstoß ist

aber ich glaube nicht das die viel macehn werden ich meine sowas kann jedem passieren ist mir auch schon passirt merkt man auchnicht da bei standlicht der tacho etc auch mitleuchten das kann echt jedem passiern dummer zufall eigendlich schon schweinerei das das 25€ gekostet hat nen hinweis hättes auch getan


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  • | 15.01.2007 22:43

Das kann ich mir nicht vorstellen. Soweit ich weiß sind 25€ auch noch Verwarngeld und kein Bußgeld. Beim Bußgeld fängt es erst an kritisch zu werden.

Aber am besten fragste mal den User Nightwish, der kann dir das wohl sagen.

http://www.pagenstecher.de/v_profil..php?userid=4849


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  • | 15.01.2007 22:44

also wenn ich richtig informiert bin ist des kein verstoß von beiden... solange sie kein punkte dafür kassiert hat ist alles okay..



falls falsch bitte korrigieren..

mfg


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  • | 15.01.2007 22:48

für alle dioe es nicht kennen oder wissen!

Name: 115153-123.gif Größe: 430x1320 Dateigröße: 24671 Bytes




A-Verstöße ...

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet...

Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)...

Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...

Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h...

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt...

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet...

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet...

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet...

Als Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt...

Unbedingtes Haltgebot (Vorschriftzeichen 206, "Stop-Schild") nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet...

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten...

Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr...


B-Verstöße ...

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren...

Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate...

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten...


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  • | 15.01.2007 23:04

25 euro ist Verwarung und kein Bußgeld, also passiert nix!


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  • | 15.01.2007 23:21

und wenn jetzt nochwas passiert ? z.b. geblitz unter 20km h oder so ? MFG Stefan


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  • | 15.01.2007 23:30

Auch nichts, sind alles nur Verwarngelder, die werden nirgends protokolliert. Du kannst auch 10 mal bis zu 20kmh zu schnell geblitzt werden und es interessiert für die probzeit nicht und 1kmh mehr rund du darfst zum seminar....schon dumme regeln iwie alles.


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  • | 16.01.2007 00:16

Alles soweit korrekt. Unterhalb von 40 Euro gibt es keine Punkte und somit auch keine Probezeitfolgen.

Siehe auch hier: Allgemeines zu Bußgeldern und Probezeit


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  • | 16.01.2007 00:37

nicht ganz ab 35€ ist bußgeld und gibt punkte darunter passirt nichts


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  • | 16.01.2007 00:55

Zitat:
Zitat von dark_reserved
nicht ganz ab 35€ ist bußgeld und gibt punkte darunter passirt nichts
Nighwish wird es doch wohl wissen müssen...:rolleyes:


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  • | 16.01.2007 08:37

Zitat:
Zitat von Escokommando
Zitat:
Zitat von dark_reserved
nicht ganz ab 35€ ist bußgeld und gibt punkte darunter passirt nichts
Nighwish wird es doch wohl wissen müssen...:rolleyes:
Ich kenne es auch nur mit 35€ und die Polizisten sollten es wissen!
Ich bin in der Probezeit auch gelasert worden und auf meine Frage hin was das nun für Auswirkungen hat, konnte mir das keiner von den beiden sagen.

Außerdem, ich weiß nen blödes Bsp :D Aber schau dir mal diese ganzen "Polizeibegleitdokumentationen" im TV an, da hörste auch oft, "Ja müssten so 3 Punkte und 1 Monat sein" aber sie bekommen ja Post.
Entweder wollen die dann nur nix falsches sagen oder sie wissen es echt nicht.


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  • | 16.01.2007 08:55

Zitat:
Zitat von dark_reserved
nicht ganz ab 35€ ist bußgeld und gibt punkte darunter passirt nichts
Falsch!

Bis einschließlich 35 Euro ist es ein Verwarngeld, erst ab 40 Euro ein Bußgeld. Leicht nachzulesen im § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.


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  • | 16.01.2007 11:11

@Nightwish: :ok:


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  • | 16.01.2007 12:20

Also war das jetzt auch kein erster B Verstoß oder ? Mal angenommen sie würde jetzt nicht angeschnallt erwischt werden ( ist ja B Verstoß ) müsste sie dann zur Nachschulung antreten oder nicht ? MFG Stefan

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