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die woche wurde ich angehalten weil meine karre zu tief war.. |
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also wenn das auto stillgelgt wurde... |
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Wenn es zuuuuu tief ist ist ja auch die Frage ob du ihn nicht etwas hochdrehen mußt??!!! |
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ja gut das mit dem hochdrehen werd ich wohl machen müssen aber wie gesagt ist halt die frage.. |
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1. Der Wagen wird von der Polizei zum TÜV gebracht. |
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punkt 5 ist genau das was ich wissen muss/will aber muss das genau wissen.... |
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mmhhhh das ist §21 http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_21.php |
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Wie Du schreibst haben sie dir die Stempel entfernt , das heißt Vollabnahme nach § 21 das darf auch nur in den alten Bundesländern der TÜV NORD /SÜD |
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Also als sie meine Karre still gelegt hatten wurde mein Wagen sichergestellt. Dann konnte ich den nach 14 Tagen wieder abholen. Natürlich ohne Plaketten. Eine Abholung geht dann nicht mit roten Kennzeichen oder Überführungskennzeichen. Nur Schlepper/Hänger oder aus Menschenkraft schieben. Dann mußt du das Teil irgendwie zum TÜV bekommen und der schaut sich den ordungsgemäßen Zustand an. Falls noch was sein sollte was er bemängelt mußt du halt nochmal wiederkommen. Wenn alles endlich in Ordnung ist bekommst du vom TÜVer einen Schein. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und bekommst neue Plaketten auf die Kennzeichen. Mehr nicht. Nicht erst abmelden und wieder anmelden. Das sind ja doppelte Rennereien und doppelte Kosten. |
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Ich habe 8 wochen auf das gutachten gewwartet vorher kannst du gar nichts machen weil du ja auch niucht weißt WAS du baulich am fahrzeug wieder zurück rüsten mußt. |
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als sie meinen roller sichergestellt hatten hatte der tüvprüfer ne vollabnahme gemacht das tuning wurde zurückgerüstet aber ich bekam trotzdem keine abe weil die vordergabel leicht ölte. obwohl sie das vorher schon tat und mit der stillegung nix zu tun hatte.. |
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Zitat: stimmt fast wenn du ganz schnell bist bekommst es in 3-4 tagen hin solange habe ich gebraucht war im januar diesen jahres und du kannst dich auf ne dicke rechnung gefasst machen also nur der gutachter hat mich schlappe 650€ gekostet kommt halt drauf an wielange er braucht und wieviel er zu tun hat an deiner karre sprich fotos schreiben etc etc.Zitat von spaceone 1. Der Wagen wird von der Polizei zum TÜV gebracht.2. Die erstellen ein Gutachten und entscheiden ob Stilllegung oder nicht. 3. Behörde legt den Wagen dann still. (wenn der TÜV genug gefunden hat) 4. Wagen so Umbauen das alle Mängel beseitigt sind. 5. Dann lässt du ne Vollabnahme nach §21 machen. 6. Mit dem Gutachten dann wieder zum Amt und den Wagen wieder zulassen. so ungefähr müsste es eigentlich laufen. Vielleicht liege ich aber auch an einigen Stellen nicht ganz richtig. Ist aber teurer Spass und 2 Wochen kannste ganz locker einplanen. bei mir waren es alleine 21 fotos kann natürlich auch sein das du nicht so ne dicke rechnung bekommst wie gesagt je nach aufwand vom gutachter dann noch ab bzw anmelde gebühren und den betrag für die 21 ziger untersuchung!!! Mfg der Chris |
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rechnugn bei der Bu*** wird mit gutachter 200 euro . das weiss ich alles schon aber irgendwie erzählt jeder was anderes.. |
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Wenn dein Fahrzeug aufgrund einer technischen Veränderung verkehrsunsicher geworden ist, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das heißt, dein Auto hat keine mehr. Also brauchst du eine Neue. Das geht nur über den § 21. |
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womit wir wieder am anfang wären |
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