Zwei Fragen: Mofa/Führerschein und Behindertenparken
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Also mir sind gestern mal zwei Fragen durch den Kopf gegangen: |
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Zu 1: Ja ich glaube es war so das man weiter Mofa fahren darf wenn der Auto Lappen weg ist. Das ist irgendwie möglich, ich weiß aber nicht ob man da extra nochmal den Schein machen muss oderso. |
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zu punkt 1: |
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ich glaube, du darfst nur auf dem behindertenparkplatz stehen, wenn du den ausweisinhaber auch dabei hast. als "fahrer" bekommst du zumindest keinen ausweis! |
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Zitat: Das hatte ich absolut nicht vor... die Frage ist mir nur mal in den Sinn gekommen weil die Tochter einer guten Bekannten aufgrund einer Erkrankung demnächst wohl einen Behindertenausweis bekommt. Sie ist körperlich nicht eingeschränkt oder sowas, aber ich hab die beiden öfter mal im Auto sitzen. Und da kam mir die Frage in den Sinn, weil die Kleine ja auch noch lange nicht autofahren darf, ob's dann Probleme geben könnte wenn ich dochmal auf so einem Parkplatz stehen würde und deren Ausweis im Fenster liegt...Zitat von daalig is zwar assi, wenn du das als nichtbehinderter ausnutzt, aber ans bein pinkeln kann da wohl keiner. wie gesagt, zur not gibt man an jemanden abholen zu müssen.Meiner Meinung nach sollten diese Parkplätze eh nur für Behinderte gelten die körperlich eingeschränkt sind. Jemand wie mein ehemaliger Arbeitskollege der wegen Diabetes so einen Ausweis bekommt kann ja auch ein paar Meter weiter laufen. Das tut demjenigen auch nicht weh... |
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mal noch zu 1: soweit ich weiss kann man den Mofalappen behalten, so wurde mir das immer gesagt, deswegen sagt man wohl bei uns zu nem Mofa auch Suffrad... |
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zu 1: wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast. und wenn dein führerschein weg ist , dann darfst du auch kein mofa fahren. |
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Also auf einem Behindertenparkplatz darf noch lange nicht jeder Behinderte parken. Dafür muß schon das G im Ausweis stehen. Ist ja auch für Gehbehinderte gemacht, die nicht mehr so gut und so weit gehen können. |
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zu 1. Zitat: ...ist nicht ganz so richtig....
wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast. |
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Zitat: Richtig. Ich muss meinen bliden Opa auch des öfteren herum fahren. Wenn dann kein anderer Parkplatz frei ist, dann nutze ich den Behindertenparkplatz und lege seinen Ausweiss gut sichtbar auf das amaturenbrett.
Zitat von Nightwish zu 1.Die Prüfbescheinigung ist auch immer noch kein Führerschein. Ob du noch ein Mofa fahren darfst, hängt ganz entscheidend davon ab, warum du deinen Führerschein abgeben musstest: Bei einem Fahrverbot darfst du keine Mofa fahren. Bei einem Fahrerlaubnisentzug darfst du noch fahren. zu 2. Behindertenparkplätze gelten nur für Schwerbehinderte mit erheblicher Gehbehinderung und für Sehbehinderte. Dann reicht es aber, wenn sie Mitfahrer sind. Das da... Zitat: ...ist nicht ganz so richtig.... wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast. |
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