Zwei Fragen: Mofa/Führerschein und Behindertenparken


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  • | 29.04.2007 12:04

Also mir sind gestern mal zwei Fragen durch den Kopf gegangen:

1. für eine Mofa braucht man ja keinen Führerschein im eigentlichen Sinne (jedenfalls zu meiner Zeit nicht, da nannte sich da einfach nur "Prüfbescheinigung"). Wenn einem jetzt also warum-auch-immer der Autoführerschein abgenommen wird, dürfte man dann weiterhin Mofa fahren ?

2. gilt Parken auf Behindertenparkplätzen für den Fahrzeugführer, sprich muss der einen dementsprechenden Ausweis haben, oder gilt das auch wenn ich Behinderte fahre und deren Ausweis ins Fenster lege ?


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    pagenGrillmeister


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  • | 29.04.2007 12:26

Zu 1: Ja ich glaube es war so das man weiter Mofa fahren darf wenn der Auto Lappen weg ist. Das ist irgendwie möglich, ich weiß aber nicht ob man da extra nochmal den Schein machen muss oderso.


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  • | 29.04.2007 12:27

zu punkt 1:
keine ahnung.

zu punkt 2:
ich weiß, dass ein kumpel von mir einen mongoloieden bruder hat und mit dem seinen ausweis öfters auf nem behinderten-parkplatz steht. kann ja schlecht jemand nachweisen, ob ich jemanden der behindert ist abholen muss oder weggebracht habe. außerdem gibts wohl auch behinderte die kein auto fahren können und bei denen die angehörigen drauf angewiesen sind auf nem breiten behinderten-parkplatz zu stehn um z.B. nen rollstuhl ausm wagen zu bekommen.
also 100pro bin ich nicht sicher, aber ich glaube solange ein gültiger ausweis im fahrzeug liegt kannste auch aufm behin-parkplatz stehen. is zwar assi, wenn du das als nichtbehinderter ausnutzt, aber ans bein pinkeln kann da wohl keiner. wie gesagt, zur not gibt man an jemanden abholen zu müssen.

aber wart mal lieber auf ne antwort mit nem auszug aus der StVO von walpurgis oder den anderen usern die wirklich davon ahnung haben.

MfG


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  • | 29.04.2007 12:31

ich glaube, du darfst nur auf dem behindertenparkplatz stehen, wenn du den ausweisinhaber auch dabei hast. als "fahrer" bekommst du zumindest keinen ausweis!

da sind schon öfter leute aufgefallen, die meinten, sie könnten ausweise von verstorbenen angehörigen weiterbenutzen...


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  • | 29.04.2007 12:39

Zitat:
Zitat von daalig
is zwar assi, wenn du das als nichtbehinderter ausnutzt, aber ans bein pinkeln kann da wohl keiner. wie gesagt, zur not gibt man an jemanden abholen zu müssen.
Das hatte ich absolut nicht vor... die Frage ist mir nur mal in den Sinn gekommen weil die Tochter einer guten Bekannten aufgrund einer Erkrankung demnächst wohl einen Behindertenausweis bekommt. Sie ist körperlich nicht eingeschränkt oder sowas, aber ich hab die beiden öfter mal im Auto sitzen. Und da kam mir die Frage in den Sinn, weil die Kleine ja auch noch lange nicht autofahren darf, ob's dann Probleme geben könnte wenn ich dochmal auf so einem Parkplatz stehen würde und deren Ausweis im Fenster liegt...

Meiner Meinung nach sollten diese Parkplätze eh nur für Behinderte gelten die körperlich eingeschränkt sind. Jemand wie mein ehemaliger Arbeitskollege der wegen Diabetes so einen Ausweis bekommt kann ja auch ein paar Meter weiter laufen. Das tut demjenigen auch nicht weh... ;)


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  • | 29.04.2007 12:47

mal noch zu 1: soweit ich weiss kann man den Mofalappen behalten, so wurde mir das immer gesagt, deswegen sagt man wohl bei uns zu nem Mofa auch Suffrad...


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  • | 29.04.2007 15:20

zu 1: wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast. und wenn dein führerschein weg ist , dann darfst du auch kein mofa fahren.


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  • | 29.04.2007 15:26

Also auf einem Behindertenparkplatz darf noch lange nicht jeder Behinderte parken. Dafür muß schon das G im Ausweis stehen. Ist ja auch für Gehbehinderte gemacht, die nicht mehr so gut und so weit gehen können.


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  • | 29.04.2007 19:35

zu 1.
Die Prüfbescheinigung ist auch immer noch kein Führerschein. Ob du noch ein Mofa fahren darfst, hängt ganz entscheidend davon ab, warum du deinen Führerschein abgeben musstest:
Bei einem Fahrverbot darfst du keine Mofa fahren.
Bei einem Fahrerlaubnisentzug darfst du noch fahren.

zu 2.
Behindertenparkplätze gelten nur für Schwerbehinderte mit erheblicher Gehbehinderung und für Sehbehinderte. Dann reicht es aber, wenn sie Mitfahrer sind.

Das da...

Zitat:
wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast.
...ist nicht ganz so richtig.... ;)


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  • | 29.04.2007 23:05

Zitat:
Zitat von Nightwish
zu 1.
Die Prüfbescheinigung ist auch immer noch kein Führerschein. Ob du noch ein Mofa fahren darfst, hängt ganz entscheidend davon ab, warum du deinen Führerschein abgeben musstest:
Bei einem Fahrverbot darfst du keine Mofa fahren.
Bei einem Fahrerlaubnisentzug darfst du noch fahren.

zu 2.
Behindertenparkplätze gelten nur für Schwerbehinderte mit erheblicher Gehbehinderung und für Sehbehinderte. Dann reicht es aber, wenn sie Mitfahrer sind.

Das da...
Zitat:
wenn du vor deinem führerschein eine Prüfbescheinigung gemacht hast , ist die solange gültig bis du dein autoführerschein gemacht hast.
...ist nicht ganz so richtig.... ;)
Richtig. Ich muss meinen bliden Opa auch des öfteren herum fahren. Wenn dann kein anderer Parkplatz frei ist, dann nutze ich den Behindertenparkplatz und lege seinen Ausweiss gut sichtbar auf das amaturenbrett.

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