Strafzettel wegen falschem Parken


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  • | 12.12.2007 12:24

Hi Jungs und Mädels....

Ich war gerade bei uns in der Stadt...fix was zum essen holen.
Unsere Parkuhren kann man mit min. 30min Parkzeit bestücken.

Da ich aber lediglich 5min. brauchte dachte ich mir...lass es einfach weg....

Als ich dann nach 5-6 min wieder an meinen Parkplatz kam hatte ich ein knöllchen dran.

Kann mir jemand definieren, ab wann ist es Falsch Parken.
Bzw glaube ich gehöhrt zu haben das die Politessen nach dem sie den Verstoß mitbekommen haben eine gewisse Zeit warten müssen bevor sie das Zettelchen anhängen....Wisst ihr etwas darüber?

Muss dazu sagen ich stand auf einen normal ausgewiesenen Parkplatz....das einzigste was war eben das ich wegen 5 min keine 30min. zahlen wollte.

Bitte helft mir.


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  • | 12.12.2007 12:44

Die Definition für Halten und Parken liefert §12 StVO:

Zitat:
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Damit dürfte eigentlich alles klar sein.


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  • | 12.12.2007 12:51

ok....also waren es 2 min zu lange.....mit der angesprochenen wartezeit war eine fehlinfo?

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  • | 12.12.2007 14:56

also das verstehe ich immer nicht. Ihr macht nen fehler und beschert euch? in deutschland gibt es doch gesetze und wer sich nicht dran hält der muss halt zahlen.


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  • | 12.12.2007 15:03

ich habe mich nicht beschwert

ich habe nur eine frage dazu gehabt und wie es das gesetzesblatt sieht

denken-drücken-sprechen

  • Treffenfahrer
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  • | 12.12.2007 15:07

jau denken drücken sprechen. :hut:


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  • | 12.12.2007 17:18

nein, es waren 5-6min zu lang...du hast das auto ja verlassen...
und warum sollten die ordnungshüter ne wartezeit einhalten...da brauchen die ja dann für ne reihe mit 10 autos ne halbe stunde oder wie?!
aber walpurgis hat ja schon alles gesagt.
MfG

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