Theater mit der Rennleitung


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  • | 12.05.2010 00:41

Hallo Zusammen,

Ich fahre einen Peugeot 205 GTi Mi16
ich wurde gerade eben auf dem Weg nach Hause von der Rennleitung angehalten. (Landtsraße durch ein tiefes Tal) Es war wirklich sehr nebelig, also ich ohne hintergedanken meine geleben NSW eingeschaltet (50W/Scheinwerfer) und ab dafür ...
Die Schaltung ist m.M.n. auch i.O (Steuer Spannung für die NSW über das Standlicht) etc. wie es halt sein soll...

Naja die Rennleitung zischte auf der anderen Fahrbahnseite an mir vorbei und siehe da, Bremslichter, umgedreht und mir hinterher, kurz das Blaulicht an, ich rechts ran und los gings:

Grüner: "Guten Abend allgemeine Verkehrskontrolle, wissen Sie was Sie falsch gemacht haben?"

Ich:"tut mir leid nein!"

Grüner: "Sie haben NSW verbaut, welche gelb eluchten"

Ich: "ja, es ist nebelig, Sie sind selber mit NSW gefahren!"

dann ging es los (war wohl von mir falsch die NSW an deren Passat zu erwähnen)

Grüner: "schalten sie mal ihr abblendlicht und die nebelscheinwerfer ein"

gesagt getan

Grüner: "die sind zu hell!"

Ich: "die haben ein E-Prüfzeichen" (E2, sowie e2)

Grüner: "Das spielt erstmal keine rolle"

dann kam das ganze PIPAPO TÜV/ASU (grad frisch 2/2012 nächster prüftermin) Verbandskasten warndreieck etc.pp.


naja, ende vom lied ist das ich eine mängelkarte habe und jetztmein fahrzeug erneut vorführen soll...

liege ich falsch oder hat der kollege in grün einfach nur keine ahnung?

bitte helft mir ...

mfg jan


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  • | 12.05.2010 01:35

Wo genau haben die dich denn angehalten ?

Wenn die Glühbirnen alle nen E-Zeichen (und keine 100W haben ;) ) haben und die Scheinwerfer nicht manipuliert sind, dann solltest du dir keine sorgen machen... ;)

:hut:


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    Schiermeier Camper


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  • | 12.05.2010 01:56

Was genau steht denn auf der mängelkarte? :D.. nebelscheinwerfer waren ordnungsgemäß montiert, mit zugelassenem leuchtmitteln bestückt und im nebligen Bereich in betrieb? .. :roll: (wenns wirklich notiert ist das es neblig war, ist dies WICHTIG!) wenn nicht würde die die weiteren schritte nicht machen!

spaß bei seite.. wenn alles top und ok ist.. würde ich damit mal morgen zur werkstatt fahren, und die mal fragen was die dazu sagen.. da du ja da nochmal auftauchen sollst..

ansonsten, wenn die zicken, sagste einfach, das du das dem anwalt übergibts und die es ja ordnungsgemäß in dem protokol ja aufgenommen haben das es neblig war und die leuchtmittel ja geprüft sind.. damit werden die dann schnell klein beigeben.. denn wenn du dir nix zu schulden kommen lassen hast.. dann müsste der staat die kosten des anwalts tragen usw. und sofort und die werden dann vom oberheini einen auf den deckel kriegen wieso die leute anhalten und auf dicke hose machen obwohl nichts ist aus langeweile..


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  • | 12.05.2010 07:11

Naja, Nachrüstteile können immer und zu jedem Moment angezweifelt und in Frage gestellt werden, egal ob eingetragen oder nicht. Von daher kann auch durch rechtmäßig und zugelassene Teile eine Mängelkarte ausgestellt werden. Das hat nix mit dicker Hose zu tun.

Einfach nochmal vorführen und gut ist. Da den Anwalt zu nehmen ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, vor allem hilft es aktuell nicht sondern schiebt im Zweifel eine Menge Mist vor sich her, was ne ganze Ecke dauern kann.

  • Seatquäler
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  • | 12.05.2010 19:00

Scheinwerfer ansehen und mit den u.g daten vergleichen
Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf Licht Technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern


Scheinwerfer:

a)Ausführung

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten

Referenzzahl:
Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.

b) Fahrtrichtung

Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
Doppelpfeil
(zeigt nach links und rechts): Links- oder
Rechtsverkehr
kein Pfeil: Rechtsverkehr


Heckleuchten-Ausführung:

A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1: Bremsleuchte
1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
2a: Hintere Blinkleuchte
5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )


Die häufigsten von insgesamt 37 Ländern, die Scheinwerfer und Heckleuchten nach ECE-Regelung zulassen:

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E11: Grossbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz

Zum identen der Scheinwerfer

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