was ist ein strassenrennen? - Seite 2

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  • | 11.06.2003 23:10

wenn ich mir des so durchles...da fällt mir was auf...da gehts immer um "schnellster" "kürzest mögliche zeit" usw...wenn ich also nen wettbewerb mache "wer fährt LANGSAMER" is des dann wohl kein rennen mehr,oder?:D:D
is des dann legal??;)

  • ~Miss DJane
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  • | 11.06.2003 23:14

so und wer will dir nachweisen, dass es sich um einen wettbewerb handelt, wo es start und ziel gibt? schliesslich steht nirgendwo einer mit ner flagge am wedeln oder?


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  • | 11.06.2003 23:19

da muss man doch nix nachweisen!!!du bist jung und findest auto-tuning gut, du MUSST einfach rennen fahren ;)

  • ~Lame
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  • | 11.06.2003 23:21

@Tobbe
Auch das ist mit eingeschlossen. Lies Dir mal das Urteil (und die zum vergleich herangezogenen genau durch) Deshalb müssen auch die Vergleichsfahrten bei Oldtimertreffen angemeldet werden. <- Deutschland eben

@Eizi
...in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht...
Dieses Ziel kann z.B. ein Gebäude, Baum, Brücke oder sonstiges sein...

@all
Aber was der Absatz wohl soll:

Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.

  • ~Ickie
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  • | 11.06.2003 23:26

@lame

....astreine Begründungen zum Rennen...

Der Wettberwerbscharakter ist entscheidend und natürlich, wie immer, die Einzelfallentscheidung des Richters...
Ist erkennbar, daß zwei Fahrzeugführer austesten, wer schneller ist, in welchen Geschwindigkeitsbereichen auch immer, liegt ein Rennen vor..

Und...ein Überholen ist das Vorbeifahren an einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug.
Beim Vorbeifahren steht !! das andere Fahrzeug..

Gruß @El Cazador

  • ~Miss DJane
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  • | 11.06.2003 23:28

und wer kann beweisen, das der baum das ziel ist? an nem baum kommt man ja öfter mal vorbei

  • ~Lame
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  • | 11.06.2003 23:35

@El Cazador
Danke, aber die Begründung kommt nicht von mir, sondern vom OLG Hamm (siehe obiges Posting)
Was sagst Du als Polizist denn zu diesem Absatz:

Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.

Damit könnte doch jedem jederzeit ein Rennen unterstellt werden. :frage:

Wann hat eine Fahrt Wettbewerbscharakter und wer bestimmt das? Sonst könnte ich doch dieses Urteil prima heranziehen um beispielsweise irgendwelche Taxifahrer zu denunzieren (übertrieben gesagt). Die fahren nämlich auch stets äußerst zügig los.

  • ~Miss DJane
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  • ~Miss DJane
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  • | 11.06.2003 23:42

ja eben, dass mein ich ja. die polizei kann ja vieles als rennen auslegen, aber die müssen das doch irgendwie beweisen oder so????


  • Nickpage von Six anzeigen Six



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  • | 12.06.2003 11:39

Aussagen von Polizisten vor Gericht reichen oft als Beweis...leider :(

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