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  • | 11.10.2005 14:27

Hallo,
habe vor kurzem ne Laderaumabdeckung von nem Volvo für EUR 160,00 verkauft. Leider habe ich mich in der Artikelbeschreibung vertan und habe geschrieben das es für ein altes Modell ist. Die Abdeckung war jedoch für das neue Modell. Ichh abe in der Artikelbeschreibung geschrieben "Keine Garantie oder Gewährleistung, da Privatverkauf".
Jetzt will der Kunde sein Geld zurück, kann ich auch verstehen. Aber kann ich aufgrund des o.g. Satzes da irgendwas machen? 160 euronen sind viel geld :)

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  • | 11.10.2005 14:40

nein kannst du nicht!!!


solte doch wohl jedem klar sein wenn du sachen verkaufst die du garnicht hast!!!


wenn du ne hose kaufst und nen rock anziehst willst du den ja auch nicht behalten und anziehen... :rolleyes:


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  • | 11.10.2005 14:42

Seck hat recht!

Da der Artikel den du verschickt hast, nicht der ist, den du angeboten hast, musst du ihm das Geld zurückschicken...

mfG


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  • | 11.10.2005 14:43

hm das ist ne schwere frage.

du hast ja alles ausgeschlossen. die sache ist aber das du streng genommen eine falsche angabe gemacht hast.

der satz gilt ja wenn von dir aus alles richtig ist und hinterher jemand umtauschen will oder sowas.

da du aber (versehentlich) eine falsche angabe gemacht hast ist der kaufvertrag strenggenommen nicht gültig, da ja dein teil (die lieferung der laderaumabdeckung fürs alte modell) nicht erfüllt hast.

also normalerweise musst du das zurück nehmen.

kannst zwar auch versuchen so "durchzukommen" aber dann hoffe das du nicht jemanden an der angel hast der das zum anwalt bringt. weil dann musste es garantiert zurück nehmen und zahlst sicherlich noch drauf :-/

ich würde dir raten, nimms zurück und stell es nochmal rein ;) sollte ja sicherlich wieder in dem dreh rausgehen. ist zwar bisschen stress... aber besser als dann ganz dicken stress am hals ;)

gruß


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  • | 11.10.2005 14:47

geld zurück und neu reinsetzen


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  • | 11.10.2005 14:47

Exakt ... Du MUSST es zurücknehmen, den Kaufpreis zurückerstatten und genaugenommen auch noch die Versandkosten in beide Richtungen tragen! Das ists vom theoretischen - praktisch würd ich ihm seine Kohlezurücküberweisen und er soll das ding rüberschicken ... Aber wie gesagt- wunder Dich nicht wenn er ALLE seine Kosten erstattet haben möchte, denn er ist im Recht ... wenn er ganz gemein wäre könnte er nämlich auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen und dann müsstest Du ne neue Laderaumabdeckung für das passende Modell besorgen und ihm schicken ...


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  • | 11.10.2005 15:03

OK, danke, nen versuch wars wert :)


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  • | 11.10.2005 15:05

Ich muss desertstorm recht geben.
Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen aufgrund der zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Die bezieht sich aber auf das Angebot, an denen beide gebunden sind.

Gesetzlich musst du die Sache zurücknehmen und das Geld überweisen (Wandlung), da du das Richtige nicht anbieten kannst.

Setz es erneut mit der richtigen Bezeichnung rein - sonst kriegst du nur ärger.


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  • | 11.10.2005 16:28

hier

findet man den genauen wortlaut von ebay dazu


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  • | 11.10.2005 17:55

Sei froh das der dich nicht verklagt !!!
Stell dir mal vor er hat fest damit gerechnet und braucht das Teil dringend .... versteh garnicht wie leichtsinnig man sowas angehen kann ... also ich les mir das 10 mal durch bis ich es einstelle !!!!!!


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  • | 11.10.2005 17:56

Ja iss doch logisch.Wenn du dich vertan hast und der Käufer es in dem Glauben käuft es sei richtig,ist es aber nicht musst du es zurück nehmen ihm sein Geld geben und dan setzt du es halt neu rein oder wie auch immer.alles andere wäre mies.


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  • | 11.10.2005 21:35

Das Einstellen bei Ebay ist nicht so einfach, wie es sich viele vorstellen - da muß man jeden Wortlaut, den man einstellt sehr genau wählen!!!!
Leider ist das aber erst in den letzten Jahren sooo extrem geworden!!! Klar, Willenserklärung war auch damals Willenserklärung, aber soviel Mist wurde erst in den letzten Jahren mit Ebay gebaut!!


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  • | 12.10.2005 00:37

hmmm...ist ne schwere sache....also ich bin selber ebay-verkäufer und als guter und netter mensch würde ich ihm schon sein geld gegen ware zurück geben...aber da es sich hierbei nicht um 30-40,- handelt sondern doch schon um 160,- und du jede garantie und gewährleistung ausgeschlossen hast würde ich sagen ist es wohl oder übel durch einen von dir verschuldeten fehler sehr dumm für den anderen gelaufen.... oder du nimmst es zurück machst das angebot neu und wenn du pech hast bekommst du weniger oder mit ein wenig glück sogar noch mehr!


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  • | 12.10.2005 00:41

Ich sachs ja immerwieder: EBAY

EDIT: vom Moderator

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  • | 12.10.2005 10:08

Zitat:
Zitat von 2erGolfer
aber da es sich hierbei nicht um 30-40,- handelt sondern doch schon um 160,- und du jede garantie und gewährleistung ausgeschlossen hast würde ich sagen ist es wohl oder übel durch einen von dir verschuldeten fehler sehr dumm für den anderen gelaufen....
Was ist das denn für ne Art und Weise ? :rolleyes:
Dann könnt ich ja auch vorsätzlich ne falsche Artikelbeschreibung machen weil ich mir dadurch einen höheren Preis verspreche und hinterher sag ich dann: "Hoppla, hab ich mich wohl vertan. Aber hast du eben Pech gehabt als Käufer wenn du dich auf die Beschreibung verläßt."
Wie ist denn dein ebay-Name ? Dann weiß ich ja wo ich nicht bieten darf...

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