Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann teuer werden

| 06.01.2020


Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig (AZ: 4 O 2474/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Folgendes war passiert: Der spätere Kläger fuhr auf dem linken von drei Fahrstreifen mit 150 km/h. Der andere Fahrer fuhr zunächst ebenfalls auf der linken Spur und dann auf dem mittleren Streifen. Als er den Spurwechsel noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, fuhr er wieder auf die linke Spur und kollidierte dabei mit dem herannahenden Beklagten. Er hatte angegeben, die ganze Zeit auf der linken Spur gewesen zu sein. Ein Sachverständigengutachten konnte dies jedoch widerlegen.

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Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften.

Das Gericht entschied, dass der Kläger selbst zu 60 Prozent für den Schaden haftet. Spurwechsel dürften nur so erfolgen, dass andere nicht gefährdet würden. Deshalb trage er den überwiegenden Teil der Schuld am Unfall. Allerdings habe der andere Fahrer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten. Darüber hinaus habe er beschleunigt, ohne dass der Spurwechsel des Klägers von der linken auf die mittlere Spur abgeschlossen gewesen wäre. Daher müsse er zu 40 Prozent haften. mid/rlo
Bildquelle: StVO






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