Versicherungsschutz für Fahrgemeinschaften

| 16.04.2022


Doch wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung aus? Diese Frage klärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der Online-Ausgabe ihres Magazins "etem".

Ganz wichtig: Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach einem Unfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten für die medizinische Betreuung und weitere Rehabilitation. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten. Die Fahrgemeinschaft muss zudem nicht regelmäßig stattfinden.

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Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versichert sind auch das Abholen der einzelnen Mitfahrerenden von zu Hause sowie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen und Wohnorten. Die Reihenfolge sollte stets so gewählt werden, dass die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert wird. Dabei muss der Weg nicht unbedingt der kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein. Wer etwa einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht.

Doch Vorsicht: Wird die Fahrt aus einem privaten Grund unterbrochen oder ein Umweg gewählt - zum Beispiel für einen Zwischenstopp in der Bäckerei -, erlischt der Versicherungsschutz. Er beginnt erst wieder, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird. mid/rhu Bildquelle: Getty Images / iStockphoto / Andrey Popov






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