Zoll-Pflicht: Ein Pkw ist nun mal kein Reisemitbringsel

| 03.07.2013


Ein Mann hatte in der Schweiz für etwas mehr als 250 Euro einen gebrauchten Pkw gekauft und ihn bei den deutschen Zollbehörden dann zum freien Verkehr angemeldet. Da der Wagen zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt war, schließlich konnte er mit dem Auto aus der Schweiz nach Deutschland gelangen, sah er ihn als persönliche Reiseausrüstung an, für die er im Rahmen der sogenannten Reisefreimenge keine Einfuhrabgaben wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer zahlen wollte. Schließlich dürften für derartige Mitbringsel bis zu einem Wert von 300 Euro keine Einfuhrabgaben erhoben werden, so sein Argument.

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Das sahen nicht nur die Zöllner, sondern auch die Finanzrichter in Baden-Württemberg laut Deutscher Anwaltshotline anders (Az. 11 K 2960/12). Ein Auto sei schließlich kein Reisegepäck, das man unterwegs mit sich herumschleppt, sondern umgekehrt ein Transportmittel zur bequemen eigenen Beförderung. Schon allein aufgrund seiner Größe kann ein aus dem Ausland eingeführter Pkw nicht als Gepäckstück im Rahmen der sogenannten Reisefreimenge angesehen werden, erklärt die D-AH. Es gebe auch keinen ersichtlichen Anlass, zur Erleichterung der Zollabfertigung in diesem Fall auf die Erhebung von Einfuhrabgaben in Höhe von hier 77,94 Euro zu verzichten. (news2do.com/mn)






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Autor: Yannik Maier