Dynamische Verkehrszeichen: Variabel und doch verbindlich

| 28.09.2013


Auf über 3.100 Kilometern sind dynamische Verkehrszeichen, auch bekannt als elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlage, auf deutschen Autobahnen bereits im Einsatz. Weitere 1.500 Kilometer sollen folgen. Wer meint, nur ein metallenes Verkehrsschild ist auch ein echtes Verkehrsschild, der irrt gewaltig. „Die abgebildeten Vorgaben sind für den Kraftfahrer immer verbindlich", gibt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, zu bedenken und ergänzt: „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen."

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Durch die Anlagen lassen sich variabel Geschwindigkeiten und Überholverbote regeln, Fahrstreifen sperren oder Seitenstreifen freigeben. So soll Stau möglichst vermieden und rechtzeitig vor Gefahrenquellen gewarnt werden. Außerdem lassen sich Umleitungsempfehlungen geben und je nach Verkehrsaufkommen auch die Zufahrt zur Autobahn beeinflussen. Die Steuerung erfolgt automatisch per Induktionsschleifen, Infrarotsensoren oder Videoerfassung und auf der Grundlage von Kenngrößen wie Verkehrsaufkommen und Witterungsdaten. Rechner werten die Daten aus und leiten sie an die Polizei weiter.

Dass diese Systeme durchaus Sinn machen, haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen gezeigt. Demnach hat sich durch deren Einsatz die Zahl aller Unfälle auf deutschen Fernstraßen erheblich reduziert. Bei Massenkarambolagen wird die Unfallrate sogar um die Hälfte gesenkt. (news2do.com/br)






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Autor: Yannik Maier