Dashcams in Deutschland - legal oder nicht?

| 12.08.2014


Ein Gericht soll am heutigen Dienstag klären, ob in Deutschland Dashcams zur Aufnahme des Verkehrs aus dem eigenen Fahrzeug heraus erlaubt sind, oder ob sie den Datenschutz verletzen.


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Die kleinen Videokameras, die hinter die Sonnenschutzblende geklemmt oder am Rückspiegel befestigt werden können, werden als Dashcams bezeichnet. Sie nehmen kontinuierlich auf, was vor oder hinter dem Fahrzeug geschieht und können so bei Unfällen und Verkehrsverstößen mit ihren Aufnahmen Hinweise zur Aufklärung bieten. Doch unumstritten sind die Kameras nicht. Am Dienstag soll vor Gericht geklärt werden, ob die Kameras im Hinblick auf den Datenschutz zulässig sind oder nicht.

Im fränkischen Ansbach wird vor dem örtlichen Verwaltungsgericht laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa entschieden, ob die Aufnahme des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam zukünftig weiter erlaubt ist. Ein Anwalt klagt darauf, dass er seine Kamera weiter nutzen darf. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte ihm verboten, das Gerät zu nutzen.

Eine dauerhafte Videoüberwachung verletze die mitgefilmten Personen in ihren Rechten erheblich, lautete der Vorwurf der Datenschützer. Für die Aufnahmen der Personen gebe es keinen Grund. Außerdem geschehen die Aufnahmen heimlich - die Betroffenen bekommen in der Regel nicht mit, dass die Kamera läuft. Das Bundesdatenschutzgesetz verbiete das heimliche Überwachen, erklärte die Behörde gegenüber der dpa.

Der klagende Autofahrer betont hingegen, dass die Aufnahmen nur bei Unfällen zu Beweiszwecken verwendet und ansonsten wieder gelöscht würden.

Laut dpa-Bericht will der Kammervorsitzende Alexander Walk innerhalb des ersten Verhandlungstages zu einem Urteil zu kommen. Dass es an diesem Tag auch veröffentlicht wird, ist allerdings unwahrscheinlich.


Quelle: golem.de






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Autor: Yannik Maier