Elektronischer Nachweis: eVB vereinfacht Kfz-Zulassung

| 31.03.2015


Elektronischer Nachweis: eVB vereinfacht Kfz-Zulassung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine zwingende Voraussetzung zur Anmeldung eines Autos. Aus diesem Grund muss bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs auch ein Nachweis über den Versicherungsschutz erbracht werden. Bis zum Jahr 2008 geschah dies über die sogenannte Deckungskarte, die der Fahrzeughalter nach Vertragsabschluss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erhielt. Durch die Einführung der "Elektronischen Versicherungsbestätigung" (eVB) kann diese Bestätigung jetzt erheblich schneller erfolgen.

Wichtige Nummer: Die eVB bestätigt Versicherungsschutz

Papier ist bekanntermaßen geduldig, und so dauerte es in der Regel auch einige Tage, bis die Versicherungsdeckungskarte im Briefkasten des Vertragsinghabers landete. Denn auch beim Abschluss eines Versicherungsvertrags bei einem Versicherungsvertreter konnte das häufig auch oft als Doppelkarte bezeichnete Dokument nicht umgehend ausgestellt werden.

Der Fahrzeugbesitzer musste sich zwangsläufig einige Tage gedulden, bis er sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen konnte. Die heutige eVB-Nummer steht hingegen sofort bereit. Auch wenn ein Versicherungsvertrag online abgeschlossen wird, kann der Versicherungsschutz sofort durch die eVB-Nummer nachgewiesen und für den Versicherungsschutz verwendet werden; eine Übermittlung ist per E-Mail oder per SMS möglich. Häufig ist es dabei noch gar nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen.

Die eVB-Nummer wird damit sogar vorläufig vergeben, allerdings erlischt ihre Gültigkeit, wenn es nicht innerhalb von sechs Monaten zu einem Vertragsabschluss kommt. Dass die Nutzung dieser Nummer in der Praxis so unproblematisch verläuft, ist auch der "GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG" zu verdanken: Sie speichert alle Nummern zentral und gibt sie an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiter. Bei der Verwendung gleicht die Zulassungsstelle ihren Datensatz mit jenem des KBA ab und verifiziert so die Korrektheit der Nummer.




Keine Nachweis der eVB bei Versicherungswechsel

Die eVB wird immer dann benötigt, wenn ein neues Fahrzeug an- oder ein gebrauchter Wagen umgemeldet wird. Auch nach einem Umzug, wenn neue Kennzeichen benötigt werden, muss die eVB-Nummer vorgelegt werden. Weiterhin ist der Nachweis zu erbringen, wenn ein vorrübergehend stillgelegter Wagen wieder angemelet wird. Um es kurz zu sagen: Bei einem Besuch der Zulassungsstelle ist die eVB-Nummer in aller Regel notwendig.

Dies ist aber nicht der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft gewechselt wird. Hier ist die Kommunikation zum KBA und neuer Versicherung bereits soweit automatisiert, dass kein Nachweis durch den Fahrzeughalter erfolgen muss. Auch die alte eVB-Nummer der vorherigen Police wird automatisch gelöscht. Die eVB-Nummer gilt dabei ausschließlich zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nur diese Police ist gesetzlich vorgeschrieben und bedarf einer offiziellen Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskopolice hingegen erfolgt lediglich im Interesse des Fahrzeughalters - die Zulassungsstelle interessiert sich hierfür nicht.

Fazit: Gelungene Entbürokratisierung

So bleibt am Ende die Feststellung, dass die eVB die Anmeldung eines Kfz erheblich beschleunigt. Vor allem die Abschlüsse von Versicherungsverträgen im Internet werden so attraktiv, weil zu jeder Zeit auch online die eVB entgegengenommen werden kann. Weiterhin wird die Zulassung eines Kfz vereinfacht, weil auf die Vorlage der gedruckten Versicherungsdoppelkarte verzichtet werden kann.


Quelle:
http://www.gdv-dl.de/elektr_ver.html
https://www.allianz.de/auto/kfz-ver..ung/evb-nummer/
http://mobile.evb-online.com/

Recht + Verkehr + Versicherung News von dp303
Autor: Helge Blischke