H-Kennzeichen auch saisonweise erlaubt

| 02.03.2017


Jetzt hat der Bundesrat die gesetzlichen Regeln präzisiert. Kürzlich hat die Länderkammer eine Klarstellung beschlossen und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) abgeändert, um zu verdeutlichen, dass H- und Saisonkennzeichen kombiniert werden dürfen. Darauf weist die Online-Ausgabe der "auto, motor und sport" hin. Mit der Neufassung von Satz 4 solle klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist.

Name: 2208091.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 75113 Bytes
Oldtimer-Liebhaber dürfen H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) und Saisonkennzeichen kombinieren. Das hat der Bundesrat klargestellt.

Aktuell sind in Deutschland rund 350.000 H-Kennzeichen vergeben. Durch die Verwendung kombinierter Saison- und H-Kennzeichen sind rund zehn Millionen Euro Mindereinnahmen denkbar, ab 2018 könnten dem Bund sogar 20 Millionen Euro entgehen, meldet das Portal. mid/Mst
Bildquelle: GTÜ






Recht + Verkehr + Versicherung News von route66