Ab 1. April 2006 Zusammenlegung HU und AU

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  • | 25.03.2006 11:14

Ab 1. April 2006 Zusammenlegung HU und AU für Neufahrzeuge – Überprüfung sicherheitsrelevanter Systemdaten – Künftig auch Umweltuntersuchung für Krafträder

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Kraftfahrzeuge ohne Elektronik sind heute kaum noch vorstellbar. Ohne elektronische Komponenten sind zum Beispiel die strengen Abgasgesetze nicht einzuhalten. Auch die inzwischen umfangreiche aktive und passive Sicherheitsausstattung moderner Fahrzeuge ist nur durch den Einsatz von Elektronik möglich. Nach einer Studie des VDA (Verband der Automobilindustrie) beläuft sich schon heute der Wertanteil der Elektronik im Automobil auf etwa 25 Prozent. Bis zum Jahr 2010, so die Prognosen, könnten es 35 bis 40 Prozent werden. Auf diese Veränderungen muss auch der Gesetzgeber reagieren und den Prüfingenieuren und Sachverständigen neue, möglichst effektive Prüfverfahren an die Hand geben.


Daher ist die vom Bundesrat jetzt verabschiedete 41. Änderungsverordnung, die die Paragrafen 29 und 47a StVZO betrifft, als eine Antwort auf diese Neuerungen zu sehen. Von dieser Änderungsverordnung, die ab dem 1. April 2006 in Kraft tritt, sind neben den Kfz-Besitzern und Motorradfahrern auch die Werkstätten betroffen.

Hierbei handelt es sich um:

* Die Zusammenfassung von HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung) in einem zeitlich abgestuften Verfahren.
* Eine vereinfachte Überprüfung sicherheits- und umweltrelevanter elektronischer Komponenten in den Fahrzeugen.
* Die Einführung einer Umweltuntersuchung (AUK) zur Geräusch- und Abgasmessung an zulassungspflichtigen Krafträdern.

Zusammenfassung von HU und AU

Die Zusammenfassung von Haupt- und Abgasuntersuchung wird in zwei Stufen eingeführt. Zunächst gilt sie sofort für Neufahrzeuge ab dem Zulassungsdatum 01.04.2006. Aber auch hier können die dafür prüfberechtigten Werkstätten weiterhin die Abgasprüfung durchführen. Für ältere Fahrzeuge ist die Schonfrist ab dem 1. Januar 2010 abgelaufen. Demzufolge gibt es ab diesem Zeitpunkt für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge nur noch die um die Abgasmessung erweiterte Hauptuntersuchung samt Prüfplakette, die wie bisher alle zwei Jahre erneuert wird. Bis dahin gilt für diese Fahrzeuge weiter die nach § 47a StVZO vorgeschriebene Regelung, einschließlich der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.

Überprüfung sicherheitsrelevanter elektronischer Komponenten

Eine weitere Neuerung ist die in die HU integrierte Prüfung der sicherheits- und umweltrelevanten elektronischen Komponenten durch den Prüfingenieur. Um diesen zusätzlichen Prüfumfang durchführen zu können, sind einheitliche und verbindliche Prüfvorgaben erforderlich. Daher ist in der 41. Änderungsverordnung festgelegt, dass die Automobilhersteller/Importeure die dazu notwendigen Systemdaten bereitstellen müssen. Die so genannte Elektronikprüfung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2006 erstmals zugelassen werden.


Mehr dazu HIER!


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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EDIT: Dies ist KEIN April-Scherz! ;)


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  • | 25.03.2006 11:21

Von gestern:

http://www.pagenstecher.de/showtopi..highlight=april

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  • | 25.03.2006 11:25

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