Fahrwerkprobleme


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  • | 22.09.2004 10:29

Brauche mal eure Hilfe.

Meinem Bruder haben sie gestern den Wagen stillgelegt und zwar ist folgende Sachlage.

Fahrwerk über Ebay bezogen und dem Händler den Fahrzeugschein zur Kontrolle nochmal
zugeschickt. Nach seinen Aussagen passte das Fahrwerk mit allen Komponenten zusammen.

So, waren gesten nach der Stillegung beim Tüv und es stellte sich heraus, das es komplett
falsch war. Paßt nicht mit der RS-Stoßstange und den Reifen zusammen. Fahrzeug hat
lediglich 4,5 cm Bodenfreiheit.

Jetzt die eigentliche Frage : Kann man gegen den Händler nochmal vorgehen oder seht ihr
ne andere Lösung ???

Danke im voraus :hut:

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  • | 22.09.2004 10:32

glaube nicht dass man da was machen kann oder waren die schürzen eingetragen?


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  • | 22.09.2004 10:32

Ich glaube da kann der Händler aber nix für, das geht ihn eigentlich auch garnichts an!

Habt ihr das Fahrwerk überhaupt eintragen lassen?? Weil wenn ja, können die den Wagen garnicht einfach stilllegen meiner Meinung nach :rolleyes:

4,5 cm ist aber auch wenig ;)


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  • | 22.09.2004 10:36

@ Kaufi: Ja, alles andere war bzw. ist eingetragen !!!

@ Pegasus: War leider noch nicht eingetragen. Haben es gerade erst eingebaut gehabt und
schwupps waren die Grün-Weißen schon da. Scheinen momentan in Lengerich echt heiß
zu sein.

Na egal, werden jetzt erstmal die alten Sachen wieder einbauen und den Wagen vorführen.
Bleibt uns ja nichts anderes übrig.


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  • | 22.09.2004 10:40

Na wenn das Fahrwerk noch nicht eingetragen war kann doch der Käufer nichts dafür!
Klar das der Wagen da stillgelegt wird, fährst ja ohne Versicherung durch die Gegend!

Außerdem kann der Käufer nicht entscheiden ob das Fahrwerk passt, er wusste doch sicher nichtmal ob bei dir gebördelt oder gezogen war oder?

  • Kaufi
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  • | 22.09.2004 10:45

stimmt glaube kaum dass es die pflicht des verkäufers ist zu wissen ob das zeug bei nem tuning auto passt. dafür musste dann eher zu d&w oder sonstigen tuning schmieden gehen. die haben von so etwas ahnung.
PS 4,5cm kriegst du so oder so nicht eingetragen soweit ich weiß. gab mal n thread über das thema. suche ihn mal wenn ich ihn finde melde ich mich.


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  • | 22.09.2004 10:47

@ Pegasus: Ne, ich will dem Verkäufer ja auch nicht ans Bein pinkeln. Kenne es aber von
hiesigen Firmen, das sie anhand der restlichen Veränderungen sehen ob es paßt oder nicht.

Aber wie gesagt "Shit happens". ABE lag im Wagen und der Tüv-Termin wär Donnerstag
gewesen.


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  • | 22.09.2004 10:48

Naja es gibt eine Richtlinie, die besagt das ein Auto einen 8cm hohen Holzklotz ohne Probleme überfahren sollte.
Das ist aber kein Gesetzt, sondern lediglich ein Merkblatt vom Tüv.

Ob sich der Prüfer daran hält kommt aber sehr darauf an, ich kenne Wagen die haben um die 5 cm eingetragen, allerdings schon paar Jahre her. :rolleyes:


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  • | 22.09.2004 10:49

man man man
manchmal komme ich mir hier echt verarscht vor!!!

@I-BO
was ist das eigentlich für einen dämliche Frage.
Wenn ihr so blöd seit und ohne Versicherungschutz bzw. mit nicht eingetragenem Fahrwerk durch die Gegend eigert und euer Auto dann stillgelegt wird, ist das doch euer Problem.
Was in gottes Namen hat denn bitte der Händler damit zu tun????:034

ich mach hier lieber dicht, das geht mir echt zu weit

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