Zulassung etc


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  • | 19.03.2006 16:59

Bin absolut unwissend Traurig , deshalb wäre es schön, wenn mir die Experten hier folgende Fragen beantworten könnten:

1.) Für welche Teile am Auto brauche ich eine "ABE" oder ein "Teilegutachten" (Und wo ist da der Unterschied)?

2.) Welche Änderungen müssen zusätzlich im Fahrzeugschein eingetragen werden?

3.) Was sind E-Nummern?

4.) Was passiert, wenn die Polizei einen Fahrzeugführer mit nicht eingetragenen Teilen am Auto erwischt?
Beispiel: Heckspoiler, der nirgendwo eingetragen wurde. Ist das dann "Fahren ohne Zulassung", und kann
das bedeuten, dass die Polizei einem die Weiterfahrt ganz verbietet? Oder muss man nur zum TÜV?
Wie genau ist das die Vorgehensweise der Polizei?

5.) Was genau ist eine Mängelkarte? Schickt die Polizei die zum Strassenverkehrsamt, oder wird das
"Polizeiintern" geregelt?

Danke schonmal


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  • | 19.03.2006 17:06

1) für fast alle teile die nicht serie sind und kein e zeichen haben
2) fast alle teile die keine abe oder e zeichen haben
3) das zeigt das das teil tüvgeprüft ist und keine abe braucht und es auch nicht eingetragen werden muß
4) dann gibt es ärger. kommt immer drauf an was es ist
5) wieß nicht genau habe die noch nie bekommen


übrigens einmal reicht


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  • | 19.03.2006 17:41

unterschied zwischen abe und teilegutachten ist, dass die teile, die ein teilegutachten besitzen vom tüvprüfer eingetragen werden müssen, die teile die eine eabe haben nicht. Da musst du nur den wisch immer dabei haben und wenn du von der polizei kontolliert wirst halt vorzeigen...

zu der mängelkarte, wenn du eine bekommst steht dort drauf was du machen musst und welches teil nicht ordnungsgemäß an deinenfahrzeug ist... entweder musst du es instandsetzen und bei kleinigkeiten bei der wache danach vorzeigen oder wenn es größere sachen sind dann musst du zum tüv ca. 20 € bezahlen und er überprüft dann ob du es wieder instandgesetzt hast... danach musst du die vom tüv abgestempelte karte bei der polizeistelle abgeben. so wars bei mir... ;)


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  • | 19.03.2006 18:06

1. - 3.)
Das Thema ist viel zu umfangreich, als dass man dir ein paar einfache Antworten geben könnte. Lies am besten erstmal das hier:
> Link <

4.) Eine genaue Vorgehensweise der Polizei gibt es nicht. Ob und was die Beamten unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere aber von Art und Schwere des Mangels. Schlimmstenfalls kann das bis zur Stillegung gehen.

5.) Eine Mängelkarte ist eine Meldung der Polizei an das StVA, dass mit deinem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Sie beinhaltet eine Frist, bis wann du den Mangel behoben und dein Fahrzeug erneut vorgeführt haben musst. Wo du es vorführen musst, steht auch drauf. Dort bekommst du einen Stempel und eine Unterschrift und schickst das Ganze an dein StVA - wenn du es bei der Polizei vorführen musst, dann behalten die meist die Karte und erledigen das mit der Dienstpost. Kommst du der Mängelkarte nicht nach, wird das StVA von sich aus tätig, was immer mit Gebühren verbunden ist.

(Gerüchteweise wird in einigen Gegenden das Verfahren zunächst von der Polizei bearbeitet und nur dann weitergeleitet, wenn die Karte nicht fristgerecht zurückkommt - im Endeffekt kommt es auf dasselbe raus).

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