Innenraum-/Fußraum-/Unterbodenbeleuchtung - Seite 5

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  • | 02.07.2005 09:15

@golf-bielefeld
Wenn sie von vorne deutlich zu sehen ist und dadurch das Signalbild deines Fahrzeuges verändert, dann fällt sie unter die StVZO und wäre unzulässig.


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  • | 02.08.2005 10:52

Hi,

wollte mal fragen ob das auch verboten ist wenn ich meine Kathoden in die B-Säule reinmach, sprich in die verkleidung einarbeite sodas sie nich hevorstehen und nur begrenzt zur seite Leuchten?

bitte um Antwort,
danke


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  • | 02.08.2005 12:59

Hallo.

Ich will in meinen Freelander im Innenraum Kaltlichtkathoden einbauen.
Und laut walpurgis darf ich des machen WENN sie nicht nach aussen strahlen.
Also müsste doch eine Beleuchtung unter den Sitzen und solch eine erlaubt sein:
(Hatte gerade nur 2 verschiedenfarbige da)

Freelander Handbremsenbeleuchtung

Ist sowas allgemein erlaubt, nur als Beleuchtung wenn die Türen offen sind oder gar nicht?

Vielen Dank für die Antwort.


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  • | 02.08.2005 13:19

ich denke mal das ist erlaubt, weil es ja nicht nach aussen strahlt.
aber hi erstmal.


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  • | 02.08.2005 15:10

ich stell meine frage nochmal :)

wollte mal fragen ob das auch verboten ist wenn ich meine Kathoden in die B-Säule reinmach, sprich in die verkleidung einarbeite sodas sie nich hevorstehen und nur begrenzt zur seite Leuchten?!

bitte um Antwort,
danke


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  • | 03.12.2005 14:30

Zitat:
Zitat von Polo 2f
Ich möchte auch was dazu schreiben! Ich finde dass man ein vernünftigen weg finden sollte und nicht alles immer verbieten sollte. In der Weihnachtzeit darf jeder seine Haus behängen mit was er will (Lampen) dann müßte man das auch verbieten. Weil das wohl auch ablenkt. Ich finde in Deutschland wird immer alles sehr schnell verboten und mit zu vielen regeln behangen.

Schönes sch...... Deutschland

Gruß

Michael:(
Ich sehe das ganz genauso. Bei uns in der Nachbarschaft hat eine ältere Dame mal in der Weihnachtszeit einen Unfall gebaut und tatsächlich behauptet, die Weihnachtsbeleuchtung eines Hauses hätte sie abgelenkt, die hat meines Wissens nach auch kein Recht bekommen.

Außerdem glaube ich auch, dass es vernünftig wäre, einen Kompriss (Beispiel Zündung) zu finden. Obwohl ich der Meinung bin, dass sich die Signalwirkung des Wagens durch das Anbringen von UBBs zwar verändert, aber doch zum positiven, da ich das Auto doch früher sehe. Oder meint ihr es glaubt wirklich jemand, wenn ihm ne Karre mit roten UBBs entgegenkommt, dass der eine "Rundumbremsleuchte" hat.

Chry

:? :frage: :? ich bin ein ganz, ganz dummer ist unterbodenbeleuchtung jetzt erlaubt oder nicht (weil ein Kumpel von mir hat es sich so eingebaut das die Unterbodenbeleuchtung nur an ist wenn die türen auf sind, und dass besste noch er hat TÜV bekommen) :? :frage: :?


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  • | 14.08.2006 22:44

Zitat:
Zitat von ChilligChillen
:? :frage: :? ich bin ein ganz, ganz dummer ist unterbodenbeleuchtung jetzt erlaubt oder nicht (weil ein Kumpel von mir hat es sich so eingebaut das die Unterbodenbeleuchtung nur an ist wenn die türen auf sind, und dass besste noch er hat TÜV bekommen) :? :frage: :?
hm, ich glaube nicht das du dumm bist, du hast schlicht und einfach dir diesen thread nicht durchgelesen;) kleiner tipp, post 000...:D

THX
für die
Antwort


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  • | 14.08.2006 23:09

Voll der scheiß wer sich von so was blenden läßt is doch selber schuld so hell sind die nun auch wieder nich.
Und hier bepissen die sich doch wegen jeder kleinigkeit!
Tuning is was anderes und nich so ne Kinderscheiße wie man sie hier in Deutschland haben darf.
Oder man hat einfach genung Geld wie mein alter Nachbar der hatte auch UBB dran und all so ein müll der wurd so oft angehalten und die haben nichts gemacht weil der Macker den anscheinend einfach mal ein bischen mehr Geld in die Hand gedrückt hat.
Und das nene ich gerechtigkeit
:boese:

MFG

  • Old Red Cardriver
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  • Old Red Cardriver
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  • | 15.08.2006 07:00

Zitat:
Zitat von 16v cabrio fan
... der wurd so oft angehalten und die haben nichts gemacht weil der Macker den anscheinend einfach mal ein bischen mehr Geld in die Hand gedrückt hat.
Und das nene ich gerechtigkeit
:boese:

MFG
- Hast Du DAS etwa selber gesehen, oder möchtest Du jetzt mehrere Beamte aus deiner Gegend der Bestechlichkeit bezichtigen?!? Auch das Verbreiten von solchen eventuellen Unwahrheiten hat schon so manchem eine Menge Ärger eingebracht. Von daher wäre Ich ganz Vorsichtig mit solchen Behauptungen! :rolleyes:


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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was passiert eigentlich wenn man eine UBB dran hat, diese aber nicht anhat und die Polizei bei einer routine prüfung diese finden, aber diese im stand ja ausgeschaltet war und man bezeugen kann, dass dies eine showbeleuchtung und nur auf shows an einen showcar genutzt wird?

CandyRed: Beleidigungen der Polizei sowie anderer User wollen wir hier nicht lesen! Letzte mündliche Verwarnung!

  • Old Red Cardriver
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  • | 15.08.2006 18:52

Zitat:
Zitat von lost-in-emotions
was passiert eigentlich wenn man eine UBB dran hat, diese aber nicht anhat und die XXXbei einer routine prüfung diese finden, aber diese im stand ja ausgeschaltet war und man bezeugen kann, dass dies eine showbeleuchtung und nur auf shows an einen showcar genutzt wird?
- Da könnte höchstens der Bauer dem die Rindviecher gehöhren was gegen haben und Dich evtl. als sehr sehr Krank einstufen, das Du mit seinen "Bu****" auf der Weide oder im Stall sprichst. Rindviecher gibt es im Normalfall im Strassenverkehr nicht, und selbst wenn doch dürfte dein Fahrzeug denen aber auch wohl ziemlich egal sein.
Falls Du allerdings Polizeibeamte meinen solltest, diese werden sehr wohl bei einer Fzg.-Kontrolle was gegen diese unzulässige Beleuchtungseinrichtung haben. Wenn Du dir diesen Thread ein wenig aufmerksamer durchgelesen hättest, wüsstest Du nämlich das allein schon der An-/Einbau von UBB unzulässig ist, egal ob Ein-/ oder Ausgeschaltet. :rolleyes:


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  • | 15.08.2006 19:03

Mal auch noch was einwerfe.

Zitat TÜV: ALLE Leuchten die nicht Standardmässig am Fahrzeug vorhanden sind und nicht die Farbe gelb, weiss oder rot besitzen sind grundsätzlich verboten. z.b. Lichterketten bei LKWs.

Der Anbau sowie das benutzen einer UBB ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Das anbringen eines zusätzlichen schalters oder das abklemmen ändert nichts daran!!!

Der TÜV wird darauf hingewiesen bei TÜV-Prüfungen sämtliche
Leuchten die dem wiedersprechen vom Halter entfernen zu lassen sonst gibts keine Plakette.


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  • | 15.08.2006 21:35

So wirklich gelöst is der "Problem" innenbleuchtung noch nicht, (oder ich hab was verpasst) daher frag ich nochmal:
Ist eine INnenraum Beleuchtung (z.b. Pedalen) erlaubt oder nicht?
mfg
andy

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