Vollschalensitze eintragen? - Seite 1

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Hallo

ich habe mir 2 Vollschalensitze gekauft! da sagt mir mein TÜV prüfer die trägt er mir nicht ein da die keine lehnenverstellung haben, dann hab ich mit einer firma gesprochen die sagen ja wir tragen sie dir ein wenn der sitz vor und zurück schiebbar ist was ist davon nun richtig??


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  • | 29.01.2004 18:00

Meine Vollschalen sind auch Eingetragen..
Also fahr zu der Firma die dir die Eintragen und gut ist :hut:

Oder willste nun noch was spezielles Wissen ?

  • mk5jas
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  • mk5jas
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  • | 29.01.2004 18:02

Ich kenne das nur, das die Sitze um 30° verstellbar sein müssen, sonst keine eintragung. Aber wenn man dafür auch wieder nur zum richtigen TÜV muß um es eintragen zu lassen, dann OK, aber hat das dann Bestand wenn das Auto stillgelegt wird?

naja was hast du für die eintragung bezahlt!

die wollen 125euro haben!

und kennt jemand vielleicht noch jemand eine firma die in deutschland die felgen von Enkei verkauft?


PS: die sitze haben keine lehnenverstellung


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  • | 29.01.2004 18:05

Was ich gezahlt habe ?? Uhh ne lieber net ( das waren auch viele Sonderabnahmen ). 125 Euro geht noch gerade so für die Sitze..

ja was hast du für die eintragung für die sitze bezahlt und wo hast du es machen lassen?


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  • | 29.01.2004 18:35

Zitat:
Zitat von mk5jas
Ich kenne das nur, das die Sitze um 30° verstellbar sein müssen, sonst keine eintragung.
15° [img]http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1878[/img]


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  • | 29.01.2004 18:37

was ich nun im Einzelnen für die Sitze bezahlt habe kann ich nicht sagen da es bei mir viele Eintragungen auf einmal waren ( Felgen, Käfig, Sitze, Fächer, Einarmwischer ).
125 Euro sind bei dir ok, glaubs mir einfach. :rolleyes:
--edit--
BILD Hier ein Bild von meinen Sitzen, nicht damit ihr meint, die hätten 15° Verstellung =)


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  • | 29.01.2004 22:23

Hm,... unser tüv in Lüneburg is eigendlich nicht so verpeilt. Frage, bei welchen prüfer warst du??? mein lieblingsprüfer, der Herr Engel trägt mir alles ein, hat bisher nur den Bösen Blick verschmäht, is ja auch irgendwie kein wunder oder???
http://www.pagenstecher.de/cars.php?mode=showcar&id=421

bluebabydevil


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  • | 30.01.2004 17:28

hab auch sparco vollschale drin .. sind zwar nicht eingetragen...aber bei der letzten polizeikontrolle haben sie daran auch nichts bemängelt.muss dazu sagen sind längsverstellbar.... müsste man also auch eingetragen kriegen...


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  • | 30.01.2004 17:48

Soviel ich weiß berkommt man seit 2002 oder 2003 keine Vollschalen mehr eingetragen, weil man die nicht klappen kann und wenn man doch mal auf irgend eine Art und Weise hinten einen Sitzen hat, kommt man an die bei einem Unfall net gut ran, kannst aber ja mal versuchen in Kombination mit Rückbank austragen oder so !!!


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  • | 30.01.2004 18:06

also ich hab sie auf alten konsolen drauf,welche man auch nach vorne klappen kann.

hallo blue

naja joachim (herr engel) sagt nein das trag ich dir nicht ein habe ja schon mit ihm gesprochen! keine ahnung warum nicht aber sonst komm ich auch voll gut mit ihm klar


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  • | 30.01.2004 19:28

In der StVZO wird man zur Verstellbarkeit von Fahrersitzen nichts finden. Es gibt jedoch eine Richtlinie dazu. Eine Richtlinie ist kein Gesetz und keine Verordnung, betrifft den Bürger also rein rechtlich nicht.

Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz.

Es geht in diesem Fall um die sogenannte Führerhausrichtlinie, die für LKW wie auch für PKW gilt. Darin heißt es:

Zitat:
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der
Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller
angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5°
stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen
verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und
senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.
Also: Auch wenn in keinem Gesetz und in keiner Verordnung geregelt gelten trotz allem die Vorschriften dieser Richtlinie.


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  • | 30.01.2004 19:40

also ich habe meine schalen ohne probleme eingetragen bekommen! aber ein bekannter versucht das schon länger vergeblich! ich sag immer das es ne reine geld frage ist. wenn man bereit ist mehr auszugeben dann machen das auch sehr viele.

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