Xenonumau (zur Beseitigung der letzten Zweifel) - Seite 6


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  • | 05.02.2006 16:54

Ich weiss, das er lange daran rumgemacht hat. Das ist jedenfalls kein TÜV der Gefälligkeiten macht und sich schon schlau macht, ob so was möglich ist. Kein TÜV Prüfer kann sich über die STVZO stellen...da gebe ich walpurgis auch recht. Anscheinend ist das aber in Ordnung so, sonst hätte er ja die Eintragung nicht bekommen.
Außerdem wem tut es denn weh, ob jemand mit umgebauten Xenon Scheinwerfern, die vom TÜV genehmigt worden ist oder leuchtenden Blinkern rumfährt. Bei den Blinkern dürften dann theoretisch wenn man es genau nimmt KEINE US Fahrzeuge rumfahren, denn die entsprechen auch nicht der STVZO und wären damit auch nicht für den deutschen Verkehr zugelassen. Wenn man die Vorschriften so genau nehmen nüsste, dann würde es recht rar auf deutschen Straßen werden...hätte aber auch Vorteile...weil weniger Autos auch weniger STAUs bedeutet. :applaus: AUßNAHMEN BESTIMMEN DOCH DIE REGEL:D:D:D


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  • | 05.02.2006 17:09

Es geht doch um Folgendes: Die rechtliche Seite einer solchen Sache ist keine Auslegungssache, sondern klar geregelt und für jedermann nachlesbar. Daraus geht eindeutig hervor, dass der von dir beschriebene Vorgang entweder nicht so wie beschrieben oder einfach illegal war.

Ersteres führt schlichtweg zu Verwirrung und weckt falsche Hoffnungen in Leuten, die auch mit Xenonlicht liebäugeln.

Letzteres bedeutet, dass du in einem öffentlichen Forum behauptest, ein aaS des TÜV Süd, Niederlassung Stuttgart oder einer seiner Außenstellen hätte eine Falschbeurkundung im Amt begannen. Für jemanden, der amtlich betraut ist, hat eine solche Aussage eine andere Bedeutung, als für andere.

btw. Für die US-Fahrzeuge gibt es genauso klare und eindeutige Regeln.


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  • | 05.02.2006 17:28

:)walpurgis

Warum gibts dann Einzelabnahmen, wenn alles so klaar geregelt ist. Also ist alles doch nicht so klaar geregelt. Dafür verlangt der Tüv ja schließlich auch richtig Kohle. Wenn alles so geregelt wäre, würde er in einem Katalog schaun und dann sagen ob oder ob nicht.


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  • | 05.02.2006 17:33

Weil technische Umbauten an Fahrzeugen einen technischen und einen rechtlichen Aspekt haben ;)

Was erlaubt ist und was nicht, kann man tatsächlich in Katalogen nachschlagen.


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  • | 05.02.2006 17:49

Aber da steht auch nich zu allem was drin...:D oder ?? DAFÜR gibt es eben diese Option, das der TÜV auch selber entscheiden darf, ob man das Fahrzeug damit auf den Straßenverkehr zulassen kann.
Ansonsten könnte man ja auch eine ungelernte Arbeitskraft einstellen, die nur die Kataloge durchschaut und dann von oben sagt...ja oder Nein. Das wäre sicher billiger für die Prüfanstalten...=)
Also kann der Prüfer auch in gewissen massen selber entscheiden, ob der z.B. Anbau gefährlich oder on Ordnung ist. Oder irre ich mich da ?? :kiss:

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  • | 05.02.2006 17:52

was mir voll auf die eier geht sind leute die auf biegen und brechen ohne logische argumente versuchen alles kurz und klein zu reden was völlig nachvollziehbar und verständlich ist, nur um sich zu profilieren und das letzte wort zu haben.
:hut:


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  • | 05.02.2006 18:05

Langsam werde ich es auch ein wenig leid. Der Thread hieß "...zur Beseitigung der letzten Zweifel". Und so war es eigentlich auch gedacht. Das, worüber wir hier diskutieren ist etwas, über das es nichts zu diskutieren gibt.

Zitat:
Also kann der Prüfer auch in gewissen massen selber entscheiden, ob der z.B. Anbau gefährlich oder on Ordnung ist. Oder irre ich mich da ??
Nein, da irrst du dich nicht. Aber er kann sich nicht übergeschriebenes Recht und Gesetz hinwegsetzen.


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  • | 05.02.2006 18:49

OK..alles klaar !!


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  • | 13.02.2006 20:43

Mal ne info vom TÜV-Nord:

Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht


Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Quelle TÜV-Nord

Nun sollte doch eigentlich alles geklärt sein!


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  • | 14.02.2006 22:52

[quote]Der TÜV ist der wohl pinibelste von ganz Stuttgart und sichert sich mehrmals ab. ich habe die Eintragung gesehen !! Ist deffenitiv eingtragen ...[/quote] Vielleicht kannst du mal die Berichts-Nr. und Stempel des TÜV ins Forum stellen.


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  • | 15.02.2006 05:31

IST SCHON GUT JETZT.........................................ES REICHT....

DAS THEMA IST FÜR MICH BEENDET !!!!!!!!!!!!


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  • | 22.02.2006 18:01

:D
Sag ich doch !!

:D


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  • | 09.05.2006 22:10

öhm wie schaut das den mit komplet umbauten aus?

wenn jetzt jemand wie ich beispielsweise golf 3 fährt mit normalen halogen scheinwerfern udn dan auf eine komplete a3 front umbauen möchte inklusive der facelift xenon scheinwerfer mit reinigungsanlage etc wird das eingetragen oder eher nicht weil vllt scheinwerfer falsche höhe hat und nicht genau eingestelt werdne kann oder was weiß ich !?


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  • | 15.05.2006 20:59

Zitat:
Zitat von wavekid169
Ich weiss, das er lange daran rumgemacht hat. Das ist jedenfalls kein TÜV der Gefälligkeiten macht und sich schon schlau macht, ob so was möglich ist. Kein TÜV Prüfer kann sich über die STVZO stellen...da gebe ich walpurgis auch recht. Anscheinend ist das aber in Ordnung so, sonst hätte er ja die Eintragung nicht bekommen.
Außerdem wem tut es denn weh, ob jemand mit umgebauten Xenon Scheinwerfern, die vom TÜV genehmigt worden ist oder leuchtenden Blinkern rumfährt. Bei den Blinkern dürften dann theoretisch wenn man es genau nimmt KEINE US Fahrzeuge rumfahren, denn die entsprechen auch nicht der STVZO und wären damit auch nicht für den deutschen Verkehr zugelassen. Wenn man die Vorschriften so genau nehmen nüsste, dann würde es recht rar auf deutschen Straßen werden...hätte aber auch Vorteile...weil weniger Autos auch weniger STAUs bedeutet. :applaus: AUßNAHMEN BESTIMMEN DOCH DIE REGEL:D:D:D
Nur Infohalber ! Ich war letzte Woche bei diesem Tüv zum normalen Tüv Abnahme. Der ist mehr als piniebel.. Als erheblichen Mangel war bei mir:

- Abblendlicht: Einstellung zu hoch
- Kennzeichenbeleuchtung: Funkion (eine von 2 Birnen war durchgebrannt)

Jetzt muss ich deshalb noch mal vorfahren... Der hat grad so getan, als wolle er umbedingt was finden....


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 15.05.2006 21:20

Na, da hat der Ing aber einen schlechten Tag gehabt...

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