Nachts vor Polizei geflohen - Seite 1

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  • | 02.10.2004 11:34

Also ich fang einfach mal an.
Ich und n Kumpel sind nachts (3 Uhr) unterwegs und wollen nur noch nach Hause. Wir wohnen beide in ner 30er Zone. Nunja es war nachts und wir sind mit ca. 60 km/h dareingefahren. Am linken Fahrbahnrand stand die Rennleitung und forderte meinen Kumpel durch kurzes Lichthupen auf anzuhalten. Hals über Kopf fährt dieser einfach weiter. Er hatte den "Vorteil", dass die Polizei erst noch drehen musste um uns zu folgen.
Nunja ob die uns nun gefolgt sind wissen wir nicht. Wir glauben nicht, denn wir haben keine Scheinwerfer im Rückspiegel gesehen.

Nun hat er folgende Fragen:
- Nehmen wir mal an die haben das Kennzeichen notiert. Kommen die dann bei ihm zu Hause vorbei?
- Kann er dann sagen ein anderer wäre gefahren? Weil es gibt ja kein Blitzfoto

-Beide Polizisten saßen im Auto. Können die mit nem Laser überhaupt aus dem Auto blitzen?

Wäre nett, wenn ihr ein paar Fragen beantworten könntet.


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  • | 02.10.2004 11:39

also das sie zuhause vorbeikommen könnte sein aber ich denke nicht denn ein " kurzes lichthupen " muss mann ja nicht als aufforderung zum anhalten deuten ! und laser kontrollen der rennleitung kenne ich nur so das mann nahcdem man gelasert wurde auch angehalten wird also per kelle rausgewunken.... so ist es jedenfalls hier bei uns! also ich würde mir da nicht so grosse sorgen machen :cool:


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  • | 02.10.2004 11:39

Ich denke nicht das die sich das Kennzeichen aufgeschrieben haben, werden wohl nur ne Alkohol kontrolle im Kopf gehabt haben und dachten sich, mmhh nehmen wa die mal udn wollten euch anhalten.
Ich denke ist nicht so schlimm, könnt ja sagen das ihr sie nicht als Polizei erkannt habt, wennse kein Blaulicht anhaben und auch die Polizei, STOP lightshow da nicht anhatten, warum soll man dann anhalten :)
Ausm Auto mit ner Laserpistole wird wohl vor Gericht nicht durchkommen, bin mir ziemlich sicher das se das nicht dürften.
Wird wohl nix mehr kommen denke ich, wenn ihr ganz viel Angst habt melde den Wagen seid vorgestern als gestolen :D


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  • | 02.10.2004 11:43

tja, wenn sie das kennzeichen haben, hat dein kumpel ein problem.

das kann soweit gehen, das die wiederstand gegen die staatsgewalt einklagen und solche sachen.
kann aber auch sein das die kein bock hatten...

scheiss egal ob am tage oder in der nacht, mit 60 durch die 30'ger zone ist zu schnell, ich weiss das sehen andere leute GANZ anders, aber ich bin der meinung das sloche leute mal eins auf den deckel bekommen sollten.


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  • | 02.10.2004 11:43

Wenn sie das Kennzeichen haben bekommst du wohl Post wegen "Fahrerflucht" (heisst aber anders,finde den § grad nicht). Das gibt Ärger.
Allerdings musst du deutlicher werden, standen sie in einem Zivilwagen da oder in einem deutlich gekennzeichneten Amtsauto (Polizeiwagen)?? Wenn das nicht deutlich wurde, brauchst du normal nix zu befürchten. Da könnte ja jeder aufblinken und du müsstest direkt anhalten.
Allerdings wenn sie eindeutig erkennbar waren und deutlich EUER Auto aufgefordert haben zu halten (evtl mit Kelle oder so) dann wird es eng.


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  • | 02.10.2004 11:44

@ Krie6hofv Dochsie dürfen NACHTS aus dem Auto heraus lasern... So wurde ich auch erwischt und bin gegen angegangen leider ist es rechtens konnte nichts dagegen tun


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  • | 02.10.2004 11:48

Das wundert mich jetzt echt ma!
Verfälscht der Laser durch die Scheiben nicht etc.?
Können die sich ja überall hinstellen und alles anlasern :(
Aber nen Foto haben se dann immernochnicht, aber das Kennzeichen dann wohl.
Muss das eigentlcih bewiesen werden, oder reicht das wenn die beiden "Beamten" sagen das der 63 gefahren ist am 30.09.04 um sagen wa mal 3 uhr nachts?
Fände ich schon komisch wenn sie da so einfach mit durchkommen.
Aber ich denke nicht das da noch groß was passieren wird.
Vll. wollten se mit der Lichthupe auch nur kurz auf die Geschwindigkeit aufmerksam machen.
Glaube nicht das da noch groß was kommen wird


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  • | 02.10.2004 11:49

Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Ich hätte per Lichthupe zurückgegrüßt und wäre weitergefahren :cool:


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  • | 02.10.2004 11:50

@ sir andreas: widerstand gegen die staatsgewalt?? zuviel alarm für copra 11 gesehen oder wie? beim weiterfahren...lööl
Und bitte wie bitte willst du das einklagen?? Das Gericht musst du mir zeigen.

:D:D:applaus:

Nur so als Tipp: Lies dir doch mal die Gesetze und die PdVs der Länder durch...bevor du den Angst machst ;)


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  • | 02.10.2004 11:55

Nochmal kurz ne Erläuterung.

Der Polizeiwagen stand mit Standlicht am linken Fahrbahnrand. Wir kamen von vorne. Also konnten die uns theoretisch ins Gesicht gucken. Als wir dann schon fast an denen vorbeiwaren haben die einmal Lichthupe gemacht. Mein Freund hat das garnicht gesehen, aber ich.
Wenn die uns anhalten wollen müssten die doch eigentlich mit der Kelle, oder dem roten Stop obendrauf antanzen.
Sie haben nur einmal Lichthupe gemacht.


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  • | 02.10.2004 11:57

@Homerx2: ich weiss nicht wie das heisst,
aebr wenn die dich auffordern anzuhalten, und du tuist es nicht bekommst du ärger. Wie das genau heisst, weiss ich nicht, bin kein jurist.

Du glaubst ganricht was die alles einklagen können...

kann auch gut sein, das die ganricht so schnell die kelle rausbekommen haben :-)

@Krie6hofv soweit mir bekannt reicht die aussage von 2 beamten, besinders wenn beide den fahrer wiedererkennen....


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  • | 02.10.2004 12:03

ja, aber hier geht es ja um das Streitpunkt "auffordern anzuhalten".

Hab nachgeschaut um es auf einen Punkt zu bringen:
Lichthube ist verboten. Auch für die Polizei.
So...wenn die dir also schreiben gehst du bei den Beamten mal vorbei und sagst ihnen das es nach Stvo verboten ist Lichthube zu machen (ausser in bestimmten Fällen, aber hier nicht). Dann sehen die von einer weiteren Verfolgung ganz schnell ab.
Du wurdest ja nicht eindeutig aufgefordert zum halten.

Ich denke aber auch,dass es eher als "hinweis" gedacht war, mal langsamer zu machen.Haben vielleicht grad net gemessen (kaffee...was weiss ich) wollten dir aber trotzdem was sagen.


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  • | 02.10.2004 12:11

ZU hoffen ist es ja für den fahrer irgentwie, aber mehr zu hoffen ist das er nun etwas "normler" unterwegs ist.
ICh könnte die ganze nacht mit der pumpgun ballern wenn hier iditoten mit 60 druch die 30'ger zone bretter und krach machen. Meist haben die ja auch den OBERCHECKER MACH KRACH AUSPUFF (15 cm doppelrohre an einem 4zylinder rasenmäher...) um das ganze dorf zu beschallen.... wenns wegnigstens nach motor klingen würde .-)


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  • | 02.10.2004 12:15

Zitat:
meinen Kumpel durch kurzes Lichthupen auf anzuhalten.
...oder sie wollten ihm kurz deutlich machen: Nicht so schnell fahren, hier steht die Polizei.

Zitat:
Nunja ob die uns nun gefolgt sind wissen wir nicht.
Wenn ihr nicht wahnsinnig schnell gewesen seid oder fürchterliche Schleichwege kennt, hättet ihr sie hinter euch bemerkt. Nacht, Blaulicht, gut zu sehen.

Zitat:
Nehmen wir mal an die haben das Kennzeichen notiert. Kommen die dann bei ihm zu Hause vorbei?
Wären sie dann wohl schon längst.

Zitat:
- Kann er dann sagen ein anderer wäre gefahren? Weil es gibt ja kein Blitzfoto
Sagen kann man alles. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist......

Zitat:
-Beide Polizisten saßen im Auto. Können die mit nem Laser überhaupt aus dem Auto blitzen?
Nein, blitzen können die nur mit Blitzgerät. Aber messen aus dem Auto, das geht ;) .....und kommt auch vor Gericht durch.
Geh mal davon aus, dass sie euch dann auch angehalten hätten.

Zitat:
Wird wohl nix mehr kommen denke ich, wenn ihr ganz viel Angst habt melde den Wagen seid vorgestern als gestolen
Vorsicht! Strafbar! (Ich weiß, war nur ein Gag... aber sollte mal erwähnt werden)

Zitat:
das kann soweit gehen, das die wiederstand gegen die staatsgewalt einklagen und solche sachen.
Blödsinn :rolleyes:

Zitat:
Wenn sie das Kennzeichen haben bekommst du wohl Post wegen "Fahrerflucht" (heisst aber anders,finde den § grad nicht).
Du meinst wahrscheinlich Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB). Dafür bräuchte es einen Unfall. Kein Unfall, kein § 142.



Wenn ihr nicht gelasert worden seid, wovon ich mal ausgehen würde, dann bliebe eine Ordnungswidrigkeit. § 36 StVO: Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt. 50 € + Gebühr ( edit: 3 Punkte); in der Probezeit A-Verstoß mit entsprechenden Folgen. Bliebe allerdings die Frage, ob das Aufblenden als Haltezeichen zu werten ist. Das wäre sicherlich einzelfallabhängig.

Trotzdem: Rede deinem Kumpel mal ins Gewissen deswegen. Denn offensichtlich hat er gemeint, man habe ihn anhalten wollen und aus seiner Sicht ist er geflohen.
Ruckzuck steckt man in einer Verfolgungsfahrt. Und die könnte u.U. heftigere Konsequenzen für ihn haben.

Ich denke dass da nichts nachkommen wird;) Mach Dir mal keine Sorgen. Ich sehe das so wie Nightwish.

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