|
ich muss @Old Red Cardriver zustimmen, manche lernens manche net.... |
|
|
|
Ehm hallo. Ich habe so etwas nicht installiert ok. "Manche lernens nie" |
|
|
|
Zitat: Hallo ! Zitat von walpurgis Es geht hier überhaupt nicht um mein (persönliches) Wissen, sondern um die Tatsache, dass es zu diesem Thema keinen Diskussionsbedarf gibt, da es rechtlich eindeutig geregelt ist. Ich weiß zwar immer noch nicht so richtig, was "Ober-TÜV-Prüfer" heißt, aber hier nochmal das offizielle Statement der DEKRA, abgesegnet vom technischen Leiter, auf Grundlage der Entscheidungen des Bund-Länder-Fachausschusses, der sich damit beschäftigt hat, nachzulesen unter http://www.dekra.de/dekra/content/s..e=de&nodeid=434 im Übrigen mit völliger Übereinstimmung der verschiedenen TÜVs Zitat: Wie ein Fachabteilungsleiter des RWTÜV (nehm ich jetzt mal an) zu so einer von dir geschriebenen Aussage kommt, bzw. ob einfach ein Mißverständnis vorlag, weiß ich auch nicht.Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: * die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs * die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren * bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können * das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Ich meine jedoch, dass über die Sache an sich nicht dikutiert werden muss. Sorry aber ich wollte auch mal meinen Senf dazu abgeben. Diese Vorschrift ist warscheinlich so alt wie die ganze Stvzo überhaupt. Wir leben hir im Jahr 2000 und nicht im Jahr 1900 n.Ch. Ich würde mal sagen, wer sich durch Untebrbodenbeleuchtung irretiert fühlt gehört einfach nicht auf deutsche Straßen und sollte seinen Führerschein abgeben. In den USA sind die auch erlaubt und werden verbaut. In den Grosstätten ist der Verkehr wohl um einiges dichter als bei uns und wenn das ein Problem wäre, wäre es sicher verboten dort. Ein Tüv Prüfer sagte mir mal, das es aussehen würde wie ein UFO. Da hätte ich fast einen Lachanfall bekommen... Der sieht warscheinlich auch welche... Also mal Hand aufs Herz ihr da ober bei der KBA. Die Tüv Prüfer haben ein echt schweres Los viele Vorschriften zu bekommen und nicht mal deren genauen Grund zu kennen... Das Wichtigste an einem Auto ist doch, das es Verkehrstauglich ist und dann werden die noch mit solchen irren Vorschrifen belastet, obwohl se nicht schon genug zu tun hätten. Nicht umsonst ist DEUTSCHLAND DAS LAND MIT DEN MEISTEN VORSCHRIFEN. Armes Deutschland... :-) |
|
|
|
nur mal so zum nachdenken egal ob erlaubt oder nicht: |
|
|
|
Hallo zusammen, |
|
|
|
So wie ich das hir sehe sind E Prüfzeichen zugelassen für den Strassenverkehr in der ganzen EU und auch wiederum nicht. Ich dachte ansich auch das E ein Prüfzeichen ist, mit dem man ein Produkt kauft, das den Europäischen Richtlinien entspricht kauft und verwendet werden darf. Aber du lebst in DEUTSCHLAND und das hebt sich offensichtlich von der Restlichen EU ab obwohl wir in der EU sind. |
|
|
|
unterbodenbeleuchtung ist egal wie angebaut NICHT erlaubt! |
|
|
|
Du bist auch so einer.. "IST HALD SO" nicht drüber reden wird sich eh nicht ändern. Hätte alle diese Haltung gehabt wären wir noch in der Steinzeit. Siehe dritte Bremsleuchte.. hätte es damals nicht genug Leute gegeben, würden die heute noch verboten sein, oder seitliche Makierungsleuchten an LKW waren auch verboten.. jetzt erlaubt, weil sie auf einmal doch die LKWs sicherer macht. Also nur solchen Leuten ist es zu verdanken, das sich wenigstens ab und zu was ändert. |
|
|
|
oki du willst also eine dritte bremsleuchte und seitenmarkierungsleuchten die der sicherheit dienlich sind mit einer unterbodenbeleuchtung auf eine stufe stellen? |
|
|
|
Das sind nur Beispiele dafür, das die Leute da oben offensichltich nicht wissen was sie für gut oder schlecht halten sollen. Mal angenommen die UBB wäre erlaubt seit einigen Jahren, dann hätten es warscheinlich so viele dran, das es im Verkehr überhaupt nicht mehr auffallen würde. Nur da es verboten ist und als schlecht abgestempelt wird fällt es natürlich auf wenn man so was dran hat. Der deutsche ist ein Gewohnheitstier und je älter er wird, desto weniger offen für neue Sachen. |
|
|
|
@wavekid: ja richtig ich bin polizist |
|
|
|
Ich habs gewusst !!! |
|
|
|
Zitat: Echt? Wann hast du denn den Beruf gewechselt?
Zitat von dp303 @wavekid: ja richtig ich bin polizist |
|
|
|
@astro: gerade eben |
|
|